Hilfe, wir sind mit einem Wasserschaden betrogen worden.

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Hilfe, wir sind mit einem Wasserschaden betrogen worden.

Beitragvon Wilder Herzbube » 24.04.2005 - 17:30:47

Hallo Leute,

wir sind die "Neuen", die sich gestern ein gebrauchtes Alkoven-Wohnmobil ( Bj. 1993 ) von Privat kauften.
Bei der Probefahrt und Besichtigung wurde nichts negatives festgestellt.
Laut Aussage des Verkäufers ist das Mobil auch absolut dicht und trocken. Angeblich wurde vor einigen Wochen sogar bei einem Fachhändler eine Dichtigkeitsprüfung gemacht (Nachweise oder Unterlagen lagen allerdings nicht vor!).
Leider hatten wir kein sogenanntes Feuchtigkeitsmeßgerät bei der Besichtigung des Mobils benutzt. Ihr könnt euch sicherlich denken, wie die Geschichte jetzt weiter geht...
Heute, gut gelaunt und voller Tatendrang, wollten wir die "neue Ferienwohnung" einmal richtig durchwischen und sauber machen usw.
Dabei mussten wir leider erschrocken feststellen, das im Bereich des Alkovens ein paar Stellen richtig durchweicht und wohl verfault sind!
Natürlich wurde sofort der Vorbesitzer (Verkäufer) angerufen und wir beschwerten uns darüber, das er diese Sache beim Kauf nicht erwähnt hatte, sondern sogar noch behauptete, das Wohnmobil sei absolut dicht und trocken und somit ohne Feuchtigkeitsschäden!!!

Jetzt möchten wir natürlich sofort unser Geld zurück und dem unehrlichen Verkäufer das "feuchte und faule" Wohnmobil wieder vor die Haustür stellen.
Dieser sagte aber: "Gekauft ist gekauft, wie gesehen. Keine Garantie, keine Gewährleistung, keine Rücknahme des Mobils. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht, fertig. Ich nehme das Womo nicht zurück und Geld gibt es auch nicht zurück!"

Nach dem Telefonat tastete ich noch die ganzen Wände ab (mittlerweile weiß ich, wie sich vermodertes Holz anfühlt ? leider) und stellte noch weitere Schäden an der unteren Seitenwand und neben der Aufbautür fest.

Wir sind natürlich jetzt total fertig...
Was können wir nun noch machen?
Klar, wir hatten bei der Mobil-Besichtigung diese feuchten Stellen im Alkoven wohl übersehen.
Das Fahrzeug war allerdings auch gelüftet ? Fenster standen noch auf, so nahmen wir den Geruch erst heute wahr.
Auf der anderen Seite hat der Verkäufer aber immer wieder gesagt (vor Zeugen!), dass das Wohnmobil absolut dicht und trocken ist!

Nennt man das nicht arglistige Täuschung oder so?

Wir sind im ADAC-Rechtsschutz... nützt uns das etwas?

Noch etwas vielleicht nicht unwichtiges:
Das Womo ist noch auf den Vorbesitzer (Verkäufer) zugelassen!

So Wohnmobilisten, könnt Ihr uns evtl. helfen? Wer weiß Rat oder hat einen ähnlichen Fall (leider) erleben dürfen ?

Bitte um schnelle Infos wenn möglich!

Vielen vielen Dank vorab

mit Gruß


Wilder Herzbube

PS: Wir möchten nicht nur dazu gehören, sondern auch gerne bald unterwegs sein.
Hilfe!
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Beitragvon woming » 24.04.2005 - 18:00:39

dumme Sache das :-(

Du wirst formal vorgehen müssen:

wenn das WoMo frei von Feuchteschäden als (belegbar) zugesicherte
Eigenschaft ist, dann sind die Chancen m.E. gut
(neutrale Zeugen ? )

Fordere ihn schriftlich per Einschreiben auf zur
Wandlung, Nachbesserung od Minderung. Angemessene Frist setzen
(2 Wochen sind m.W. üblich).

In der Zeit solltest Du sondieren, wieviel die Sanierung etwa
kosten würde, dies könnte die Basis für eine Minderung sein

Wenn das nix ergibt brauchst Du 'nen Anwalt.

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Beitragvon hanschoen » 24.04.2005 - 18:07:55

Hallo Herzbube,

ich würde hier nicht Rätsel raten sondern, da Du offensichtlich beim ADAC eine
Verkehrsrechtschutzversicherung hast, direkt beim ADAC (die
geben sogar ohne Rechtsschutz im Rahmen der Mitgliederbetreuung rechtlichen Rat) nachfragen, welche
Chancen man hat und ob sie den Rechtsschutz übernehmen.

Bei Kauf von Privat, ist alles relativ schwierig. Meist heißt es
wirklich wie besichtigt, so verkauft. Außer bei arglistiger
Täuschung! Was sind das für Zeugen, in deren Gegenwart
die Eigenschaften zugesichert wurden?

Ich würde auf jeden Fall erst mal einen (von der Rechtschutzvers.
bezahlten) Anwalt konsultieren.

Mit mitfühlenden Grüßen aus Kiel

Hans
Zuletzt geändert von hanschoen am 24.04.2005 - 21:09:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Ja, das kann dauern

Beitragvon Wilder Herzbube » 24.04.2005 - 18:24:25

Erst mal vielen Dank für Eure schnellen Kommentare.

Ich dachte mir schon, dass das jetzt erst mal dauert.
Wir fragen uns natürlich:

Können wir das WoMo jetzt überhaupt nutzen?
Müssen wir es jetzt ummelden?
Wie kriegt man das A....loch bei den Hammelbeinen?
Warum versaut uns so eine ostfiesische Knallbirne (gilt natürlich nicht für alle Ostfriesen) unseren
ganzen Urlaub
und, und, und.

Aber ich werde wohl morgen einen meiner Urlaubstage für diesen Mist opfern.
Da geht es dann zum Anwalt und außerdem werde ich noch zum Händler fahren um den Schaden begutachten zu lassen.
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Beitragvon Maxi » 24.04.2005 - 18:30:41

Hallo Herzbube,

Das ist echt ne üble Sache, mit dem Womo.


Ist es nicht so, dass man, ohne große Begründung innerhalb 14 Tage sogar, noch vom Kauf zurücktreten kann?
Wenn das Fahrzeug noch nicht auf dich zugelassen ist, kann man sogar noch den vollen Kaufpreis zurück bekommen ...

Aber das Beste wird sein, dass du, ganz schnell Verbindung mit deiner Verkehrsrechtschutzversicherung aufnimmst.
Notfalls sogar erst deinen Anwalt fragst.

Prüfe mal kurz in deinem Vertrag ob da auch nicht steht,
"gekauft wie besichtigt" - oder "wie besichtigt und probegefahren"!

Das wär nicht so gut.
Ansonsten drück ich Euch alle Daumen für den Erfolg.


Schau doch mal unter diesem Link nach , ich hoffe es ist was dabei das du gebrauchen kannst..

http://www.garantiezeit.de/html/gebrauchtwagenkauf.html
L.G.Maxi
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Beitragvon Dirks BiMo » 24.04.2005 - 19:36:44

Moin,
vorab mein Beileid, aber die von Maxi beschriebene Sachmangelhaftung hilft hier nicht weiter, da wenn ich das richtig verstanden habe ihr von Privat gekauft habt und diese kann - und wird wohl auch wenn der Verk. schlau ist - ausgeschlossen worden sein.
Ich würde folgendermaßen vorgehen.
1. WOMO Abmelden nicht umschreiben
2. rechtliche Beratung einholen - was steht genau im Kaufvertrag -
ist schon angesprochen worden
3. Mängel schriftlich rügen und Ansprüche unter Setzung einer angemessenen Frist geltend machen.
4. Schadenhöhe z.B. durch von der Kammer in Sande (grüß ihn schön von mir (Dirk Willers) feststellen lassen.
5. Zeugen sammeln und benennen.
Ich nehme an ihr habt einen im Privatverkauf allgemein verwendeten ADAC Muster Kaufvertrag oder aber die Dinger aus dem Schreibwarenhandel von Zweckform verwendet.
Die "arglistige" Täuschung liegt nach eurer Schilderung hier wohl vor - liegt aber bei euch das zu beweisen daher sind Zeugen natürlich im Zweifel enorm wichtig.
Gruß
Dirk


P.S: Ist es etwa dieses Mobil
Link ...

geändert von admin: link gekürzt!
Kein Bus? ...wie uncool. Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren ;-))
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Beitragvon Kerli » 24.04.2005 - 20:54:48

Hallo Leute,

der "unehrliche" Vorbesitzer / Verkäufer hat nicht nur meinen Bekannten ( Wilder Herzbube ) böse getäuscht, sondern auch mich !

Ich war nämlich bei der allerersten Womo-Besichtigung letzte Woche "live" dabei.

Dieser Typ machte wirklich einen sehr netten und offenen Eindruck auf uns. Er verschwieg ja auch die meisten Mängel überhaupt nicht, Mängel die halt ein 12 jahre altes Womo nunmal haben kann !

Somit fühlte man sich recht schnell gut "aufgehoben" bei diesem Menschen.

Bei dem Thema Dichtigkeit bzw. Feuchtigkeitsprobleme, sagte er uns klar und deutlich, das Wohnmobil wäre absolut dicht und trocken ! Es gäbe keine Probleme mit der Dichtigkeit, auch und gerade nicht im Alkovenbereich !

Diese Aussage wiederholte der Vorbesitzer / Verkäufer mir gegenüber im laufe der Mobil-Besichtigung, weil ich ihn ein weiteres Mal danach fragte !

Die Wände im Wohnbereich hatten alle eine neue eigentlich auch optisch schöne Tapete bekommen, weil die "alte" angeblich nicht mehr so gut ausgesehen habe.

Das Womo wirkte für seine 12 Jahre wirklich sehr sauber und aufgeräumt, wie auch Haus und Garten von dem Verkäufer.
( Getreu dem Spruch: Wie der Herr so das G'scherr )

Natürlich hätten wir evtl. mit einem Feuchtigkeitsmeßgerät zur Fahrzeugbesichtigung "anreisen" sollen, oder vor Vertragsunterzeichnung mit dem Womo zu einem Fachhändler fahren können, um dort diese Prüfung vornehmen zu lassen.......

Später ist man(n) immer schlauer, nicht wahr ?

Fakt ist nun aber, das Womo ist kompl. bezahlt, die "Kohle" weg und der Gegenwert nicht das wert......leider !

Mit dem Wissen von heute muß ich sagen,
dieser Typ hat uns bzw. meinen Kumpel bewußt und arglistig getäuscht !

Nur wie will und soll man das jetzt beweisen ?

Vor jedem Gericht dieser Welt kann ich eidesstaatlich bestätigen,
was dieser Typ zu uns gesagt hat, in Sachen Dichtigkeit usw. !!!!!

Mir tut jetzt nur der gute "Herzbube" mit seiner Familie leid.


Mitfühlende Grüße vom Jadebusen

Kerli
:cry:
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Lügner haben kurze Beine!

Beitragvon wadenbeisser » 25.04.2005 - 08:38:48

@Wilder Herzbube, Kerli

Nachher ist man immer schlauer, aber das hilft Dir natürlich auch nicht weiter (eigene Erfahrung!) :(

Also das WoMo nicht ummelden :!: Die Reaktion des Verkäufers zeugt schon davon, dass er von alles gewußt hatte und bewußt eine arglistige Täuschung vornahm. Mein Tip: Das WoMo in Sicherheit bringen, damit dieser Typ Dir dies nicht ?abfackeln? kann 8)

Wenn Kerli nicht mit Dir Verwandt oder Verschwägert ist, hast einen neutralen Zeugen. Hier greift Arglistige Täuschung und das ist Betrug! Wasser im Wohnmobil ist der Tod des WoMo.

Dieser alte Wasserschaden ist doch irgendwie ?protokolliert? (Tapete usw.)! Ich würde mittels KlickTel & ?Nachbar suchen? diese anrufen und einfach ?DUMM? fragen. Überraschung vorprogrammiert: Nachbarn wissen meist mehr als erlaubt :oops:

Diesem Betrüger würde ich am A R S C H packen. Wie sieht es mit dem echten Kilometerstand aus? Wie sieht es mit verstecktem Unfall aus? Druckmittel wäre evtl. auch das Finanzamt! Viele verkaufen anstatt geschäftlich auf Pseudo-Privat- auch das wissen die Nachbarn :P

Ansonsten leider RA und Beweissicherungsgutachten :twisted:

Leider gibt es Verkäufer und Händler bei denen sollte man noch nicht mal, mit einem Staranwalt im Rücken, vorbeischauen , gescheige denn kaufen 8) :x :evil: :oops:

Bin selbst im Rechtsstreit (?Hab ich jetzt ein Problem?), näheres nur per PN. Andy sieht so aus :P :lol: :D :wink: aber auch so :twisted:

Gruß
Andreas
Alias Andy
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Beitragvon Uli_bw » 25.04.2005 - 09:14:05

Sofort zum RA!"
Deckung beim RS beantragen.
Eidesstattliche Erklärung vom unabhängigen Zeuegn einfordern.
Das ganze vom RA zum Verkäufer senden - ich schätze der tritt schnell zurück.

ULI
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Beitragvon Schwedenopa » 25.04.2005 - 10:52:19

Hallo Herzbube!

Maxi hat geschrieben:Ist es nicht so, dass man, ohne große Begründung innerhalb 14 Tage sogar, noch vom Kauf zurücktreten kann?


Das ist nur eine "Urban Legend". Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es nicht. Punkt. Aus.

Und über die Schiene "Sachmängelhaftung" alleine kommst Du auch nicht weiter, da ja eben gerade jene Sachmängelhaftung
vertraglich ausgeschlossen wurde. Was bei Privatverkäufen durchaus legal ist.

Aber da Du mit Kerli einen (vermutlich) unabhängigen Zeugen hast, sehe ich durchaus Hoffnung, dem Verkäufer
"arglistiges Verschweigen" nachzuweisen. Und damit den kompletten Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Wird aber vermutlich nicht ohne Gerichtsverfahren ausgehen, also sofort ab zum Anwalt!

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
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Beitragvon Seekater » 25.04.2005 - 11:42:53

EuraGerhard hat geschrieben:Hallo Herzbube!

Maxi hat geschrieben:Ist es nicht so, dass man, ohne große Begründung innerhalb 14 Tage sogar, noch vom Kauf zurücktreten kann?


Das ist nur eine "Urban Legend". Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es nicht. Punkt. Aus.
.......
Gerhard


jaein..... Ein Rücktrittsrecht gibt es, jedoch nur bei sogenannten Fernabsätzen, d.h. im Postversand der gekauften Ware, ohne persönlichen Kontakt, kein Ladengeschäft, da gibt es das.

Nachdem das im obigen Fall jedoch auszuschließen ist.......

EuraGerhard hat geschrieben:Hallo Herzbube!
.......

Und über die Schiene "Sachmängelhaftung" alleine kommst Du auch nicht weiter, da ja eben gerade jene Sachmängelhaftung
vertraglich ausgeschlossen wurde. Was bei Privatverkäufen durchaus legal ist.

Aber da Du mit Kerli einen (vermutlich) unabhängigen Zeugen hast, sehe ich durchaus Hoffnung, dem Verkäufer
"arglistiges Verschweigen" nachzuweisen. Und damit den kompletten Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Wird aber vermutlich nicht ohne Gerichtsverfahren ausgehen, also sofort ab zum Anwalt!

MfG
Gerhard



kann ich Gerhards Zusammenfassung voll und ganz zustimmen. Es hängt eben alles von Kerli, seiner Zeugenaussage und seiner Unabhängigkeit vom Käufer ab, sofern sich der Verkäufer nicht durch einen Brief vom RA bereits "einschüchtern" läßt. Wie gesagt: Vor Gericht muß die Arglistigkeit des Verschweigens nachgewiesen werden. Ich könnte mir durchaus auch vorstellen, daß das ein Vergleich werden könnte - Du mußt Dir den "Vorwurf" gefallen lassen, daß Du mündliche Aussagen nicht schriftlich im Kaufvertrag festgehalten hast. Das würde dann zu einer (wenngleich geringem) Mitverschulden führen, einer Feststellung des Wertes mit und ohne Feuchteschäden sowie Teilung der Differenz zwischen Käufer und Verkäufer (in welchem Verhältnis auch immer). Dabei kommt es dann auf die Art der Feuchteschäden und die Offensichtlichkeit derer an, sprich ist es eindeutig, daß der Vorbesitzer das hätte wissen müssen, oder könnte das durchaus auch unentdeckt geblieben sein. Ihr solltet Euch also auch überlegen, ob Ihr das WoMo (gegen Rückerstattung von X-Euro) behalten würdet (Reparatur) oder auf jeden Fall den Wagen los haben wollt.

Also neben dem Weg zum RA (mit Kerli) auch das WoMo (als Beweis) sichern .........

Mehr Glück wie bisher wünscht
Seekater
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Wer anderen eine Grube ....

Beitragvon wadenbeisser » 25.04.2005 - 11:54:14

Hallo Herzbube!

So einfach wie sich der Verkäufer den Ausschluß 8) vorstellt ist es Gott sei Dank dann doch nicht :P

Bei ADAC steht folgendes bei Arglist:
"Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Darunter fällt auch das arglistige Vorspiegeln des Vorhandenseins einer Eigenschaft des Kaufobjekts. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre."

Weiterforschen, der hat noch mehr Dreck am Stecken! Viel Erfolg!

Auch ich wollte mit meinem neuen WOMO Spaß haben und keinen Alptraum :!:

Gruß
Andreas
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Ein Stück weiter ...

Beitragvon Wilder Herzbube » 25.04.2005 - 20:20:22

Hallo Ihr lieben Fahrer/innen und Schreiber/innen,

Ihr seid ja echt klasse. So viel Mühe und Gedanken macht Ihr Euch und Ihr kennt uns noch nicht einmal. Noch mal vielen Dank für Eure Anteilnahme an unserem Desaster.
Es ist ja noch schlimmer als wir dachten. Nach heutiger Prüfung durch einen Fachhändler, sagte der zu uns, dass es sich um einen Totalschaden handelt. Der hat mit einem Gerät gemessen und der Pegel schlug fast überall zu 100 % aus.
Dazu kommt noch, dass wir den Wagen von meiner Frau verkauft haben und sie das WoMo für Ihre Touren nutzen wollte. Mutter, Kind und Hund werden sich jetzt leider mit dem Fahrrad oder zu Fuß bewegen müssen, da natürlich für ein weiteres Fahrzeug kein Geld mehr da ist.

Ich habe aber heute auch ein paar positive Dinge erfahren. Die werden dem Verkäufer gar nicht schmecken. Jedoch kann ich Euch das hier noch nicht schreiben, da das Verkäufer-A.....-loch ja evtl. auch diesen Zeilen liest.
Kerli hat jetzt ein total schlechtes Gewissen, da er als Berater mitgefahren war.
Er hätte auch nie von diesem "netten" Verkäufer vermutet, dass der so link ist. Kerli - nicht ärgern, Du hast es ja nur gut gemeint und wolltest uns in diese nette und freundliche WoMo-Gesellschaft einführen.
Vielen Dank für Deine Hilfe - auch jetzt noch.

Euch allen auch noch mal vielen Dank. Wenn Ihr noch Tipps für uns habt, immer rüber damit.
Wenn es wieder möglich ist, berichte ich Euch, was läuft oder gelaufen ist.
Wir wünschen Euch allen immer gute Fahrt, trockene Wohnmobile, schöne Urlaube und immer eine Hand breit Asphalt unter den Reifen.

Bald sind wir bestimmt auch dabei.

Grüße

Wilder Herzbube
Zuletzt geändert von Wilder Herzbube am 26.04.2005 - 21:01:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Belege sammen, Notizen erstellen

Beitragvon wadenbeisser » 26.04.2005 - 10:39:46

@Herzbube

Kleiner Tipp von einem Betroffenen:

Jedes Telefogespräch notieren, mit Uhrzeit, Grund, Gesprächspartner usw. ! Alle Dir entstehende Kosten (RA, Gutachter, Fahrtkosten, Briefe, Telefon, Abstellplatz usw.) auflisten. Zudem stehen dir später auch die entgangenen Zinsen (5%+Fibor) zu.

Die so entstehende Kosten belaufen sich bei einer Gerichtssache schnell auf 1/4-1,5 des Kaufpreises :shock:

Forsche weiter bei deinem unehrlichen Verkäufer. Wer einmal Lügt/Betrügt .... :!: 8)

Viel Erfolg!

Gruß
Andreas
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Gute Idee

Beitragvon Wilder Herzbube » 26.04.2005 - 13:50:50

Hallo Andreas,

das ist eine gute Idee. Da könnte ja noch einiges zusammen kommen.

Werde mal anfangen mit der Dokumentation.

Gruß

Stephan
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