EU-Richtlinie zur Sachmängelhaftung

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EU-Richtlinie zur Sachmängelhaftung

Beitragvon Schwedenopa » 14.06.2005 - 16:25:24

Hallo,

und hier die Fortsetzung:

tomtom hat geschrieben:@ Eurogerhard

Wenn das alles so positiv ist (was ich als Gewerblicher deutlich anders sehe), dann erklär mir mal, warum Franzosen und Holländer deutlichst gegen die EU-Verfassung waren (für mich aus überzeugenden Gründen).
Und damit kein falsches Bild erscheint: ich bin voll für Europa aber gegen die ungezügelte Erweiterung und den weiteren Top-Nettozahler-Status Deutschlands, während gerade England mal so locker 5 Mrd Teuros "Rabatt" bekommt, ohne daß die Themsetaucher auch nur daran denken, in den Euro einzutreten.


1. Ich habe mich ausschließlich auf die Richtline zur Sachmängelhaftung bezogen. Diese finde ich (im Vergleich zur vorherigen deutschen Regelung, andere EU-Länder waren da auch vorher schon weiter) sehr positiv. Aus Verbrauchersicht, versteht sich. Dass Du als Gewerbetreibender das anders siehst, verstehe und respektiere ich, bleibe aber bei meiner Meinung.

2. Ich bin deutscher Staatsbürger, lebe und arbeite aber in den Niederlanden. Dass dies ohne große Formalitäten möglich ist, betrachte ich als eine weitere positive Errungenschaft der EU.

3. Ich habe mit Nachbarn und Kollegen in NL wie in D viel über die EU-Verfassung diskutiert und auch die ganze "Propaganda" der Befürworter wie Gegner im Vorfeld der Volksabstimmung mitbekommen. Die Argumentation der Verfassungsgegner bezog sich dabei jedoch entweder auf Themen wie Türkei-Beitritt, Stierkämpfe in Spanien etc., Themen also, die mit der Verfassung aber auch gar nichts zu tun haben. Oder, und hier wird es geradezu paradox, man beklagte z.B. die Schwerfälligkeit von Entscheidungswegen, den "Briten-Rabatt" etc., Probleme also, deren Lösung mit Verfassung wesentlich leichter fiele als ohne.
Dabei gibt es durchaus (wenigstens) einen nachvollziehbaren Grund, wenigstens den 3. Teil des Verfassungsvertrages abzulehnen: Während der 1. und 2. Teil tatsächlich eine Art Grundgesetz darstellen, sollten im 3. Teil gewissermaßen durch die Hintertür solcher Unsinn wie z.B. die derzeitige Agrarförderung festgeschrieben werden. Nur: Damit hat hier jedenfalls niemand argumentiert.

4. So manche diskutierte Erweiterung der EU mag man durchaus in Zweifel ziehen. Nur hat das weder mit der Sachmängelhaftung noch mit der EU-Verfassung auch nur das Geringste zu tun.

5. Top-Nettozahler pro Kopf der Bevölkerung sind nicht die Deutschen, sondern die Niederländer.

6. Den Briten-Rabatt halte ich genauso für Unsinn wie Du. Nur, wer gibt schon freiwillig ein Privileg ab, bloß weil es dafür keine sachliche Rechtfertigung (mehr) gibt...
Und da die EU bei solchen Fragen ohne Verfassung weiterhin auf einstimmige Entscheidungen angewiesen ist, werden wir mit dem Briten-Rabatt wohl noch lange leben müssen.

MfG
Gerhard
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Beitragvon buerstnerhelmi » 14.06.2005 - 18:19:23

@EuraGerhard.

1. Deine Ausführungen haben recht wenig mit dem Titel Deines Threads zu tun.

2. Bin ich weiterhin der Ansicht, dass der Verbraucher von der Sachmängelhaftung aus folgenden Gründen recht wenig hat :
- Egal, ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeug, nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestanden hat. Dies könnte z.B. bei einem vom Käufer unterzeichneten Übernahmeprotokoll sehr schwierig werden.
- Die laut EU - Richtlinie zweijährige Sachmängelhaftung kann bei Gebrauchtfahrzeugen auf ein Jahr reduziert werden.
- Da es keinerlei Garantieversicherungen gibt, die Fahrzeuge mit mehr als 10 - 12 Jahren Alter und/oder höheren Kilometerständen versichern, ist dieser Gebrauchtfahrzeugmarkt fast tot, da der Händler die Gewährleistung geben muss, ohne sich in irgendeiner Weise absichern zu können.

Fazit für mich :
Sachmängelhaftung ohne Beweislastumkehr, top für den Verbraucher.
Aber so wie es jetzt ist, finde ich es nicht gut, da die Verbraucher auch fast garnicht vernünftig aufgeklärt worden sind und immer noch mit dem Begriff Garantie um sich schmeissen, wie Du auch in diversen Beiträgen hier im Forum lesen kannst.

Gruß Helmut
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Beitragvon Schwedenopa » 15.06.2005 - 09:05:23

Hallo Helmut!

buerstnerhelmi hat geschrieben:1. Deine Ausführungen haben recht wenig mit dem Titel Deines Threads zu tun.


Meine Ausführungen, so weit sie sich nicht auf den Titel beziehen, sind eine Antwort auf ein Posting von TomTom im Thread "Feuchtigkeit!!!" in der "Womo-Technik". Wegen fehlendem Themabezug habe ich es in die Quasselecke umgeleitet.

buerstnerhelmi hat geschrieben:2. Bin ich weiterhin der Ansicht, dass der Verbraucher von der Sachmängelhaftung aus folgenden Gründen recht wenig hat :[...]


Ob wenig oder nicht, Tatsache ist und bleibt, dass die gegenwärtige Regelung eine erhebliche Verbesserung für den Verbraucher im Vergleich zur alten Regelung darstellt. Denn vorher:
- musste der Käufer vom ersten Tag an nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Das muss er jetzt erst ab 6 Monaten.
- war alles, was über 6 Monate Gewährleistung hinausging, eine freiwillige Leistung des Verkäufers bzw. Herstellers.
- galten in allen EU-Ländern unterschiedliche Regelungen, während jetzt zumindest einheitliche Mindeststandards gelten.

buerstnerhelmi hat geschrieben:Aber so wie es jetzt ist, finde ich es nicht gut, da die Verbraucher auch fast garnicht vernünftig aufgeklärt worden sind und immer noch mit dem Begriff Garantie um sich schmeissen, wie Du auch in diversen Beiträgen hier im Forum lesen kannst.


Verwechslungen mit "Garantie" hat es auch vorher schon gegeben. Ich meine, dass per Tageszeitungen, Fernsehnachrichten, Magazinen wie ARD-Ratgeber Recht, Stiftung Warentest, Webseiten etc. pp. mehr als genug Aufklärungsarbeit geleistet worden ist.

Wobei die Verwechslung von "Garantie" mit "Sachmängelhaftung" bzw. früher "Gewährleistung" eher einer der harmloseren "Volkstümlichen Rechtsirrtümer" ist. Mehr davon kannst Du zum Beispiel hier nachlesen. Z.B. einer der am weitesten verbreiteten Rechtsirrtümer heißt: "Eltern haften für ihre Kinder!" :wink:

MfG
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