und hier die Fortsetzung:
tomtom hat geschrieben:@ Eurogerhard
Wenn das alles so positiv ist (was ich als Gewerblicher deutlich anders sehe), dann erklär mir mal, warum Franzosen und Holländer deutlichst gegen die EU-Verfassung waren (für mich aus überzeugenden Gründen).
Und damit kein falsches Bild erscheint: ich bin voll für Europa aber gegen die ungezügelte Erweiterung und den weiteren Top-Nettozahler-Status Deutschlands, während gerade England mal so locker 5 Mrd Teuros "Rabatt" bekommt, ohne daß die Themsetaucher auch nur daran denken, in den Euro einzutreten.
1. Ich habe mich ausschließlich auf die Richtline zur Sachmängelhaftung bezogen. Diese finde ich (im Vergleich zur vorherigen deutschen Regelung, andere EU-Länder waren da auch vorher schon weiter) sehr positiv. Aus Verbrauchersicht, versteht sich. Dass Du als Gewerbetreibender das anders siehst, verstehe und respektiere ich, bleibe aber bei meiner Meinung.
2. Ich bin deutscher Staatsbürger, lebe und arbeite aber in den Niederlanden. Dass dies ohne große Formalitäten möglich ist, betrachte ich als eine weitere positive Errungenschaft der EU.
3. Ich habe mit Nachbarn und Kollegen in NL wie in D viel über die EU-Verfassung diskutiert und auch die ganze "Propaganda" der Befürworter wie Gegner im Vorfeld der Volksabstimmung mitbekommen. Die Argumentation der Verfassungsgegner bezog sich dabei jedoch entweder auf Themen wie Türkei-Beitritt, Stierkämpfe in Spanien etc., Themen also, die mit der Verfassung aber auch gar nichts zu tun haben. Oder, und hier wird es geradezu paradox, man beklagte z.B. die Schwerfälligkeit von Entscheidungswegen, den "Briten-Rabatt" etc., Probleme also, deren Lösung mit Verfassung wesentlich leichter fiele als ohne.
Dabei gibt es durchaus (wenigstens) einen nachvollziehbaren Grund, wenigstens den 3. Teil des Verfassungsvertrages abzulehnen: Während der 1. und 2. Teil tatsächlich eine Art Grundgesetz darstellen, sollten im 3. Teil gewissermaßen durch die Hintertür solcher Unsinn wie z.B. die derzeitige Agrarförderung festgeschrieben werden. Nur: Damit hat hier jedenfalls niemand argumentiert.
4. So manche diskutierte Erweiterung der EU mag man durchaus in Zweifel ziehen. Nur hat das weder mit der Sachmängelhaftung noch mit der EU-Verfassung auch nur das Geringste zu tun.
5. Top-Nettozahler pro Kopf der Bevölkerung sind nicht die Deutschen, sondern die Niederländer.
6. Den Briten-Rabatt halte ich genauso für Unsinn wie Du. Nur, wer gibt schon freiwillig ein Privileg ab, bloß weil es dafür keine sachliche Rechtfertigung (mehr) gibt...
Und da die EU bei solchen Fragen ohne Verfassung weiterhin auf einstimmige Entscheidungen angewiesen ist, werden wir mit dem Briten-Rabatt wohl noch lange leben müssen.
MfG
Gerhard