Unterschiede für WoMo über 3,5 to ? ? ?

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Unterschiede für WoMo über 3,5 to ? ? ?

Beitragvon Nachtfalke » 09.11.2005 - 23:32:46

Hallo WoMo-Gemeinde,

nachdem ich nun 5 Jahre lang mein erstes Wohnmobil einen leichten Challenger, (So.-KFZ Wohnm. über 2,8 T / Leergewicht 2.640! kg) mit einem zul. Gesamtgesamtgewicht von 3.200 kg gafahren habe, haben wir uns nun ein EURA-Mobil mit einem zul. Gesamtgewicht von 3,85 to. geleistet.

Die einzigen, rechtlichen Unterschiede, die mir bekannt sind, sind:

1.) Tempolimit = 100km/h.
2.) Hängerverbot an Sonn- und Feiertagen,
3.) TÜV bereits nach 2 Jahren (nach 6 Jahren jährlich),

(4.) Österreich nur mit GO-Box auf den Autobahnen, aber das mache ich NICHT !!!

Gibt es sonst noch wichtiges oder nützliches zu wissen ? :idea:

( :shock: Ich bin ja 'mal gespannt)
Das einzige Mittel Zeit zu haben ist, sich Zeit zu nehmen.
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Re: Unterschiede für WoMo über 3,5 to ? ? ?

Beitragvon beiboot » 10.11.2005 - 01:14:06

Wilhelm hat geschrieben:...Gibt es sonst noch wichtiges oder nützliches zu wissen ?...

afaik treffen Euch auch allfällige lkw-überholverbote sowie mit anhänger eine höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf landstraßen
:-D vielen dank für alle nützlichen antworten :-8
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Beitragvon Gimmund » 10.11.2005 - 01:22:37

@ beiboot,

gute frage.
Ich bin mir da nicht so sicher.
Mein Womo darf 100, mein Anhänger darf auch 100 - kannst du mir sagen, wo steht, dass ich auf Landstrassen nur 60 km/h darf.

Kann natürlich gut sein, dass der Gesetzgeber daran wieder mal nicht gedacht hat.....

Gruss,
Gwaihir
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Nach demTrip ist vor dem Trip:
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Beitragvon Gimmund » 10.11.2005 - 01:36:23

@ wilhelm

1) Tempo 100 sehe ich nicht als Problem, schneller fährt ein verantwortungsvoller Womo-Fahrer eh nicht
2) Hängerverbot weiss ich nicht - da meines Wissens dieses Verbot nur für Güterkraftverkehr gilt. - aber lass mich da gerne belehren, schliesslich bin ich im nächsten Jahr auch mit Hänger unterwegs.
3) TÜV die ersten beiden Jahre weiss ich nicht, aber danach jedes Jahr, kostet übrigens richtig Geld - ist der gleiche Vorgang wie bis 3,5t, aber kostet das vierfache, die doppelte Gebühr bei halber Zeit

Gruss,
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Re: Unterschiede für WoMo über 3,5 to ? ? ?

Beitragvon Schwedenopa » 10.11.2005 - 10:05:54

Wilhelm hat geschrieben:Die einzigen, rechtlichen Unterschiede, die mir bekannt sind, sind:

[...]



(2.) Das Hängerverbot gilt so weit ich weiß nur für den Güterverkehr, nicht für Womos)

5.) In der Schweiz musst Du Schwerverkehrsabgabe bezahlen. Auf allen Straßen, nicht nur auf den Autobahnen!
6.) Du musst die LKW-Überholverbote beachten.
7.) Du brauchst einen "alten" IIIer-Führerschein oder mindestens die Klasse C1 auf dem neuen EU-Führerschein, um überhaupt damit fahren zu dürfen.
8.) Du musst (zumindest in Deutschland) die LKW-Durchfahrverbote (rundes Schild mit rotem Rand und stilisiertem LKW) beachten. Aber Achtung: Z.B. in Österreich gilt dieses Schild wirklich nur für LKW, nicht für Wohnmobile! Sorgt immer wieder für Verwirrung z.B. an der Brenner-Bundesstraße.

MfG
Gerhard
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Re: Unterschiede für WoMo über 3,5 to ? ? ?

Beitragvon feldhamster » 10.11.2005 - 14:17:18

Wilhelm hat geschrieben:
Gibt es sonst noch wichtiges oder nützliches zu wissen ? :idea:

( :shock: Ich bin ja 'mal gespannt)


Durchaus, Wilhelm

guckstu du hier: http://www.ftd.de/pw/eu/29973.html :cry:

und das kann richtig ins Geld gehen
Vennlig hilsen fra feldhamsterBild
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Beitragvon womofan » 10.11.2005 - 20:04:24

Gwaihir hat geschrieben:1) Tempo 100 sehe ich nicht als Problem, schneller fährt ein verantwortungsvoller Womo-Fahrer eh nicht


also diesen punkt überlese ich mal ganz höflich. :?
schmittchen schleicher mit den elaschtischen beinen... la la la :P

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Beitragvon Nachtfalke » 11.11.2005 - 00:00:25

Hallo EuraGerhard,
zunächst einmal Glückwunsch zu deinem Super Namen.
Ich bin ein wenig neidisch!

So nun aber zu den einzelnen Pkt. :

Pkt. (2.) Das Hängerverbot gilt, so weit ich weiß, nur für den Güterverkehr, nicht für Womos)
Die Geschicht mit dem Hängerverbot an Sonn- und Feriertagen habe ich beim ADAC "gehört".

Pkt. (5.) In der Schweiz :oops: musst Du Schwerverkehrsabgabe bezahlen. Auf allen Straßen, nicht nur auf den Autobahnen!
HÖLLE! :twisted:
Das wär ja der reinste :cry: Alptraum / Albtraum. Ich bin bisher immer durch die Schweiz gefahren (Genfer See, zur Tour De France, etc.)

Pkt. (6.) LKW-Überholverbote beachten. OK

Pkt. (7) einen "alten" IIIer-Führerschein,
ja, so alt bin ich zum Glück schon.

8.) OK, das mit Österreich habe ich noch nicht gewußt.
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Re: Unterschiede für WoMo über 3,5 to ? ? ?

Beitragvon Nachtfalke » 11.11.2005 - 00:10:20

Durchaus, Wilhelm

guckstu du hier: http://www.ftd.de/pw/eu/29973.html :cry:

und das kann richtig ins Geld gehen[/quote]

Übergangsfrist bis 2010

Einige Probleme müssen dazu jedoch noch ausgeräumt werden. Für Deutschland ist die Ausweitung der Lkw-Maut auf Lastwagen ab 3,5 Tonnen heikel. Spediteure werden dann stärker belastet. Der Einbau automatischer Erfassungsgeräte auch in kleinere Lastwagen sorgt für zusätzliche Kosten und Aufwand. "Das ist für uns nicht einfach", sagte ein EU-Diplomat. Für die Umstellung schlagen die Abgeordneten eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2010 vor.

Hallo Feldhamster,

vielen Dank für den Link.

Fakt ist, dass wir in Deutschalnd ja derzeit keine Regierung haben, so ich einfach mal davon ausgehe, dass vor 2010 nichts passieren wird.
(Wobei ein wenig Sorge habe ich schon, bei dem Steuerloch)

Nun gut, da muss ich mich wohl ein wenig überraschen lassen.
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Beitragvon Nachtfalke » 11.11.2005 - 00:14:48

@Gwaihir,
da werde ich die Tage "wohl 'mal" zum TÜV fahren müssen und die Sache mit den Kosten checken.

Dabei werde ich wahrscheinlich auch gleich über die Waage fahren.

Ich bn ja mal gespannt, ob die eingetragen Fahrzeugdaten stimmen.

Ciao.
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Beitragvon Schwedenopa » 11.11.2005 - 09:36:43

Hallo Wilhelm!

Wilhelm hat geschrieben:zunächst einmal Glückwunsch zu deinem Super Namen.
Ich bin ein wenig neidisch!

Ist denn "EuraWilhelm" schon vergeben? :lol:

Wilhelm hat geschrieben:Pkt. (2.) Das Hängerverbot gilt, so weit ich weiß, nur für den Güterverkehr, nicht für Womos)
Die Geschicht mit dem Hängerverbot an Sonn- und Feriertagen habe ich beim ADAC "gehört".

Sicher weiß ich es nicht, da ich weder einen Hänger habe (obwohl ich in Holland wohne :lol: ) noch mehr als 3,5 t zul. Gesamtmasse. Aber auch der ADAC hat nicht immer die Weisheit mit Löffeln gegessen.

Wilhelm hat geschrieben:Pkt. (5.) In der Schweiz :oops: musst Du Schwerverkehrsabgabe bezahlen. Auf allen Straßen, nicht nur auf den Autobahnen!
HÖLLE! :twisted:
Das wär ja der reinste :cry: Alptraum / Albtraum. Ich bin bisher immer durch die Schweiz gefahren (Genfer See, zur Tour De France, etc.)

Mach' Dir da keine allzu großen Sorgen. Da Du die Schwerverkehrsabgabe tageweise bezahlst (und es eine Art Mengenrabatt gibt), die Vignette hingegen jahresweise, kann es gut sein, dass Du mit der Schwerverkehrsabgabe sogar billiger weg kommst.

MfG
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Beitragvon vau zwo » 11.11.2005 - 18:02:52

Gwaihir hat geschrieben:@ beiboot,

gute frage.
Ich bin mir da nicht so sicher.
Mein Womo darf 100, mein Anhänger darf auch 100 - kannst du mir sagen, wo steht, dass ich auf Landstrassen nur 60 km/h darf.

Kann natürlich gut sein, dass der Gesetzgeber daran wieder mal nicht gedacht hat.....

Gruss,
Gwaihir
:)


die 100 km/h Zulasungn für Gespanne gilt nur auf 2 Spurigen Straßen, also Autobahn oder Autobahnänlichen Straßen

auf Landstraßen in D 80 keine Ahnung wo es steht, ist aber so.
Grüße vom Steigerwald

Udo

http://www.vau_zwo.realxxl.de/
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Beitragvon Uli_bw » 11.11.2005 - 18:14:31

10 Tages Schwerverkehrsabgabe ist billiger als Vignette!
Ich komm damit ganz gut klar.
ab 19 Uhr zählt das bereits als der nächste Tag, der trotzdem dann um 24 Uhr endet...

ULI
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Re: Unterschiede für WoMo über 3,5 to ? ? ?

Beitragvon Seekater » 12.11.2005 - 00:11:41

Wilhelm hat geschrieben:........haben wir uns nun ein EURA-Mobil mit einem zul. Gesamtgewicht von 3,85 to. geleistet.

Die einzigen, rechtlichen Unterschiede, die mir bekannt sind, sind:

1.) Tempolimit = 100km/h.


Hallo Wilhelm,

das ist leider falsch. In der STVO heißt es:

§ 3 Geschwindigkeit

(.....)

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

(....)

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,

b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,

(.......)

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(....)


Einfacher ausgedrückt: 80 km/h auf Landstraßen, 60 km/h mit Anhänger auf Landstraßen - jawohl - auch wenn es schwer fällt das zu glauben.

Ergänzend gibt es derzeit einen Großversuch, der befristet (ich glaube bis Ende 2007) Tempo 100 auf Autobahnen für Wohnmobile über 3,5 t bis (ich glaube) 7,5 t erlaubt. Nach Ende des Großversuchs wird vom BVM entschieden, ob die Regelung dauerhaft eingeführt oder wieder abgeschafft wird.

Außerdem fehlt sonst noch:
- Mitführen von Warnblinker und Unterlegkeil
- Parkwarntafel oder Parkbeleuchtung nachts ohne Straßenbeleuchtung, bei Parken auf der Straße

Mann :o :shock: , für solche Fragen steht die STVO im Internet - ich habe mir seinerzeit extra ein aktuellen Führerscheinbuch gekauft.......

Nix für ungut.

Gruß
Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung
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Beitragvon Nachtfalke » 13.11.2005 - 01:25:08

Hallo Uli,
Halo EuraGerhard,

ich war mal wieder beim ADAC, um mich über die Schwerlastabgabe schlau zu machen.

Also die Minderstabagbe beträgt demnach 3,25 CHF pro Tag, jedoch mindestens 25 CHF und höchstens 58 CHF für den Zeitraum 1 - 31 aufeinfolgender Tage.

Man kann auch 1 "Ticket" mit 10 Einzeltgage wählen ( für 32,50 CHF), das dann ein Jahr (ab Ausstellung) gültig ist.

Das Ticket ist beim Zollamt an der Grenze zu erworben.

@ Uli, warst du bereits mit einem "schweren Wom" in der Schweiz.

@ EuraGerhard, du bist Niederländer und hast ein WoMo?
Das ist doch eher selten, oder?
PS - Das mit dem EuraWilhelm wär schon witzg, doch ich müßte mir noch einmal überlegen, ob das nicht sehr nachgemacht wäre. Aber danke für's Angebot
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