von knubbel » 29.01.2006 - 19:30:16
Hallo,
wie woming schon bemerkt hat, liegt das Steuerproblem an der "Nichtvergleichbarkeit" der Abgasprüfungen und damit in gleichwertiger Klassifizierung nach EU-Einstufungen (Euro 0, Euro1, Euro2, Euro3 und jetzt kommend Euro4). Pkw werden nach Absolvieren eines Fahrzyklus eingestuft und diese Werte gelten dann für alle Fahrzeuge einer Baureihe mit gleicher Motorausrüstung und gleichem Aufbau für die Schadstoffemission. Die Werte werden für Schadstoffemission in g/km angegeben. Geht beim Lkw nicht, da hier die meisten Lkw (wie auch unsere Womos) als Fahrgestelle ausgeliefert werden und erst danach einen Aufbau erhalten und enstsprechend Verwendungszweck und Einsatzgebiet des Fahrzeugs unterschiedliche Reifengrößen, unterschiedliche Achsübersetzungen und sogar verschiedene Getriebe erhalten können. Ginge man zur Feststellung der Schadstoffwerte wie beim Pkw vor, so müsste jeder einsatzbereite (aufgebaute) Lkw bzw. auch jedes Wohnmobil einen *teuren Eu-Zyklus mit amtlicher Abnahme fahren.
Deshalb prüft man für Lkw zur Feststellung der Abgaswerte den Motor in bestimmten Lastzuständen auf dem Prüfstand und gibt die gemessenen Schadstoffwerte in g/kw an. Meines Wissens gibt es bisher keine Methode einer Umrechnung der angeführten Messmethoden. Es müssten hierzu Werte des jeweiligen Aufbaus (Luftwiderstandsbeiwert, erreichbare Geschwindigkeiten des Fahrzeugs in Verbindung mit Bereifungs- und Getriebevarianten usw.) vorhanden sein , um eine gerechte Einstufung in das Hubraum/Schadstoffausstoß-System des Pkw zu erreichen. Deshalb ist die bisherige gleiche Gewichtsbesteuerung nach einem entsprechenden Umrechnungsfaktor für die Motorklassifizierung gestaffelt.
Ich denke unseren Steuerkünstlern wird aber da schon was Passendes zur Umsetzung des Themas einfallen.
Gesteuerte Grüße
Knubbel