Heute war ich bei Mercedes

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Heute war ich bei Mercedes

Beitragvon Karlheinz_Alig » 05.01.2006 - 21:44:32

Hallo Freunde,

beim größten DB Händler in unserer Region wurde ich heute vorstellig (habe dort im letzten Jahr einen neuen PKW gekauft), bin also Kunde.

Dem Meister legte ich meine KFZ Schein unseres Wohnmobiles vor (ist ein Sprinter) mit der Frage, welche steuerliche Einstufung in diesem Jahr zu erwarten sei. Nach Recherchen im PC sagte er Einstufung 3. Da müsste ich doch eigentlich zufrieden sein können?

Was meinen die Experten?

Grüße Karlheinz
Man kann dem Tag mehr Leben, doch dem Leben nicht mehr Tage geben
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Beitragvon woming » 06.01.2006 - 01:13:08

die Einstufung in die unterschiedlichen Emissionsklassen ist
genau der noch offene Punkt des Gesetzesentwurfes.
Deswegen kann er m.E. auch noch stecken bleiben, da (Klein-)LKWs
nun mal nicht in PKW-Kriterien reinzuprügeln sind
(Gewicht, Luftwiderstand mit resultierendem Spritverbrauch und
CO2-Emission/km etc).

Das Thema ist auch schon bei Camperline diskutiert worden.

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Beitragvon RaiWo » 27.01.2006 - 09:48:46

Hai!
Diese Auskunft habe ich bei MB-Werkstatt auch erhalten.
Schlüsselnummer 71 = Euro 3/4. Schau mal im neuen Reisemobil International. Dort ist die Einstufung ebenfalls nachzulesen.
CU
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Beitragvon hanschoen » 27.01.2006 - 23:44:27

RaiWo hat geschrieben:Hai!
Diese Auskunft habe ich bei MB-Werkstatt auch erhalten.
Schlüsselnummer 71 = Euro 3/4. Schau mal im neuen Reisemobil International. Dort ist die Einstufung ebenfalls nachzulesen.
CU
Wolf


genau richtig! Gilt aber nur so lange, wie dein WoMo als "LKW" nach Gewicht besteuert wird. Anders sieht es wahrscheinlich aus, wenn die WoMos über 2,8 t analog PKW zukünftig nach Hubraum und Emission besteuert werden. Da die Schlüsselnummern bei PKWs und LKWs nach unterschiedlichen Testverfahren ermittelt werden, kann es sein, dass die Schadstoffeinstufung nicht 1:1 übernommen wird - das wissen die Finanzministerien der Länder aber leider auch noch nicht. Man sieht daran, wie unausgegoren der ganze STeuervorstoß der Länder ist.

Viele Grüße aus Kiel
Hans
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Beitragvon RaiWo » 28.01.2006 - 18:59:26

hanschoen hat geschrieben:
RaiWo hat geschrieben:Hai!
Diese Auskunft habe ich bei MB-Werkstatt auch erhalten.
Schlüsselnummer 71 = Euro 3/4. Schau mal im neuen Reisemobil International. Dort ist die Einstufung ebenfalls nachzulesen.
CU
Wolf


genau richtig! Gilt aber nur so lange, wie dein WoMo als "LKW" nach Gewicht besteuert wird.

Servus Hans.

NEIN!
Schau mal einfach im Reisemobil International, Ausgabe Februar 2006 nach.
Schlüsselnummer 71 (Lkw) = 72 (Pkw) = Euro 3 + 4.
CU
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Beitragvon knubbel » 29.01.2006 - 19:30:16

Hallo,
wie woming schon bemerkt hat, liegt das Steuerproblem an der "Nichtvergleichbarkeit" der Abgasprüfungen und damit in gleichwertiger Klassifizierung nach EU-Einstufungen (Euro 0, Euro1, Euro2, Euro3 und jetzt kommend Euro4). Pkw werden nach Absolvieren eines Fahrzyklus eingestuft und diese Werte gelten dann für alle Fahrzeuge einer Baureihe mit gleicher Motorausrüstung und gleichem Aufbau für die Schadstoffemission. Die Werte werden für Schadstoffemission in g/km angegeben. Geht beim Lkw nicht, da hier die meisten Lkw (wie auch unsere Womos) als Fahrgestelle ausgeliefert werden und erst danach einen Aufbau erhalten und enstsprechend Verwendungszweck und Einsatzgebiet des Fahrzeugs unterschiedliche Reifengrößen, unterschiedliche Achsübersetzungen und sogar verschiedene Getriebe erhalten können. Ginge man zur Feststellung der Schadstoffwerte wie beim Pkw vor, so müsste jeder einsatzbereite (aufgebaute) Lkw bzw. auch jedes Wohnmobil einen *teuren Eu-Zyklus mit amtlicher Abnahme fahren.
Deshalb prüft man für Lkw zur Feststellung der Abgaswerte den Motor in bestimmten Lastzuständen auf dem Prüfstand und gibt die gemessenen Schadstoffwerte in g/kw an. Meines Wissens gibt es bisher keine Methode einer Umrechnung der angeführten Messmethoden. Es müssten hierzu Werte des jeweiligen Aufbaus (Luftwiderstandsbeiwert, erreichbare Geschwindigkeiten des Fahrzeugs in Verbindung mit Bereifungs- und Getriebevarianten usw.) vorhanden sein , um eine gerechte Einstufung in das Hubraum/Schadstoffausstoß-System des Pkw zu erreichen. Deshalb ist die bisherige gleiche Gewichtsbesteuerung nach einem entsprechenden Umrechnungsfaktor für die Motorklassifizierung gestaffelt.
Ich denke unseren Steuerkünstlern wird aber da schon was Passendes zur Umsetzung des Themas einfallen.

Gesteuerte Grüße
Knubbel
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Beitragvon Gimmund » 29.01.2006 - 19:47:02

Hi Knubbel,

willkommen zurück ;)

Klasse Posting - endlich hat mal einer, auch für einen Laien, verständlich gesagt, warum man PKW- und LKW-Einstufung nicht vergleichen kann.

Gruss,
Gwaihir
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