Moin, moin rundherum,
zum Thema "Änderung der Kfz-Steuer für Wohnmobile" fällt mir der alte Hut mit der Kfz-Steuerbefreiung wieder ein, und der gute alte Konz mit seinen "1000 Tips" dazu. Ein Tipp war nämlich so ähnlich wie: Wenn die Steuergesetze nicht auf Deine derzeitigen Lebensumstände zutreffen; vielleicht kannst Du Deine Lebensverhältnisse entsprechend ändern?!!.
Mit anderen Worten: Wer keine Probleme damit hat, sich oder seinem Lebenspartner amtlich bescheinigen zu lassen, daß seine Krankheit bzw. Behinderung mindestens 50% einer "theoretischen Erwerbsminderung" beträgt, sollte, - natürlich nur bei Vorliegen entrechender Beschwerden und Rücksprache mit seinem Hausarzt -, einen Antrag an das zuständige Versorgungsamt auf Ausstellung eines "Schwerbehindertenausweises" beantragen. Mit einem solchen und entsprechenden Eintragungen z.B. aG wie "außergewöhnlich gehbehindert" kann man sich dann mit 1 Kfz von der Steuer befreien lassen.
Ein Vorteil besteht auch darin: Sollte es beim ersten Mal mit den Prozenten und den Eintragungen noch nicht klappen: Es gibt die Möglichkeit zum Einspruch, Akteneinsicht , und jederzeitigen Verschlechterungsanträgen.
Also nicht jammern und rumquälen, sondern Flagge zeigen Ihr überlebenden der Reha-Kliniken.
Auf gute + lange Gesundheit
Privatier