Gefahr in Verzug, gibt es unter anderem im Rahmen von Wohnungsdurchsuchungen, wenn kein Staatsanwalt oder Richter erreichbar ist und eine Stratat von erhblicher Bedeutung im Raum steht, deren Aufklärung keinerlei Zeitverzögerung rechtfertigt. Bei einer normalen Kontrolle eines Kraftfahrzeugs, muß der Grund bekannt gegeben werden, allgemeine Verkehrskontrolle oder direkter Vorwurf eines betimmten Verkehrsverstosses (Schlangelinien und deshalb Verdacht der Trunkenheitsfahrt usw.). Dieser berechtigt keinesfalls zum Betreten des Womos, Tür Öffnen bzw. der Versuch ist dahingehend möglich, dass geprüft wird ob das Fahrzeug ordungsgemäß versperrt ist. Der Wohnraum eines Womos ist als Wohnung zu sehen, hier hat das Bundesvefassungsgericht strenge Maßregeln gesetzt.
Ausweis und Namen verlangen, Beschwerde schriftlich beim zuständigen Polizeipräsidium einreichen.
Grüsse