polizeikontrolle

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polizeikontrolle

Beitragvon schneckerl » 14.02.2006 - 17:45:03

Darf die Polizei ohne Grund, die in dem Womo schlafenden, wecken??
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Beitragvon hobsilein » 14.02.2006 - 18:18:42

Hallo erst mal,

zur Feststellung der Personalien?? Worum geht es denn?? Wie wurdest du denn geweckt??

Du solltest deine Frage schon etwas genauer definieren.

In der Regel kann dich die Polizei immer wecken. Die wollen nicht immer was böses. Manchmal sehen die nur nach dem rechten.

Gruß
Jürgen
Ich fahre ungern wohin. Ich bin lieber schon da gewesen.
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Beitragvon Frank_2 » 14.02.2006 - 19:27:57

Hallo Schnecke,

erst einmal guten Tag, Moin oder Grüß Gott, so fängt man meistens eine Frage an :wink:

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass in Deutschland oder sonstwo in (West) Europa ein Polizist Dich nur weckt um Dich zu wecken. Ganz sicher wollte er Dich, Dein WOMO oder sonst etwas kontrollieren und dann darf ich dich selbstverständlich wecken.
Vielleicht wollte er Dir aber auch ein freundliches, Hallo und gute Nacht wünschen :wink: :wink: :wink:

Gruß

Frank
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Beitragvon klausimaus » 14.02.2006 - 20:36:45

Hallo Schneckerl!
Haben dich denn Polizisten geweckt? Warum? Hast du sie nicht gefragt?
Ich glaube kaum, dass meine Kollegen einfach aus Spaß einen schlafenden Wohnmobilisten wecken, die haben eigentlich anderes zu tun.
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
verbotenerweise irgendwo abgestellt ?
gefährlicher Platz - Hinweis durch die Polizei ?
irgendwas am Womo nicht in Ordnung ? usw.,usw.
Gruß Klausimaus
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polizeikontrolle

Beitragvon schneckerl » 15.02.2006 - 20:04:47

Also erst einmal einen guten Abend Euch allen,

Die Sache war/ ist die...
Ich habe auf einem regulairen P+R Parkplatz des Nacht´s diese Begegnung mit der Polizei gehabt.
Der Beamte klopfte zunächst leise, dann aber zeimlich bald heftig bis rüde an meine Seitenwand/scheibe. Mir blieb nicht mal die Zeit mir etwas überzuziehen.

Dann, was mir seltsam vorkam, nannte er meinen Namen und wollte wissen ob ich allein sei.

Danach verschwand er wieder.

Für die Zukunft möchte ich wissen mit welcher Begründung solche Aktionen durgeführt werden? werden dürfen??

Welchen Status habe ich wenn ich mich in meinem Womo aufhalte.....
Gilt das als Wohnung???

Habe ich, wie in einer Wohnung Hausrecht, oder wie auch immer

man das nennen mag??
wer kennt die Rechtslage....
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Beitragvon Wilder Herzbube » 15.02.2006 - 20:59:20

Hallo,

so weit mir das bekannt ist, sind unangemeldete, nicht genehmigte Eintriffe in Dein Womo Hausfriedensbruch.

Das ist ja das Gleiche, als wenn jemand vor der Ampel einfach Deine Tür öffnet. Das ist ebenfalls Hausfriedensbruch.

Aber ich weiß nun leider nicht, wie das bei den Beamten ist. Die sollten aber doch eigentlich einen Grund für Ihre nächtlichen Fragen haben.
Mann kann sich ja auch die Marke zeigen lassen (zur Sicherheit) und den Namen des Polizisten notieren.
Oftmals macht natürlich auch der Ton die Musik. Wenn man nachts aus dem Bett geworfen wird, dann ist man ja normaler Weise nicht gleich mit einem Lächeln und einer freundlichen Stimme unterwegs. Dann kann es natürlich sein, dass der Gegenüber es auch irgendwie nicht so entgegen bringen kann.

Hoffentlich noch viele, ungestörte Womonächte wünscht

Stephan
Wohnmobilisten
- sind entspannt
- auf allen Pisten
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Beitragvon Christine » 15.02.2006 - 22:26:49

Wilder Herzbube hat geschrieben:Hallo,

so weit mir das bekannt ist, sind unangemeldete, nicht genehmigte Eintriffe in Dein Womo Hausfriedensbruch.



Sehe ich anders, die Tür wurde doch freiwillig geöffnet!

Gruß

Christine

PS Vielleicht Kontrolle, ob wirklich nur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit oder Gewerbetreibend(e)?
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Beitragvon buerstnerhelmi » 15.02.2006 - 23:58:37

Moin.

Ich find das alles recht seltsam :

1. Wieso war der Polizist alleine ?
2. Woher kannte er den Namen ?

Gruß Helmut
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Beitragvon conga7 » 16.02.2006 - 10:15:07

OhOh,
wenn das überhaupt ein Polizist war??
Normal treten die nicht alleine auf, gerade, wenn sie unbekanntes Gelände (in dem Fall Dein Womo) "betreten".
War denn ein Polizeifahrzeug da?
Andererseits, woher könnte er Deinen Namen haben, wenn nicht über Autonummer und Zulassung.
Vielleicht hat klausimaus noch was dazu zu sagen, der scheint ja in dem Bereich tätig zu sein.
Aber was willst Du nächstes Mal machen, wenn Du (Schlaf)trunken geweckt wirst? Eine Diskussion mit den Ordnungshütern anfangen? Hätte ich keinen Bock zu und vermutlich hätte ich erstmal ziemlich Schiss, wenn Nachts an meinem Womo gerüttelt würde und wäre dann garnicht diskussionsfähig.
Auf alle Fälle Dienstausweis und Namen zeigen lassen. Und vor dem öffnen der Tür auf Selbstverteidigung einstellen, falls noch unliebsamere Gäste vor Dir stehen.
Grüße
Conga

PS: Mir fällt gerade ein, dass, wenn in unserer Gegend Sperrmüll-Sammlung ist, ganze Lager von osteuropäischen Transportern entstehen. Daran wird sich gestört. Vielleicht versucht ja die Polizei durch "gezieltes Ärgern" solche Lagerplätze zu vermeiden und hatte Dich in diese Kategorie eingestuft.

PPS: Fülle doch mal Dein Profil aus
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Re: polizeikontrolle

Beitragvon DieterG » 16.02.2006 - 11:19:25

schneckerl hat geschrieben:...Dann, was mir seltsam vorkam, nannte er meinen Namen und wollte wissen ob ich allein sei...


Hallo,
kann Dir zwar nicht alles beantworten aber vielleicht soviel:
Mit dem Kennzeichen des Fahrzeuges kann der Halter festgestellt werden (kein Problem für die Polizei). Folgemäßig kann er dann auch versuchen, Dich mit Deinem Namen anzusprechen, um zu prüfen, wie Du auf den Namen reagierst und dann seine Schlussfolgerungen ziehen ...

Dann gibt es weitere Möglichkeiten: eine Person wird gesucht - vielleicht ist diese Person gerade in der Gegend gesehen worden und man will die Möglichkeit ausschließen, dass Du sie im Wagen versteckst .... gerade mehrere Fahrzeugdiebstähle in der Gegend vorgekommen .... "unerlaubtes horizontales Gewerbe" :shock: an Bord ....

Wenn Du nicht nach dem Grund des "Besuches" fragst, wirst Du ihn wohl auch nicht herausbekommen.

Wenn ein Anlass besteht, darf Dich die Polizei wecken, nicht nur im Womo, sondern auch zuhause. Ob Dir allerdings der Grund genannt wird, wenn Du nicht fragst, kommt wahrscheinlich auf den Polizisten an.

Wenn der Polizist allein war - stand er allein vor Deiner Tür, oder war ggf. der Streifenwagen mit dem 2. Kollegen um die Ecke "geparkt?"

Wie dem auch sei, ich denke, bei so einer Störung wäre ich auch etwas beunruhigt- entweder hätte ich gleich nachgefragt, warum er was wissen wollte, oder ob ich ggf. in einer "unsicheren" gegend parke - alternativ wäre ich ziemlich schnell weitergefahren nach dem Besuch.

Gruß Dieter
Dethleffs A 5881 HG
auf Fiat Ducato 15 2,8 JTD
DieterG
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Beitragvon tomtom » 16.02.2006 - 11:46:54

Verwunderte Frage: seit wann müssen Polizei-Dienst-Kräfte in D nicht mehr als erstes Dienstgrad und Name, Dienststelle und vor allem den Grund der Kontrolle nennen???
Hab ich da was verpaßt?
Bitte um Aufklärung!!
Gruß
TT
Hotelbetten - nein danke!!
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Beitragvon heulnet » 16.02.2006 - 12:04:57

tomtom hat geschrieben:Verwunderte Frage: seit wann müssen Polizei-Dienst-Kräfte in D nicht mehr als erstes Dienstgrad und Name, Dienststelle und vor allem den Grund der Kontrolle nennen???
Hab ich da was verpaßt?
Bitte um Aufklärung!!
Gruß
TT
tzzzt @ tomtom das war doch undercover.
so etwas unterliegt strengster geheimhaltung.
heulnet
 

Beitragvon Uli_bw » 16.02.2006 - 12:55:13

Tja ich kann mir vorstellen, dass hier eventuell nach einem Gewerbebetrieb gesucht wurde.
P+R sind bestimmt nicht die ruhigsten Orte.
Uns hat im bayrischen Wald auch mal ein Parkhüter um 6 geweckt...
Wo fand das ganze Statt?

ULI
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Beitragvon klausimaus » 16.02.2006 - 19:21:15

Hi!
Da hier nach meiner -beruflichen-/ich bin Kriminalbeamter und war etliche Jahre Streifenpolizist- Auskunft gefragt wurde:
Ich gehe davon aus, der Beamte war in Uniform. Wenn nicht,
m u s s er sich ausweisen. Zur Höflichkeit gehört, dass er seinen Namen nennt, mindestens aber auf Nachfrage.
War ein Streifenwagen in der Nähe ?
Die Ansprache mit dem Namen rührt wohl daher, dass er vorher über das Kennzeichen eine Halteranfrage gemacht hat. evtl. auch gleich vorab geprüft hat, ob das Fahrzeug in der Fahndung ist. Das dürfte wohl nicht der Fall gewesen sein.

Das mit derZeit nachhaltigere Klopfen - naja - kann man so oder so sehen: Auf leises Klopfen wurde - tiefer Schlaf? - nicht geöffnet, also lauter Klopfen.
Dennoch: Der Ton macht die Musik. Ich meine jetzt den Beamten. Wenn ich jemanden aus dem Schlaf hole, von dem ich durch vorherige Abfrage weiß, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist, dann muss ich demjenigen, der sich ja in seinem Wohnbereich aufhält und ein ganz normaler Bürger ist, auch entsprechend Zeit lassen, sich erst mal zu berappeln, d.h. wach werden, etwas anziehen pp.
Insgesamt scheint mir hier etwas sehr forsch vorgegangen zu sein, was sicher keine Imagepflege ist.
Allerdings ist ein "Ferndiagnose" nie einfach.

Für die Zukunft würd ich vorschlagen, aus dem Fenster zu sehen, den Beamten bitten. sich auszuweisen, bevor du die Tür aufmachst und nach Möglichkeit ruhig zu bleiben, was mir zugegebenermaßen auh nicht leicht gefallen wäre.

Gruß Klausimaus
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Beitragvon schneckerl » 20.02.2006 - 09:54:30

Hoie Klausimaus,

Jetzt wird deine Antwort etwas konkreter.
Den Schutz des Wohnbereiches finde ich wichtig. Wie weit geht er in einem solchen Fall.
Zusammenfassend:
Mein Fahrzeug steht auf keiner Fahndungsliste. (ich auch nicht!!!)
Steuer + Versicherung sind bezahlt.
Der Parkplatz darf von meinem Fahrzeug beparkt werden.
Ich habe keine gewerblichen Tätigkeiten verrrichtet.
Habe tief und fest geschlafen.
Das Ganze geschah Nacht´s um ca.2.00 Uhr.

Meine Frage :
Mit welcher Begründung darf ein Beamter meine Nachtruhe stören??
Muss ich Ihm/Ihr ggf. die Türe öffnen??
Bin ich gar verpflichtet zu antworten?? ( kann ja theoretisch fest Schlafen, oder aber gar nicht im Fahrzeug anwesend sein!!)
Besteht in meinem Wohnmobil-Wohnbereich Hausfriedensrecht??
Ab wann darf der Beamte Gefahr im Verzug geltend machen??

Sicher dies sind eine Menge Fragen, aber mein bisheriges Rechtsverständnis wurde in jener Nacht gehörig geschüttelt.

Liebe Grüsse Schneckerl
schneckerl
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