
1) aufgrund der Lage des Schadens kann ich nirgends gegengefahren sein, denn bis zum Anfang des Wagens sind noch gut 50cm Platz.
2) Daher kommt nicht die VK für den Schaden auf, sondern die TK, da es ein Fremdschaden sein muß (z.B. Gegenstand von einer Brücke geworfen)
3) Das Fahrzeug hatte einen nicht reparierten Schaden an einem Abschlußblech an der Fahrzeugrückseite, so das sich mir der Verdacht aufdrängt, Kasse machen ja, Reparieren ´nee!
4) Sollten sich nachträglich weitere Mängel herausstellen (z.B. Schäden an der Verglasung nach gründlicher Reinigung, Fahrwerkaufhängung), so würden diese mir auch in Rechnung gestellt!
Ej man, bin ich hier in ´ner Bananenrepublik, oder was? Darf der Vermieter auf meine Kosten das WoMo reparieren ohne Ende?
Er war sowieso bedient, als er sah, das ich gut 8000km gefahren bin (Km waren ja frei)

Abschließend: soll ich erstmal auf Forderungen warten oder gleich zum Anwalt gehen?
Vielen Dank schon mal+sorry wegen des langen Textes!
Carsten