Anhänger 100km/h mit 3,85t

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Anhänger 100km/h mit 3,85t

Beitragvon PetraHonig » 06.05.2006 - 14:20:18

Hallo noch einmal,

lässt sich ein zulässiger Anhänger (schon am PKW für 100 km/h zugelassen) auch an einem 3,85t Fahrzeug für 100 km/h zulassen ?

So richtig konnte ich hierzu keine Antwort finden, aber die 100 km/h Regelung auf Autobahnen für > 3,5t Womos lässt sich wohl nicht mit der 100 km/h Ausnahmereglung für Anhänger kombinieren.

Hat jemand hierzu vielleicht eine Antwort ?
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Beitragvon Nachtfalke » 07.05.2006 - 23:47:20

Hallo Petra,

das ist eine wirklich interessante Frage, die in eine Nische zielt. :wink:

Eine Antwort habe ich leider nicht, doch ich würde mich an deiner Stelle einfach mal bei deiner Zulassungsstelle erkundigen.

Die sollten dir auf jeden Fall helfen können.

Auf des Rätsels Lösung bin auch ich gespannt. :lol:

Kai-Uwe
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Re: Anhänger 100km/h mit 3,85t

Beitragvon Christine » 08.05.2006 - 07:42:11

PetraHonig hat geschrieben:Hallo noch einmal,

lässt sich ein zulässiger Anhänger (schon am PKW für 100 km/h zugelassen) auch an einem 3,85t Fahrzeug für 100 km/h zulassen ?



Hallo Petra!

(Ich glaube) seit Januar gibt es in Deutschland ein neues Gesetz:

Der Anhänger wird nicht mehr vom TÜV für einen bestimmten PKW für die 100 km/h zugelassen!

D. h., der Anhänger muss die gesetzlichen Bedingungen für Tempo 100 einhalten (z.B. Stoßdämpfer haben, gebremst sein.....). Bei den neueren Anhängern kann man das den Papieren entnehmen.

Dann gibt es eine bestimmte Formel, anhand der jeder selber nachrechnen kann, ob sein Zugfahrzeug den Hänger mit Tempo 100 ziehen darf.

Habe mal gegoogelt:

Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer

mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs

Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:

Technische Ausrüstung Ihres Anhängers

ohne hydraulische Stoßdämpfer 0,3

mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: Wohnwagen 0,8 bzw. 1,0*
andere Anhänger 1,1 bzw. 1,2*



Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:

Ihr Anhänger mit:

einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder

Ihr Zugfahrzeug?

? ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.


Allerdings wird hier immer von Zugfahrzeug bis 3,5 t gesprochen! Ich befürchte, dass für Dich mit einem Zugfahrzeug von 3,85 t schlicht die Tempo 80 Grenze gilt!

Gruß

Christine
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Beitragvon Gimmund » 08.05.2006 - 09:09:55

Hi All,

anscheinend schlagen wir uns hier immer wieder mit Fragen aus dem Grauzone dt. Verkehrsrechts herum ;)

Ich werde die Frage im Forum bei http://www.verkehrsportal.de stellen, jemand anders könnte ja den ADAC anschreiben, vielleicht weiss deren Rechtsabteilung ja auch was.

VERMUTUNG: Ich vermute mal, dass hier niemand was genaues weiss, und solange nix passiert sich auch niemand dran stören wird, wenn ein Womo über 3,5t einen mit 100km/h zugelassenen Anhänger auch mit 100km/h bewegt.
Die Karten können natürlich im Falle eines Unfalls neu gemischt werden.

Gruss,
Gwaihir
:)
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Beitragvon PetraHonig » 08.05.2006 - 11:04:18

Gwaihir hat geschrieben:(Ich glaube) seit Januar gibt es in Deutschland ein neues Gesetz:

Das ist prima und kannte ich noch nicht. Also keine Hin und Her zwischen TÜV, Zulassungstelle und Ordnungsamt mehr.

Gwaihir hat geschrieben:anscheinend schlagen wir uns hier immer wieder mit Fragen aus dem Grauzone dt. Verkehrsrechts herum ;)

Das ist wirklich war und ich habe mittlerweile gelernt, das nur die Dummen fragen. Es ist eine Schande, dass es nirgendwo eine genaue Liste gibt, was bei 3,85t zu beachten ist. Das Beste habe ich hier gefunden: http://www.kuhn-autotechnik.de/katalog/Kuhn028_29.pdf aber leider auch schon 3-4 Jahre alt.

Bei den lächerlichen Regelsätzen für 10% Überlastung eines WoMo werde ich das nächste mal keinen 3,85t mehr kaufen.

Also, ich komme eben vom TÜV und der wollte mir den Hänger mit WoMo zulassen und hat kein Problem gesehen. Wusste aber offentlich auch nicht, dass dies gar nicht mehr notwendig ist.

Dann habe ich beim Hersteller des Anhängers angerufen und der sagte definitiv NEIN beim 3,85, nur bis 3,5t.

Da unser WoMo erst Mitte Juli geliefert wird, werde ich das Thema mal vertagen und dann gleich zum TÜV fahren.

Erst mal vielen Dank für eure Antworten, ich melde mich wieder !
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Beitragvon Uli_bw » 08.05.2006 - 11:30:01

Überladung - selbst bei lächerlichen Regelsätzen bist du im Falle einer Wäägung die Dumme - Ausladen! Das würde bei mir bedeuten, daß ich Frau und Kinder auslade...
Ohne Ausladen keine Weiterfahrt...
Was ist im Falle eines Unfalls?
Da möchte ich gar nicht dran denken.

mfg

ULI,

der auch mit 3,85t noch Überladen ist. :roll:
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Beitragvon Gimmund » 08.05.2006 - 19:40:31

Hi All,

ich habe im Forum bei http://www.verkehrsrecht.de mal nach "wohnmobil anhänger" gesucht und dabei diesen Thread gefunden. (Letzter Beitrag)

Also danach dürfen "schwere" Womos mit Anhänger nur 80km/h fahren.

Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon Christine » 09.05.2006 - 08:50:28

Gwaihir hat geschrieben:Also danach dürfen "schwere" Womos mit Anhänger nur 80km/h fahren.

Gruss,
Gwaihir
:)


Hi,

das ist auch das, was ich bisher zu diesen Thema gefunden habe bzw. in Erfahrung bringen konnte!

Gruß

Christine
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Beitragvon campi » 10.05.2006 - 15:43:07

Bei dieser 100ter Regelung darf das Zugfahrzeug nicht
mehr als 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht haben.

Gruss Dieter
Unterwegs mit einen Dethleffs Esprit A 5830 2,8 JTD,3,5 to
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Beitragvon Gimmund » 10.05.2006 - 20:28:14

Hi All,

genau das, was @campi oben geschrieben hat, wurde mit heute auch vom TÜV in Bischofsheim gesagt.
Ausnahmeregelung nur bis 3,5t.

Gruss,
Gwaihir
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