PetraHonig hat geschrieben:Hallo noch einmal,
lässt sich ein zulässiger Anhänger (schon am PKW für 100 km/h zugelassen) auch an einem 3,85t Fahrzeug für 100 km/h zulassen ?
Hallo Petra!
(Ich glaube) seit Januar gibt es in Deutschland ein neues Gesetz:
Der Anhänger wird nicht mehr vom TÜV für einen bestimmten PKW für die 100 km/h zugelassen!
D. h., der Anhänger muss die gesetzlichen Bedingungen für Tempo 100 einhalten (z.B. Stoßdämpfer haben, gebremst sein.....). Bei den neueren Anhängern kann man das den Papieren entnehmen.
Dann gibt es eine bestimmte Formel, anhand der jeder selber nachrechnen kann, ob sein Zugfahrzeug den Hänger mit Tempo 100 ziehen darf.
Habe mal gegoogelt:
Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung Ihres Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer 0,3
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: Wohnwagen 0,8 bzw. 1,0*
andere Anhänger 1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:
Ihr Anhänger mit:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
Ihr Zugfahrzeug?
? ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
Allerdings wird hier immer von Zugfahrzeug bis 3,5 t gesprochen! Ich befürchte, dass für Dich mit einem Zugfahrzeug von 3,85 t schlicht die Tempo 80 Grenze gilt!
Gruß
Christine