Ich möchte aus den bekannten Gründen auf jeden Fall die 3,5-Tonnen-Grenze einhalten. Bei einem gut ausgestatteten Fzg. ergibt sich da oft eine sehr geringe Zuladung. Eine Auflastung wird beim Neukauf häufig sehr preisgünstig mit angeboten.
Nun möchte ich einerseits nicht immer an der Grenze zur Überladung fahren, schon aus Sicherheitsgründen. Andererseits möchte ich mir die Einschränkungen eines 3,85-Tonners ersparen (ich wohne in einer Großstadt).
Ist es eigentlich möglich, das Fzg in t e c h n i s c h e r Hinsicht zum 3,85-Tonner zu machen, diese technische Sicherheitsreserve aber nicht in die Papiere eintragen zu lassen?

Mir ist nur wichtig, zu wissen, ob das Fzg. trotz erfolgter technischer Auflastung in r e c h t l i c h e r Hinsicht ein 3,5-Tonner bleiben kann.
Herzliche Grüße, blackjoe aus Mannheim