Auflastung immer eintragungspflichtig?

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Auflastung immer eintragungspflichtig?

Beitragvon blackjoe » 11.05.2006 - 23:32:14

Eine etwas heikle Frage , auf die ich bei der Vorbereitung meines ersten WoMo-Kaufs gestoßen bin:

Ich möchte aus den bekannten Gründen auf jeden Fall die 3,5-Tonnen-Grenze einhalten. Bei einem gut ausgestatteten Fzg. ergibt sich da oft eine sehr geringe Zuladung. Eine Auflastung wird beim Neukauf häufig sehr preisgünstig mit angeboten.

Nun möchte ich einerseits nicht immer an der Grenze zur Überladung fahren, schon aus Sicherheitsgründen. Andererseits möchte ich mir die Einschränkungen eines 3,85-Tonners ersparen (ich wohne in einer Großstadt).

Ist es eigentlich möglich, das Fzg in t e c h n i s c h e r Hinsicht zum 3,85-Tonner zu machen, diese technische Sicherheitsreserve aber nicht in die Papiere eintragen zu lassen? :?: Mir ist natürlich klar, dass ich mich ohne die Eintragung an die 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse halten muss (und dass mir bei einer Überschreitung um bis zu 10 %, = 350 KG satte 10 Euro Bußgeld winken) , trotz der technischen Eignung. Es geht nur darum, nicht immer am Limit fahren zu müssen. Eine Überladung soll, schon aus versicherungsrechtlichen Gründen, damit nicht einkalkuliert werden.

Mir ist nur wichtig, zu wissen, ob das Fzg. trotz erfolgter technischer Auflastung in r e c h t l i c h e r Hinsicht ein 3,5-Tonner bleiben kann.

Herzliche Grüße, blackjoe aus Mannheim
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Beitragvon Gimmund » 12.05.2006 - 00:03:33

Hi blackjoe,

willkommen im Forum.

Im Falle einer Wäägung sind die 10? für's Ticket dein geringstes Problem - du musst 350kg leichter werden.
Ok, Wasser ablassen, sind gut 100kg, dann muss du immer noch 150kg auf die Strasse werfen, sonst darfst du nicht weiterfahren.
Österreich und Schweiz sollen bei Wäägungen schnell bei der Hand sein.
Die Polizei interessiert es einen feuchten Kehricht, wie dein Fzg technisch ausgerüstet ist - 3,5t ist die Zulassung und solange du schwerer bist, darfst du nicht weiterfahren.

Was die Versicherung im Falle eines Unfalls und zu schweren Womos sagt, vermag ich nicht zu beurteilen - aber ich nehme mal an, dass sie sich nach guter Versicherungsmanier vor evtl. Zahlungen drücken werden.

Deinem Beitrag ist zu entnehmen, dass du gar nicht vor hast die 3.5t einzuhalten - Wasch mich, aber mach mich nicht nass.

Ich fahre einen Sprinter, den ich gestern wieder auf 3,8t habe auflasten lassen, weil ich es einfach satt hatte immer zu schwer unterwegs zu sein.

Verständnisloser Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon blackjoe » 12.05.2006 - 01:35:04

Hallo Gwaihir,

das muss wohl ein Missverständnis sein! Ich meine schon das was ich schreibe. Daher: Wenn 3,5 t in den Papieren stehen, dann müssen die eingehalten werden. Sonst setzt es ein Bußgeld. In Deutschland ist Überladung bis jetzt ein "Kavaliersdelikt", selbst bei 20 % setzt es gerade mal 35 Euro Verwarnungsgeld und keinen einzigen Punkt. Das wären immerhin 700 Kg zuviel bei einem 3,5-Tonner. Telefonieren mit dem Handy oder 21 km/h zuviel mit dem PKW auf der Autobahn sind teurer. Richtig ist der Hinweis auf zum Teil strengere Vorschriften im Ausland. Schon deshalb dient der Beitrag nicht der "Vorbereitung geplanter Ordnungswidrigkeiten".

Es geht, unabhängig von der Bußgeldhöhe bei (nicht beabsichtigter) Überladung darum, ob ich mir für 250.- oder 300.- Euro bei einer Neuanschaffung die Sicherheitsreserve einbauen lassen kann, ohne damit gleich aus dem Fzg. einen LKW zu machen. Ich müsste das Ding dann beim Parken über Nacht immer ins nächste Gewerbegebiet kutschieren, und das ist umständlich. Ich darf für meinen PKW ja auch Hochgeschwindigkeitsreifen kaufen, obwohl die Karre nur 190 km/h läuft. Andere sind bereit, das dreifache an Euronen für Leichmetallfelgen und anderen Schnickschnack auszugeben!

Und mit 3480 Kg unterwegs zu sein, obwohl das Fahrwerk deutlich mehr aushalten würde ist m.E. besser als das Fahren am Limit. So und nicht anders ist der Beitrag gemeint.

Dass unsere deutsche Bußgeldkatalog-Verordnung einen Wertungswiderspruch enthält, wenn sie zum Teil extreme Überladung so milde im Vergleich zu anderen Verstößen behandelt, das ist ein ganz anders Thema. Ich habe bewusst auf ein grinsendes Smily bei der Erwähnung des niedrigen Bußgeldes in Deutschland verzichtet :evil: . Schau mal in die Bußgeldvorschrift zur Fahrpersonalverordnung, da stehen noch ganz andere Klopper drin; die LKW-Lobby sorgt da schon vor, dass es nicht zu teuer wird.

Immer noch mit freundlichen Grüßen

blackjoe
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Beitragvon Gimmund » 12.05.2006 - 06:34:22

Hi blackjoe,

ok, sorry dann nehme ich meine Anschuldigung zurück. Friede.

Bei meinem alten Womo wären bei einer Auflastung von 3,1 auf 3,5t richtig teure Umbaumassnahmen fällig geworden, grössere Bremsen, grössere Räder.
Bei meinem derzeitigen Sprinter sind der 3.8t und der 3,5t identisch.
3.5t ist bei gleichem Chassis nur ein Eintrag im Brief um nicht in die LKW-Klasse zu fallen.
Bei dem Fzg deiner Wahl musst du herausfinden, was bei einer Auflastung technisch geändert wird.
Eine Massnahme könnten Luftfederbälge sein, weil sie die hinteren Federn entlasten (einfach mal nach Luftfeder suchen)

Versöhnlicher Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon oldman » 12.05.2006 - 07:24:00

Hallo blackjoe,

Gwaihir hat es gut beschrieben. Die Womo mit 3,5 to zul. GG sind in der Regel ohne techn. Aufrüstung auch auf 3,8to aufzulasten. Der Händler verlangt hier die Kosten für den TÜV, neues Schild im Fz mit 3,8to und die Eintragungen in den Brief.

Es gibt aber auch Mobile, die trotz hoher Serienausstattung, eine ausreichende Zuladung haben. Die von blackjoe beschriebene Vorgehensweise, gleich ein Angebot für die Auflastung mit anzugeben habe ich schon öfters gesehen. Z.B. zul. GG 3,5to, fahrbereite Masse 3,15to. Was soll das? Hier ist eine Auflastung vorprogramiert. Ich komme mit meinen 600kg Zuladung gut aus. 100 l Wasser sind im nu raus. Beim letzten Wiegen vor der Abfahrt in den Urlaub hatte das Womo 3550kg.


Gruß vom Nikolaus
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Beitragvon Hugole » 12.05.2006 - 07:49:46

Hallo blackjoe,
wir haben ein Womo, dass wir vom Werk ab mit 3.8 to betsellt haben, den Fahrzeugbrief aber Wunschgemäß auf 3.5to ausgestellt wurde.

Ich hatte die gleichen Überlegungen wie du. Wenns Dethleffs ab Werk so macht, sollte es doch ohne weiteres erlaubt sein.

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Beitragvon Schwedenopa » 12.05.2006 - 08:22:23

Hallo Blackjoe,

das dürfte ohne weiteres möglich sein. Es dürfen ja auch Womos mit einer höheren techn. zul. Gesamtmasse auf dem Papier abgelastet werden, ohne dass technische Änderungen erfolgen.

Falls Du diese zusätzliche "Sicherheitsreserve" jedoch ausnutzt, treffen Dich im Zweifelsfalle alle Folgen einer Überladung, sprich Bußgeld, Ausladen vor der Weiterfahrt sowie evtl. im Falle eines Unfalls Regressforderungen von Deiner Versicherung.

blackjoe hat geschrieben:Ich müsste das Ding dann beim Parken über Nacht immer ins nächste Gewerbegebiet kutschieren, und das ist umständlich.

Was Du damit meinst, verstehe ich allerdings nicht. Die entsprechenden Vorschriften gelten erst für Fahrzeuge über 7,5 t zul. Gesamtmasse (siehe StVO §12 Abs. 3a).

MfG
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Beitragvon blackjoe » 12.05.2006 - 08:35:00

Vielen Dank an alle, genau das wollte ich wissen :idea: ; ich gehe davon aus, dass nicht nur die Fa. Dethleffs diesen Kundendienst anbietet.

Viele Grüße, blackjoe
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Beitragvon Nachtfalke » 12.05.2006 - 13:34:26

Hallo blackjoe,

Nichts für ungut, doch ich habe dein erstes Posting übrigens genauso verstanden wie Gwaihir.

Selbstverständlich gibt es diverse Hersteller, wie Dethleffs, die ihre Womos für 3,85 to auslegen.
Es macht m. e. aber keinen Sinn, jetzt jeden Herteller aufzulisten.

Das Ablasten ist tatsächlich nur ein Formalie. Bei Neuzulassungen ohne zusätzliche Kosten.
Entscheidend ist für dich, wir die Zulassungsbescheinung Teil 1 ausgestellt ist.

Sicherlich hast du dich schon informiert und wahrscheinlich schwebt dir auch ein bestimmter Grundriss vor.

Danach solltest du die Gewichtsfrage klären.

In der Ablastung sehe ich kein Problem.

Aber Einschränkungen. :lol:

Alles entscheidend ist das Leergewicht und die verbleibende Zuladungskapazität.

Mein erstes Womo wog nur ca. 2750 - 2800kg. Da hatten wir Ladekapazität ohne Ende. :lol:

Obwohl ich in der Stadt wohne habe ich mich bei meinem zweiten Mobil für einen 3,85 to entschieden, weil das Leergewicht jetzt deutlich höher ist und die mögliche Zuladung mit ca. 300 kg viel zu wenig wäre. :?

Fahr- und Parkeinschränkungen sind mir für mich innerorts irrelevant.
Aber das ist meine persönliche Meinung.


Ciao Kai-Uwe

PS - ich stand am letzten Wochenende auf einer Waage.
vor mir war ein Knaus ..... (ich glaub' Sport Traveller ?)
Das Leergewicht betrugt ca. 3200kg. Die wollten mit 6 Personen (Erw.) verreisen! Tja, ich glaub das klappt nicht.
PPS - Der Knaus war nur zum Wiegen gekommen, weil die für Ihren Wohnwagen die Tempo 100km/h Plakette bekommen wollten. araus wurde nichts !
Die liefen richtig blass an :oops:
und fuhren dann sprachlos von dannen

Es kommt eben auf deine Bedürfnisse an :!:
Das einzige Mittel Zeit zu haben ist, sich Zeit zu nehmen.
[Bertha Eckstein]
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