Wohnmobil als Zweitwohnung; Anerkennung durchs Finanzamt

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Wohnmobil als Zweitwohnung; Anerkennung durchs Finanzamt

Beitragvon toddy1310 » 20.11.2006 - 16:00:13

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kann es ja mal für den einen oder anderen von Euch interessant sein: wie mir das Finanzamt heute bestätigt habe, wird jede Art der Unterbringung am Beschäftigungsort für die doppelte Haushaltführung anerkannt und damit auch das WoMo auf Stell- oder Campingplatz. Man kann die entstehenden Kosten für den Platz absetzen und gegebenenfalls auch Heimfahrten bzw. Besuchsfahrten der Ehefrau.
Ich beschäftige mich grad aus aktuellem Anlass mit dem Thema, falls jemand Fragen hat, einfach melden :wink:

Viele Grüße, Toddy
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Beitragvon heraline » 01.12.2006 - 11:39:07

Ungefähr so hat mir das mein Steuerverräter auch bestätigt. :wink:

Möchte nächstes Jahr evtl. eine Weiterbildung machen und für die Zeiten des Blockunterrichts Womo als Unterkunft nehmen - kann steuerlich abgesetzt werden!

Connie
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Beitragvon woming » 01.12.2006 - 12:04:42

und dies wird dann sicher der GEZ zur Freude gereichen, da
Rundfunk-Empfangsgeräte in Zweitwohnungen gebührenpflichtig
sind :roll:

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Beitragvon georg » 01.12.2006 - 12:32:53

heraline hat geschrieben:Ungefähr so hat mir das mein Steuerverräter auch bestätigt. :wink:

Möchte nächstes Jahr evtl. eine Weiterbildung machen und für die Zeiten des Blockunterrichts Womo als Unterkunft nehmen - kann steuerlich abgesetzt werden!

Connie


Hi Connie,

hat dein "Steuerverräter" dir auch gesagt, ob sich die
Anschaffungskosten des Womos teilweise absetzen lassen.
Wenn ja, zu welchem Teil???

fragt georg :?:
georg
 

Re: Wohnmobil als Zweitwohnung; Anerkennung durchs Finanzamt

Beitragvon Christine » 01.12.2006 - 15:30:31

toddy1310 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kann es ja mal für den einen oder anderen von Euch interessant sein: wie mir das Finanzamt heute bestätigt habe, wird jede Art der Unterbringung am Beschäftigungsort für die doppelte Haushaltführung anerkannt und damit auch das WoMo auf Stell- oder Campingplatz. Man kann die entstehenden Kosten für den Platz absetzen und gegebenenfalls auch Heimfahrten bzw. Besuchsfahrten der Ehefrau.
Ich beschäftige mich grad aus aktuellem Anlass mit dem Thema, falls jemand Fragen hat, einfach melden :wink:

Viele Grüße, Toddy


Hallo Toddy!

Für mich ist das ganz klar, setze ja schließlich auch auf den diversen Messen, die ich besuche, die Kosten meines Womos ab zuzüglich 0,30 Cent pro gefahrenen KM!

Das heißt aber nicht gleichzeitig, dass ich nun mein Womo als Firmenfahrzeug absetzen kann! Dies sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge!(Leider)

Gruß

Christine
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Beitragvon Schwedenopa » 04.12.2006 - 10:45:51

woming hat geschrieben:und dies wird dann sicher der GEZ zur Freude gereichen, da
Rundfunk-Empfangsgeräte in Zweitwohnungen gebührenpflichtig
sind

Richtig, allerdings gilt das genauso für "feste" Zweitwohnungen.

MfG
Gerhard
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