vielleicht kann es ja mal für den einen oder anderen von Euch interessant sein: wie mir das Finanzamt heute bestätigt habe, wird jede Art der Unterbringung am Beschäftigungsort für die doppelte Haushaltführung anerkannt und damit auch das WoMo auf Stell- oder Campingplatz. Man kann die entstehenden Kosten für den Platz absetzen und gegebenenfalls auch Heimfahrten bzw. Besuchsfahrten der Ehefrau.
Ich beschäftige mich grad aus aktuellem Anlass mit dem Thema, falls jemand Fragen hat, einfach melden

Viele Grüße, Toddy