Hi ich habe mon meinem Autoclub ACE das erhalten.
Gilt für Italien, Kroatien und Spanien soll ich noch erhalten.
Ist von der Ital. Botschaft:
Italien lockert Bestimmungen für Kleinkrafträder
Italien hat die Verkehrsbestimmungen für Benutzer von Kleinkrafträdern, also auch für Fahrer von Motorrollern und Mofas, gelockert.
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Auf dem Soziussitz eines Kleinkraftrades (das sind Fahrzeuge mit einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) darf ab sofort ein Beifahrer mitgenommen werden. Der Fahrer des Kraftrades muss aber mindestens 18 Jahre alt sein, das Fahrzeug zum Beifahrer-Betrieb zugelassen und mit einer zweiten Sitzgelegenheit ausgestattet sein.
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Wichtig für den Sozius: Er muss ebenso wie der Lenker während der Fahrt einen genormten Helm tragen. Helmmuffel erwartet eine Geldbuße von mindestens 68 Euro. Darüber hinaus wird das Krad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage sichergestellt. Wird ein minderjähriger Beifahrer ohne Helm angetroffen, haftet dafür der Fahrer.
Führerscheinpflicht für jugendliche Mopedfahrer
Jugendliche Mopedfahrer zwischen 14 und 18 Jahren, die in Italien mit kleinen Maschinen bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum unterwegs sind, benötigen seit Donnerstag, 1. Juli, einen eigenen Führerschein für Leichtkrafträder.
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Neben rund 500.000 italienischen Jugendlichen, die derzeit keinen Lappen besitzen, sind auch alle ausländischen Mopedfahrer betroffen. Die Polizei ist angewiesen, die Einhaltung der neuen Regelung rigoros zu kontrollieren. Wird ein Fahrer ohne Führerschein erwischt, drohen ihm ein Fahrverbot von bis zu 60 Tagen und Geldstrafen zwischen 500 und 2000 Euro
Auskünfte nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr
PROSPEKTBESTELLUNG Fax 069 232894 E-MAIL
ENIT.FFM@t-online.de
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