AGB´s bei Internetbestellung zulässig?

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AGB´s bei Internetbestellung zulässig?

Beitragvon Christine » 10.12.2006 - 15:30:47

Hallo!

Gehört zwar nicht zum Thema Wohnmobil, aber vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid oder hat ähnliches erlebt:

Vor ca. 1 Jahr habe ich meine Firma in ein Internetverzeichnis eintragen lassen. Ich war der Meinung, dass der Eintrag nur 1 Jahr gültig ist und daher keine Kündigung meinerseits nötig ist.

Leider ist dies nicht so, der Vertrag verlängert sich automatisch und die neue Rechnung dazu kam natürlich erst nach Ablauf der Kündigungsfrist!

Jetzt habe ich mal nachgeforscht, warum ich so 100 % überzeugt war, das der Vertrag automatisch endet!

Ich habe damals die Anzeige im Internet aufgegeben, bei Anzeigenaufgabe gab es meiner Meinung nach keine Infos zu Mindestvertragslaufzeiten usw. Ich vermute, dass die Homepage mittlerweile auch geändert wurde, sieht optisch nun anders auf!

Jetzt muss man, wenn man die Anzeige aufgibt, nur noch anklicken, welchen Eintrag (Business usw.) man haben möchte und geht auf absenden. Ca. 10 cm unter dem Button für das Absenden steht dann, dass man mit Absenden die AGB´s akezptiert.

Ist dies so statthaft? Wenn ich einen kleinen Bildschirm habe, kann man überhaupt nicht erkennen, dass darunter noch Text steht und selbst bei meinem 17 Zöller sehe ich nur die erste Zeile, aus der noch nichts mit AGB´s hervorgeht!

Auf meine freundlichen und höflilche E-Mails wurde ziemlich frech und dreist reagiert, man würde einem Rechtsstreit gerne entgegensehen...

Ich überlege nun, den Vorgang einem Anwalt zu übergeben!

Kennt sich hier jemand zufällig mit Internetrecht aus?

Gruß und Danke bereits im Voraus!

Christine
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Beitragvon Gimli » 10.12.2006 - 16:51:48

Hallo Christine,

ich habe dir dazu eine PN geschickt !! Das sollten wir telefonisch besprechen :D

Gruß,
Uwe
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Beitragvon Bingo » 11.12.2006 - 08:40:26

Hi Christine!

Wahrscheinlich hast Du durch Mc Leod schon ausführliche Beratung bekommen....
Dennoch, ich hatte vor einigen Jahren eine Art Kurs bezügl. Wirschaftslehre, Fernabgabegesetz und AGB´s....


Was ich davon noch weiß: Ein Vertrag kann nur dann zustande kommen, wenn Du von denen die gültigen und aktuellen AGB´s zur Einsicht bekommen hast.
Erst ab dem Moment, wo diese dich erreichen, gilt der Vertrag als abgeschlossen,- natürlich erst, wenn Du diese akzeptiert hast...

Im Internet ist es gängige Praktik, dass Du bei dem Button für "Bestellung absenden" o.Ä einen Haken setzen musst:
AGB gelesen und akzeptiert - normalerweise kannst Du ohne diese Bestätigung nicht bestellen, kaufen, etc....

AGB´s sind manchmal allerdings nichtig bzw unzumutbar, - und damit dann auch Dein Vertrag,- aber da die Internetfirmen ja auch nicht von gestern sind,- sind die AGB´s meist ok.

Ist dies so statthaft? Wenn ich einen kleinen Bildschirm habe, kann man überhaupt nicht erkennen, dass darunter noch Text steht und selbst bei meinem 17 Zöller sehe ich nur die erste Zeile, aus der noch nichts mit AGB´s hervorgeht!


Ja, also es ist m.E. statthaft.
"Die" haben Dir die AGB´s regelgerecht zur Einsicht gegeben und es ist quasi die Pflicht des Käufers/ Vertragspartners sich diese auch genaustens durchzulesen und erst dann mit der Absendung zu akzeptieren.


Ich persönlich lese diese (nach gemachter schlechter Erfahrung) mittlerweile IMMER SEEEHR genau, bevor ich was akzeptiere (ich weiß,- es ist nervig diese endlosen Schriften zu durchkämmen,- aber es ist wichtig!!), drucke sie mir oft aus, damit ich meine Version immer als Schriftstück habe.
Letztens wollte ich auch eine Anzeige aufgeben, habe es aber nach lesen der AGB unterlassen, da mir die Kündigungsbedingungen nicht gefallen haben. (ebenfalls automatische und kostenpflichtige Vertragsverlängerung falls nicht dann un dann ein Widersprch eingeht...)
In den AGB darf,- soviel ich weiß- sogar drin stehen, dass man sich über Änderungen selbst informieren muss, - die meisten "Firmen" schicken solche Änderungen aber freundlicherweise per email und fordern eine neue Bestätigung, dass Du´s gelesen hast.
Bei anderen gilt: Nicht widersprochen,- also akzeptiert...

Du solltest jedenfalls zum nächst möglichen Termin kündigen...-klar..
Der Rechtsanwalt kann Dir, wie ich die Sache einschätze, nicht helfen (nur wenn dieser einen Grund für Nichtigkeit/Unzumutbarkeit der AGB´s findet), denn Du hast ja mit Absenden Deines Auftrages die AGB´s akzeptiert (es ist also sozusagen "deine Schuld", dass Du Dich nicht ausreichend informiert hast).
Ich befürchte "die" sind im Recht...(daher wahrscheinlich auch die frechen Äusserungen von wegen "dem Rechtsstreit gerne entgegensehen"..)
Grüße Bingo
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Beitragvon Christine » 11.12.2006 - 11:14:02

Hallo Bingo!

Genau das ist es ja!

Die AGB´s musst Du nicht vor absenden aktzeptieren!

Ein Verweis auf die AGB´s ist sehr versteckt (meiner Meinung nachmit Absicht), so daß man sie bei abschicken gar nicht sehen kann!

Genau deshalb fühle ich ja auch leicht verarscht! Oder ist es normal, wenn man eine Anzeige in der Zeitung oder z.B. Gelbe Seiten aufgibt, dass sich der Vertrag automatisch verlängert?

Gruß

Christine

PS Rufe jetzt gleich mal Mc Leod an!
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Beitragvon Bingo » 11.12.2006 - 11:20:36

Hi Christine!
Genau das ist es ja!

Die AGB´s musst Du nicht vor absenden aktzeptieren!


....Ach so,- das hab ich wohl falsch verstanden.....hm :roll: :roll: ,- das ist in der Tat etwas seltsam, wenn Du nicht zugestimmt hast, dürfte der Vertag m.E nichtig sein...
Andererseits ist es zum Bsp beim Fernabgabegesetz so, dass es reicht, wenn die "Firma" dir die AGB zuschickt,- da muss man dann auch nicht explizit zustimmen.

Bitte berichte doch, was Mc Leod dazu sagte - interessiert mich jetzt auch!

Viel Erfolg!

Grüße Bingo

P.S Wenn Du Rechtschutzversichert bist - steht Dir dann nicht ein kostenloses Beratungsgepräch beim Anwalt zur Verfügung, wo Du eine Erfolgswahrscheinlichkeit für einen Rechtsstreit besprechen könntest? Also ob eine reele Chance besteht?
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Beitragvon Schwedenopa » 11.12.2006 - 12:39:23

Hallo Christine,

da wird es leider ziemlich kompliziert. AGB-Recht an sich ist schon verwickelt genug, und in Deinem Fall kommt noch hinzu, dass Du nicht als Privatperson, sondern als Firma den Vertrag abgeschlossen hast. Damit gelten die Schutzvorschriften des BGB nicht, vielmehr gilt das HGB.

Überdies ist es auch nach BGB keineswegs immer so, dass ein Vertrag automatisch nichtig ist, nur weil nicht deutlich genug auf die AGB hingewiesen wurde.

Wenn Du also hier etwas unternehmen willst, dann frage besser vorher einen Anwalt um Rat.

MfG
Gerhard
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Beitragvon Kalle » 11.12.2006 - 17:04:23

Hallo Christine,

die "unseriöse" Art AGBs zu verstecken, damit sie bei einer Bestellung so nebenbei als angenommen gelten, ist heute leider übliche Praxis. In großen Lettern werden preiswerte Lockangebote versprochen und in den AGBs finden sich dann Klauseln wie: Verlängert sich automatisch........., oder zuzügl. Fracht und Verpackung, oder zuzügl. MwSt. usw..

In der Regel haben es sich die Firmen vom Rechtsbeistand auf Dichtigkeit prüfen lassen.

Ich habe mich bereits in zwei Fällen gegen ähnliche Machenschaften gewehrt, mit viel Schriftverkehr, teuren Telefonaten, bis hin zum Mahnbescheid nebest Wiederspruch und weiteren vielen Anschreiben, die ich dann ignoriert habe. Zum Prozess kam es bis dato nicht!!!! Die Verjährungsfristen wurden sodann von mir auch recherchiert.

Jetzt möchte ich Dir mein Fazit nicht vorenthalten:

Das alles hat letztendlich schlaflose Nächte, unzählige Gespräche mit meiner Frau (psychologische Hilfe), viele, viele Internetstunden, Kopfschmerzen und Nerven gekostet. Ich frage mich immer wieder, war es das wert?

Natürlich sollte man sich wehren und sowas grundsätzlich nicht durchgehen lassen, aber man muß sich selber hinterfragen, ob man es locker wegsteckt oder die Lebensqualität leidet.

Grüße von Kalle
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Re: AGB´s bei Internetbestellung zulässig?

Beitragvon georg » 11.12.2006 - 17:42:35

Christine hat geschrieben:Hallo!
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Auf meine freundlichen und höflilche E-Mails wurde ziemlich frech und dreist reagiert, man würde einem Rechtsstreit gerne entgegensehen...

Ich überlege nun, den Vorgang einem Anwalt zu übergeben!
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Christine


Hallo Christine,

ich freue mich richtig, mal wieder etwas von dir zu hören :wink:

Also, wenn man mir so eine Frechheit gesagt hätte.............
ich würde mir einen Rechtsanwalt nehmen;
denn solche Unverschämtheiten sind Ausdruck von "genau-wissen,-dass-man-sich- im- Unrecht-befindet"
In den letzten Jahren gab es bei mir immer wieder Situationen solcher Art, wo mir die Betroffenen gesagt haben,
dass eine gerichtliche Auseinandersetzung für mich nur unnötig herausgeschmissenes Geld sei.
Ich habe diese Entscheidungen alle vor Gericht gewonnen bzw. der Vergleich ging in einem Fall so aus,
dass die Gegenpartei meiner Klage statt gab und alle Kosten übernahm.

Aber ob du das machen solltest, ist natürlich deine Entscheidung.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast,
kannst du dich ja mal beraten lassen.

LG
georg
:wink:
georg
 


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