Bei Freunden vorm Haus übernachten?

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Bei Freunden vorm Haus übernachten?

Beitragvon lucinchen » 05.05.2007 - 21:52:09

Hallo Allerseits,
ich denk ja das ist locker in Ordnung, aber vielleicht überseh ich da ja was:

Wenn wir bei Freunden vor dem Haus parken und dann nachts im Womo übernachten (ich meine nur eine Nacht) dann ist das doch in Deutschland vollkommen in Ordnung, oder? (Saarland oder BW)

Ich kann mir ja in D schon vorstellen, dass es da wieder irgendwelche Verordnungen gibt, die dagegen sprechen. Ich mein jetzt auf öffentlichem Grund am Straßenrand. In der privaten Einfahrt dürfte das ja kein Thema sein.

Was meint ihr?

LG Alke
Schöne Grüße von lucinchen
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Beitragvon klausimaus » 05.05.2007 - 22:06:48

Hallo !
Wenn das Fahrzeug bestimmungsgemäß genutzt wird, in diesem Fall als Wohnmobil zum Schlafen, ist das völlig in Ordnung. Man sollte darauf achten, wo man parkt, dass z.B. nicht allgemeine Parkregeln gegen das Abstellen des Womos sprechen. Natürlich ist auch kein "Campingbetrieb" gestattet.
Gruß Klausimaus
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Re: Bei Freunden vorm Haus übernachten?

Beitragvon MariaM » 06.05.2007 - 00:13:32

Hallo Alke,

in der privaten Einfahrt ist das sicher kein Problem. Anders sieht das aus, wenn ihr auf einer "öffentlichen Straße" übernachtet. An sich ist da das Übernachten nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gestattet.

Und dann kommt es noch darauf an ob eure Freunde z. B. in einer Siedlung einer Wohnungsbaugessellschaft oder so wohnen. Hier bei uns ist zum Beispiel generell das Übernachten auf den siedlungseigenen Parkplätzen und Abstellflächen untersagt.

Es kommt also immer darauf an :-)))

Gruß, MariaM
nix gnaus weiß ma net
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Übernachtung

Beitragvon Wilfried . M » 06.05.2007 - 00:39:28

Hallo Alke,
wie Klausimaus schon schrieb, Übernachtung nein, wenn gesonderte Regeln für den ruhenden Verkehr angeordnet sind.
Übernachtung ja, wenn nicht mehr Platz in Anspruch genommen wird, als es die Maße des Fahrzeuges sind.
Ergo, keine Markise, kein Tisch und keine Stühle, außerhalb des Womos.
Ebenso kann ich in dem zugelassenen Verkehrsraum auch übernachten, wenn ich mich momentan fahruntüchtig fühle und so, durch den Schlaf, wieder meine Fahrtüchtigkeit herstelle.
Beachte aber , eine Fahruntüchtigkeit darf nicht durch Alkohol gegeben sein, denn dann führe ich mit der Nutzung des Womos, auch nur zum Schlafen, eine Kfz-typische Handlungsweise aus und diese kann mit dem Tatbestand " Führen eines Kfz unter Alkoholeinwirkung " gleichgesetzt werden.
Vergleiche :
Wenn ich mit dem Einkaufskorb über den Parkplatz schiebe, da ich den Inhalt ins Auto umladen will, aber dabei ein anderes abgestelltes Kfz beschädige, zählt der Weg zum eigenem Kfz, als Kfz-typische Handlung.
Der Schaden am anderen Kfz wird dann durch die Kfz-Haftpflicht geregelt und der Schadenfreiheitsrabatt bewegt sich.
Das Handy darf ich während der Nutzung des Kfz,( auch stehend und laufender Motor, oder Zündschlüssel im Schloss), nicht in die Hand nehmen, auch wenn ich nicht telefonieren will, sondern nur die Uhrzeit ablesen will.

So gibt es viele Begehungsweisen, welche sehr verschachtelt sind, jedoch am Ende und im Sinn der Auslegung ahndungsmäßig relevant gelten.

Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
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Beitragvon donrosa » 06.05.2007 - 01:50:23

Hallo,

man merkt an der Frage und den zahlreichen Antworten, dass wir im gut geregelten Deutschland sind....

Habe viele Jahre im Wohnmobil gewohnt (NICHT gecampt!) und es gab nie Probleme. Warum auch? Ich habe ja keine verursacht.

Manches sollte man einfach mal ein bisschen lockerer sehen und sich nicht über alles und jeden zuviele Gedanken machen.
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Beitragvon Pego » 06.05.2007 - 21:39:16

donrosa hat geschrieben:Hallo,

man merkt an der Frage und den zahlreichen Antworten, dass wir im gut geregelten Deutschland sind....

Habe viele Jahre im Wohnmobil gewohnt (NICHT gecampt!) und es gab nie Probleme. Warum auch? Ich habe ja keine verursacht.

Manches sollte man einfach mal ein bisschen lockerer sehen und sich nicht über alles und jeden zuviele Gedanken machen.


@donrosa :

Das sehe ich genauso wie du: "Man kann der Kuh auch das Kalb abfragen...!"

Wir fahren seit 1992 Reisemobil und haben uns solche Dinge nie hinterfragt. Wozu auch? Wenn ich fahruntüchtig bin, rühr ich überhaupt kein Fahrzeug mehr vom Fleck, lege mich schlafen und lasse mich am nächsten Morgen zur verabredeten Uhrzeit von der Exekutive wecken...! Diese fragte am Abend nach unserem Befinden. Als klar war das wir fahruntüchtig sind, fragten sie höflich an ob sie am folgenden Morgen "zum wecken" nachschauen sollen?

So geschehen in Trier an der Mosel an der Mehrzweckhalle, ich glaube die nannte sich Mosellandhalle! Übrigens waren die damaligen Ordnungshüter in Trier sehr nett und freundlich! :D
Zuletzt geändert von Pego am 07.05.2007 - 09:17:23, insgesamt 2-mal geändert.
Pego grüßt aus Bremen
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Beitragvon sardinnia » 07.05.2007 - 08:53:24

Hallo,

ich wundere mich grad auch ganz gewaltig.
Wir fahren auch seit 15 Jahren mit dem Wohnmobil, oft auch zu Feiern usw. extra mit dem Wohnmobil, weil wir dann nachts (oft richtig weit) nicht mehr heimfahren wollen (und sollen), nicht zuletzt eben auch wg. Alkoholgenusses.
Ich gehe mal davon aus, daß wir ein rechtmäßig versteuertes (für jetzt ja richtig viel Geld) und versichertes Fahrzeug haben und somit auch auf öffentlichen Flächen parken können. Ob wir dann da drin schlafen oder sonstwas tun, geht doch wohl allen Ernstens niemanden was an?! Außer natürlich im Heiligen Land Tirol, mit denen würde ich mich nicht anlegen wollen, darum meidet man dies halt auch ...

Das würde ich im Ernstfall bis vors Bundesverfassungsgericht durchstreiten ...
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Beitragvon Womokiste » 07.05.2007 - 09:10:22

Hallo miteinander,

wir nutzen unser Womo auch immer mal wieder, um nach einem Besuch bei Freunden auf einem öffentlichen Parkplatz die "Fahrtüchtigkeit wiederzuerlangen" :lol: .

Wir parken das Womo ganz normal ein und machen erst alles "dicht" (Vorhänge, Rollos) , wenn wir in´s Bett klettern.

Dies haben wir schon in den verschiedensten Orten gemacht und bislang gab´s nie Probleme.

In diesem Sinne grüßt Franz Peter
Die Womofahrer Nordhessen sind unterwegs im B MC T 680. Auch zu finden bei Instagram und Facebook.
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Beitragvon Uli_bw » 07.05.2007 - 09:47:38

Sagt mal, irgend wie versteh ich die Frage nicht ganz...

Ob das Womo jetzt leer parkt, oder ob ich drin schlafen ist doch ganz Wurst...

Das praktizieren wir so seit Jahren.
Ohne Probleme.

Wenn wir keinen geeigneten Stellplatz finden fahren wir in ein wohngebiert und parken dort.
Niemand wied den unbekannten Besucher seiner Nachbarn wegschicken!

Auch im Ausland schon ausgiebig preaktiziert, dort oft nicht so einfach weil meist kleinere Straßen!

mfg

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Beitragvon feldhamster » 07.05.2007 - 11:19:23

Uli_bw hat geschrieben:Sagt mal, irgend wie versteh ich die Frage nicht ganz...

Ob das Womo jetzt leer parkt, oder ob ich drin schlafen ist doch ganz Wurst...

Das praktizieren wir so seit Jahren.
Ohne Probleme.



ganz genau, Uli.
Aber wir sind halt in D

Da wird mit Akribie und ängstlich hinterfragt und damit werden die Oberschulmeister geradezu hinterm Ofen vorgelockt................
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Beitragvon ToddyHEC » 07.05.2007 - 14:38:36

Die Frage ist doch nicht unsinnig... leider sind wir in Deutschland und hier ist wirklich (fast) alles gesetzlich geregelt. So auch, dass ausschliesslich um die "Fahrtüchtigkeit wiederzuerlangen" auf Park- und Abstellflächen im öffentlichen Strassenverkehr genächtigt werden darf.

Das es bis dato - wahrscheinlich meist aus Unwissenheit - von vielen einfach gemacht wurde, mag ja OK sein, aber:

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..." :wink:
Gruss aus Nordhessen

Toddy
(Detleffs A5880 EZ´99 auf Ducato 2,8TD/122PS)
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Beitragvon MZatrix » 07.05.2007 - 15:20:23

Dass heisst: Wenn ich mal einen heben war und im Auto (also nicht im WoMo, sondern wohlgemerkt im PKW) pennen möchte, darf ich das in Deutschland nicht, weil es nicht der alleinigen Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient?
Wenn ich mich allerdings unter das Auto lege, wie sieht der Fall denn dann aus (...also wenn ich nicht zu laut schnarche meine ich...)?

Das gibt's ja wohl net.

kopfschütteldne Grüße,
MZatrix
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Beitragvon feldhamster » 07.05.2007 - 15:21:34

Sorry, Toddy, aber für mich sind das ganz einfach Spitzfindigkeiten. Noch sind wir in Deutschland und nicht in NL. Hier wird zwischen Parken und Übernachten (noch) kein Unterschied gemacht.

Solange du dich nicht campingmäßig ausbreitest oder ansonsten in irgendeiner Form daneben benimmst, wirst du von keinem Gesetzeshüter des Platzes verwiesen, es sei denn, du stehst im Parkverbot - das wiederum hat aber nix mit Übernachten zu tun.

Dafür gibbes in N, S, EIR oder auch GB eine Reihe von Parkplätzen, die mit "no overnight" ausgeschildert sind. Wer die nicht beachtet (und das ist ne ganze Reihe von Wombidrivern), müssen halt mit den Konsequenzen leben.

Auch wir haben regelmäßig mit dem Wombi am Straßenrand geparkt (genächtigt) und hier in D nie Probs damit gehabt, weil wir auf Parkverbote geachtet haben.
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Beitragvon Schwedenopa » 07.05.2007 - 15:38:15

Hallo,

nur ein extrem spitzfindiger Jurist könnte vielleicht eine "unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes" hineininterpretieren, wenn man bei Freunden vor der Haustür auf der Straße im Womo übernachtet. So lange also die Freunde nicht mit irgend einem Nachbarn im Dauerclinch liegen, dürfte es hier keinerlei Probleme geben. Aber Vorsicht: Für einen eventuellen Streithansl in der Nachbarschaft könnte das ein gefundenes Fressen sein.

Und es gibt eine große Ausnahme: Schleswig-Holstein! In Schleswig-Holstein verbietet nämlich §36 des Landesnaturschutzgesetzes die "Benutzung beweglicher Unterkünfte" außerhalb von Campingplätzen. Ausnahmen nur auf Privatgrundstücken.

Wir jedenfalls werden auch weiterhin bei Freunden und Verwandten "vor der Haustür" übernachten.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
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Beitragvon Kimbi » 07.05.2007 - 16:42:10

EuraGerhard hat geschrieben: Schleswig-Holstein! In Schleswig-Holstein verbietet nämlich §36 des Landesnaturschutzgesetzes die "Benutzung beweglicher Unterkünfte" außerhalb von Campingplätzen. Ausnahmen nur auf Privatgrundstücken.


Hallo,

das ist das Landesnaturschutzgesetz.
Aber greift das auch, wenn man innerhalb einer geschlossenen Ortschaft
in bebautem Gebiet auf einem regulären Parkplatz vor einem Haus steht?
In einem Bereich wo alles gepflastert und geteert ist....
Grüße - Marianne

Rapido 7066
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