Saisonkennzeichen

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Saisonkennzeichen

Beitragvon vland » 07.05.2007 - 11:52:17

hallo,

wie ist es eigentlich ausserhalb der Saison mit dem Womo? Darf ich es auf der Straße stehen lassen oder muss ich es auf privatem Grund stellen :roll:?

gruß, Volker
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Beitragvon Christine » 07.05.2007 - 12:08:44

Hi,

definitiv darst Du NICHT im abgemeldeten Zeitraum auf öfftenlichen Str. o.ä. stehen. Ausschließlich auf reinen Privatplätzen!

Zudem solltest Du bedenken, dass in dieser Zeit Dein Womo nicht versichert ist!

Gruß

Christine
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Beitragvon Robbi » 07.05.2007 - 14:50:32

@ Christine

Nicht pauschalieren, wegen der Versicherung.

Bei Versicherungen gibt es Anschlußhaftungen.

Da mal mit der Versicherung genau Rücksprache halten. Vermutlich ist die Vollkasko oder Teilkasko ausgenommen.

Aber wie gesagt, Rücksprache mit Versicherung, dann bestätigen lassen oder genau Versicherungsbedingungen lesen.

Zum Abstellen auf öffentlichem Verkehrsgrund stimmt das vorher gesagte.
Zuletzt geändert von Robbi am 07.05.2007 - 16:53:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon MZatrix » 07.05.2007 - 15:31:07

Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen hat in den Monaten, in welchen die Saison nicht gilt, den gleichen Charakter, wie ein abgemeldetes Fahrzeug. Der einzige (und sinnvolle) Vorteil des Saisonkennzeichens ist, daß man nicht jedesmal auf das Strassenverkehrsamt muß, um das Fahrzeug an- oder abzumelden.

Bzgl. der Versicherung: Ich denke, Christine wollte damit ausdrücken, daß das Fahrzeug, wenn man es außerhalb der Saison im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, keinen üblichen Versicherungsschutz hat. Sicher gibt es Verträge, in denen das Fahrzeug auch außerhalb der Saison im abgestellten Zustand Haftpflicht- und gegen Brand, Sturm und wasweißichnochalles versichert ist. Das gilt i.d.R. aber nicht, wenn man das Fahrzeug unerlaubt im im öffentlichen Verkehrsraum bewegt.

Gruß,
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Beitragvon vland » 07.05.2007 - 16:14:43

...aha, danke! ich habe nur gefragt, weil mir seit ca. 2 Jahren ein neues Womo auffällt, welches in einer Neubausiedlung auch ausserhalb der Saison parkt :!: :?: allerdings gehört dieser Parkplatz einer Wohnungsgesellschaft (im konkreten Fall Berlin Lichtenberg) und es sind Parkflächen mit abschließbaren Pollern, die man mieten kann. Macht das eventuell einen Unterschied?

Gruß, Volker
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Beitragvon DieterG » 07.05.2007 - 16:31:40

Hej,
um es kurz zu sagen - es macht einen Unterschied. Letztlich abhängig von der rechtlich sauberen Definition der "öffentlichen Verkehrsfläche".

Wenn es sich aber um ein Privatgrundstück mit vermieteten Einstellflächen handelt, so ist in den meisten Fällen keine "öffentliche Verkehrsfläche" gegeben. Ob aber das Fahrzeug da während der Pausenzeiten abgestellt werden darf, ist u.U. vom vereinbarten Mietvertrag abhängig.

Gruß Dieter
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Beitragvon Schwedenopa » 07.05.2007 - 16:33:23

vland hat geschrieben:...aha, danke! ich habe nur gefragt, weil mir seit ca. 2 Jahren ein neues Womo auffällt, welches in einer Neubausiedlung auch ausserhalb der Saison parkt :!: :?: allerdings gehört dieser Parkplatz einer Wohnungsgesellschaft (im konkreten Fall Berlin Lichtenberg) und es sind Parkflächen mit abschließbaren Pollern, die man mieten kann. Macht das eventuell einen Unterschied?

Hallo,

ja, genau das macht den Unterschied aus: Der Parkplatz gehört der Wohnungsgesellschaft, ist somit Privatgrund, und somit steht dem Abstellen eines Womos mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison verkehrsrechtlich nichts im Wege.

MfG
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Beitragvon Schlauchi » 26.05.2007 - 06:28:34

Guten morgen Zusammen,

habe schon Suche bemüht,aber noch nicht die passende Antwort erhalten und jetzt meine Frage.

Wie sehen die Versicherungen das Thema umfriedetes Gelände beim Saisonkennzeichen ? Muss es eine Halle sein oder reicht ein privates umzäuntes Grundstück ?

Vielleicht hat sich ja schon jemand mit dieser Frage beschäftigt nur ich finde es nicht. :oops:

Gruß Hans
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Versicherung

Beitragvon Wilfried . M » 26.05.2007 - 16:42:34

Hallo Hans,
wie schon von Vorschreibern bestätigt, hat das Fahrzeug , außerhalb der " Fahrsaison " eine Versicherung.
Diese Versicherung ist eine Ruheversicherung, welche nur Aspecte der Haftpflich betrifft.
Der Ereignisort, darf dabei nicht im öffentlichen Straßenverkehr sein.
Sollte sich herausstellen, daß das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr stand, oder gar bewegt wurde, und dort ein Schaden verursacht, so stehen gleich zwei Personen vor der Tür. 1. Finanzamt, wegen Steuerhinterziehung, 2. Versicherung wegen Verweigerung der Leistungspflicht, ebenso kann noch eine Punktemeldung von Flensburg kommen.

Welche Schäden sind bei einer solchen Ruheversicherung abgedeckt, Brand, Explosion, auslaufende Minole.
Die etwaige Kasko, oder Teilkasko ist in solchen Ruheversicherungen meistens ausgesetzt.
Beispiel Teilkasko, Glasversicherung ( Glasbruch ).
Sollte auf dem privatem Gelände, wo Du Dein Womo abgestellt hast, ein Baum umfallen, wegen Sturm oder Alter, so hast Du die Mühe, dem Eigner Fahrlässigkeit nachzuweisen, um daß Du dann zivilrechtlich Deinen Schaden am Fahrzeug, hier die Windschutzscheiben,geltend machen zu können.
Es ist unerheblich, ob das Fahrzeug außerhalb der Saison in einer Garage steht, oder im Freien.
Gruß
Wilfried
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Beitragvon Schlauchi » 26.05.2007 - 17:00:42

Hallo Wilfried,

danke für die Info. Nein, es wäre zu 100 % privater Raum. Kein öffentlicher Bereich. Der Stellplatz ist auch nicht direkt einsehbar und ist eingezäunt.

Ich komme auch nur drauf, weil der Versicherungsgeber (RMV) mehrfach umfriedeter Bereich wie z.B. Halle, Scheune nannte. Für mich ist aber nicht nur das Haus, die Scheune sondern auch der eingezäunte Garten ein umfriedetes Grundstück. Wenn ich das falsch sehe, dann korrigiert mich.
Im übrigen wäre die Kasko beitragsfrei weiterhin. Nur halt nicht Vollkasko bei Vandalismus.
Mir geht es da auch auch mehr um den Diebstahl und die wäre lt. VG im Rahmen der Kakso weiterhin beitragsfrei drin.

Mir machte halt nur seine Hinweise auf Halle oder Scheune im nachhinein stutzig. Da ich auf den Standpunkt stehe, es muss nicht immer alles stimmen was der vesicherungsmann so sagt, wollte ich mal eure Erfahrungen hören.


Gruß Hans
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Terminus

Beitragvon Wilfried . M » 26.05.2007 - 17:25:20

Lieber Hans,
der gesetzliche Terminus ist ein umfriedeter Raum, also von der Sichtweise erkenntlich, daß dies ein besonderer Raum, oder Terrain ist, welches nicht ohne Erlaubnis des Eigners betreten werden darf. Es brauch auch kein Zaun, Absperrung oder Schild zu sein, muß aber für jederman kenntlich sein, daß dieses Gelände nicht zum öffentlichen Verkehr zählt.
Es können aber Versicherungen in ihren Klauseln festlegen, wie z.B.,daß das Fahrzeug außerhalb der Saison in einer Garage stehen muß, u. anderes.
Also genau das Kleingedruckte lesen, und nicht erst bei Abschluß des Vertrages.
Gruß
Wilfried
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Beitragvon Schlauchi » 26.05.2007 - 17:50:27

Werde ich machen. Danke !!!!!!!!!!!!!!!!!

Hans
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Beitragvon Schlauchi » 29.05.2007 - 13:13:27

Wilfried,
heute kam sie per Mail (PDF) und bislang habe ich nur positives gefunden:

Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraumes oder des umfriedeten Abstellplatzes nicht gebraucht oder nicht nur vorübergehend abgestellt werden. Wird diese
Obliegenheit verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn,
dass die Verletzung ohne Wissen und Willen des Versicherungsnehmers erfolgt und von ihm nicht
grob fahrlässig ermöglicht worden ist.


Muss aber noch sechszig Seite lesen. :D :D :D

Gruß Hans
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Vertragsbildung

Beitragvon Wilfried . M » 29.05.2007 - 16:15:35

Lieber Hans,
Du mußt mit dem Vertrag leben können und abwägen, was Du brauchst und nicht brauchst.
Auch bitte stelle den Parkort, im Wohnort, dagegen.
Schätze ein wie häufig durch Umfeldgeschehen , Selbstbeteiligungen tragbar sind.
Ich wünsche Dir nur Zufriedenheit.
Gruß
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