von Wilfried . M » 26.05.2007 - 16:42:34
Hallo Hans,
wie schon von Vorschreibern bestätigt, hat das Fahrzeug , außerhalb der " Fahrsaison " eine Versicherung.
Diese Versicherung ist eine Ruheversicherung, welche nur Aspecte der Haftpflich betrifft.
Der Ereignisort, darf dabei nicht im öffentlichen Straßenverkehr sein.
Sollte sich herausstellen, daß das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr stand, oder gar bewegt wurde, und dort ein Schaden verursacht, so stehen gleich zwei Personen vor der Tür. 1. Finanzamt, wegen Steuerhinterziehung, 2. Versicherung wegen Verweigerung der Leistungspflicht, ebenso kann noch eine Punktemeldung von Flensburg kommen.
Welche Schäden sind bei einer solchen Ruheversicherung abgedeckt, Brand, Explosion, auslaufende Minole.
Die etwaige Kasko, oder Teilkasko ist in solchen Ruheversicherungen meistens ausgesetzt.
Beispiel Teilkasko, Glasversicherung ( Glasbruch ).
Sollte auf dem privatem Gelände, wo Du Dein Womo abgestellt hast, ein Baum umfallen, wegen Sturm oder Alter, so hast Du die Mühe, dem Eigner Fahrlässigkeit nachzuweisen, um daß Du dann zivilrechtlich Deinen Schaden am Fahrzeug, hier die Windschutzscheiben,geltend machen zu können.
Es ist unerheblich, ob das Fahrzeug außerhalb der Saison in einer Garage steht, oder im Freien.
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994