Welche Folgekosten durch Auflastung?

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Welche Folgekosten durch Auflastung?

Beitragvon Pedro » 20.06.2007 - 15:16:53

Ich habe viel im Forum über Auflastung gelesen und denke nun daran, mein WOMO von 3,5t auf 3,85t oder gar auf 4,0 t auflasten zu lassen.

Als Nachteile wurden hier genannt:

Jährlich TÜV, ebenso ASU (3,5--3,85--4,0t)
Höhere KFZ-Steuer (3,5--3,85--4,0t)

Kosten für die Durchfahrt durch A sind nicht ganz wenig, Go-Maut
(Beispiel Salzburg---Wien)
In der Schweiz Schwerlastabgabe teurer.
(Beispiel Bregenz -- Locarno)
Teurere Preise auf Fähren (Beispiel Camp on Board: Venedig--Patras und zurück)

Höhere Autobahn Gebühren ?

Geschwindigkeit auf 100 begrenzt
LKW Verbotsschild gilt dann auch für das Womo
LKW-Überholverbot gilt auch für das Womo
Befahren vieler Innenstädte nicht erlaubt
Kein PW Parkplatz nutzbar
Strassen mit Beschränkungen auf 3.5 T nicht befahrbar
Sohn darf das Womo mit seinem Führerschein nicht mehr fahren
Parken in Verkehrsberuhigten Zonen nicht erlaubt, da nur für PKW

Mich würde mal interessieren was das in Heller und Pfennig bzw. EURO ausmacht! Dabei sind viele Nachteile nicht in Geld zu beziffern, daher habe ich sie als letztes aufgeführt. Die ersten beiden Frage kann man aber sicher beziffern. Die nächsten drei kann man höchstens beispielhaft behandeln, darum habe ich je ein Beispiel aufgeführt.

Darf ich Euch nun um möglichst viele Hinweise bitten? (Selbstredend auch Teilantworten!)

Pedro
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Beitragvon Nasenbär » 21.06.2007 - 02:57:11

Hallo Pedro,

eigentlich hast du ja alle Nachteile schon genannt. Und im einzelnen zu beziffern, ist echt mühsam, denn die Mehrkosten summieren sich, wie du ja auch schon festgestellt hast. Die Maut in Österreich ist momentan noch auf die Autobahn beschränkt und demnach zu umgehen.
In der Schweiz wirds tageweise abgerechnet und ist zu verkraften.

Der Vorteil ist, dass du wahrscheinlich nie überladen unterwegs bist, denn die Strafe wäre wohl höher als die Maut.

Wir haben abgelastet auf 3,5, weil wir laut Waage noch Freikapazitäten haben und somit aus allem raus sind.
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Beitragvon Seekater » 21.06.2007 - 09:03:38

Pedro hat geschrieben:?.. Jährlich TÜV, ebenso ASU (3,5--3,85--4,0t)
Höhere KFZ-Steuer (3,5--3,85--4,0t)

??
Geschwindigkeit auf 100 begrenzt
LKW Verbotsschild gilt dann auch für das Womo
LKW-Überholverbot gilt auch für das Womo
Befahren vieler Innenstädte nicht erlaubt
Kein PKW Parkplatz nutzbar
Strassen mit Beschränkungen auf 3.5 T nicht befahrbar
Sohn darf das Womo mit seinem Führerschein nicht mehr fahren
Parken in Verkehrsberuhigten Zonen nicht erlaubt, da nur für PKW
??
Darf ich Euch nun um möglichst viele Hinweise bitten? (Selbstredend auch Teilantworten!)

Pedro


Hallo Pedro,

schöne Zusammenfassung; hier sind meine Teilantworten:

- TÜV ist jährlich erst nach dem 6ten Jahr; da ich sowieso jährlich in die Werkstatt muß, handelt es sich also nur um die zusätzliche TÜV Gebühr

- Höhere Kfz-Steuer empfinde ich nicht als solche, ein 3t WoMo würde ja dann auch weniger kosten als ein 3,5t WoMo und darüber redet niemand.

- Geschwindigkeit ist sogar auf 80 km/h begrenzt; lediglich auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darfst Du im Rahmen eines zeitlich begrenzten Versuches (ich meine 2010 endend) 100 km/h fahren. Ob das dann nach Ende des Versuchs Dauerzustand wird, bleibt abzuwarten.

- LKW Verbotsschilder erweisen sich in der Praxis sehr wechselhaft. Eher selten bist Du dann "außen vor", da durch Zusatzschilder erst ab 7,5t oder "Anlieger/Lieferverkehr frei" und als solches darfst Du Dich vollkommen legal fühlen, wenn Dein Zielort in einem Bereich liegt, der mit "Anlieger frei" gegen Durchgangsverkehr abgeschottet ist.

- LKW-Überholverbot gilt auch für das Womo
Würde ich sehr ernst nehmen (vergl. Bußgeldkatalog)

- Befahren vieler Innenstädte nicht erlaubt
Hat für uns noch nie praktische Bedeutung gehabt. Hauptstraßen sind immer frei und in der Altstadt laufe ich zu Fuß ? einmal stark vereinfacht ausgedrückt.

- Kein PKW Parkplatz nutzbar
Das ist so wie es da steht sogar falsch; WoMo's sind Sonder Kfz und dürfen bis 3,5t nur Parkplätze nutzen an denen entweder keine Spezifikation oder das WoMo-Zeichen steht. Also ein Parken für WoMos ist auf PKW-Parkplätzen (eigentlich) immer tabu (wird lediglich bei genügend kleinen WoMos eher selten sanktioniert). Wenn Du dagegen über 3,5t hast, darfst Du zusätzlich auf LKW Parkplätzen parken. Nicht weil Dein WoMo plötzlich zum LKW mutiert, sondern weil das LKW-Zusatzzeichen korrekt "Kraftfahrzeuge über 3,5t" heißt, und das bist Du ja dann.

Ist recht spitzfindig, zeigt aber, daß einige STVO-Dinge in der Praxis eine etwas geringere Bedeutung haben. Dein WoMo wird durch die geänderte Zulassung ja weder größer noch kleiner.


Gruß
Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung
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Re: Welche Folgekosten durch Auflastung?

Beitragvon Uli_bw » 21.06.2007 - 09:14:54

Pedro hat geschrieben:Ich habe viel im Forum über Auflastung gelesen und denke nun daran, mein WOMO von 3,5t auf 3,85t oder gar auf 4,0 t auflasten zu lassen.

Als Nachteile wurden hier genannt:

Jährlich TÜV, ebenso ASU (3,5--3,85--4,0t)
Höhere KFZ-Steuer (3,5--3,85--4,0t)

Kosten für die Durchfahrt durch A sind nicht ganz wenig, Go-Maut
(Beispiel Salzburg---Wien)
In der Schweiz Schwerlastabgabe teurer.
(Beispiel Bregenz -- Locarno)
Teurere Preise auf Fähren (Beispiel Camp on Board: Venedig--Patras und zurück)


Schwerverkehrsabgabe billiger als Vignette!
Durchfahrt A ist rel. Teuer, vor allem der Brenner.
Ich dachte Fähren nach Länge!

Pedro hat geschrieben:Höhere Autobahn Gebühren ?

Geschwindigkeit auf 100 begrenzt

Geschwindigkeit - Nicht schlimm. Das dient auch der Sicherheit.
Pedro hat geschrieben:LKW Verbotsschild gilt dann auch für das Womo

Wer weiß schon dass das Womo über 3,5t hat?
Pedro hat geschrieben:LKW-Überholverbot gilt auch für das Womo

Leider, aber hier auch siehe oben, es gibt ja auch genug LkW die immer wieder trotz Verbot überholen... :roll:
Pedro hat geschrieben:Befahren vieler Innenstädte nicht erlaubt

Dort gibt es eh wenig Parkplätze, aber auch hier gilt, dass keiner weiß, dass Du über 3,5t hast - Da wirst Du wohl die wenigsten Probleme bekommen!
Pedro hat geschrieben:Kein PW Parkplatz nutzbar

Kein Kommentar
Pedro hat geschrieben:Strassen mit Beschränkungen auf 3.5 T nicht befahrbar

:shock: Oha, wo ein Bus durch darf darf ich ja wohl auch durch... 8)
Pedro hat geschrieben:Sohn darf das Womo mit seinem Führerschein nicht mehr fahren

Hast Du da nähere Infos - bei uns ist das auch bald der Fall, ich bin der Meinung, dass die Kinder den nächst größeren Führerschein auch gut gebrauchen können. Gibt es ALtersbeschränkungen?
Pedro hat geschrieben:Parken in Verkehrsberuhigten Zonen nicht erlaubt, da nur für PKW

Siehe oben :wink:
Pedro hat geschrieben:Mich würde mal interessieren was das in Heller und Pfennig bzw. EURO ausmacht! Dabei sind viele Nachteile nicht in Geld zu beziffern, daher habe ich sie als letztes aufgeführt. Die ersten beiden Frage kann man aber sicher beziffern. Die nächsten drei kann man höchstens beispielhaft behandeln, darum habe ich je ein Beispiel aufgeführt.
Darf ich Euch nun um möglichst viele Hinweise bitten? (Selbstredend auch Teilantworten!)
Pedro


Was machst Du wenn Du beim Eingang der Schweiz gewogen wirst und für zu schwer befunden wirst? Du dann nicht einreisen darfst...
Von der Polizei gewogen wirst und nicht ausladen kannst?

Beim Unfall zuviel hattest?

Ich meine hier nicht 1 - 200 kg ich meine hier heftig zu viel...

Ich hab mich für die Auflastung entschieden, nachdem ich zuvor 2 Jahre überladen durch die Gegendgefahren bin, zT mit 350 kg

mfg

ULI
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Beitragvon Pedro » 21.06.2007 - 09:22:13

Danke für Eure Beiträge!

Zu dem Thema "Führerschein": Altersbedingt habe ich noch den alten PKW-Führerschein und der gilt bis 7,5 t. Die neueren wohl nur noch bis 3,5 t.

Du kannst Dir mal die neue gültige Führerscheineinteilung ansehen, vielleicht hilft Dir das weiter.

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Beitragvon Jens_M » 21.06.2007 - 10:06:43

Hallo Pedro,

nur noch mal als Anregung, da diese Möglichkeit gerne vergessen wird:

Warum nicht das WoMo bei 3,5t belassen und zusätzlich einen Anhänger mitnehmen? Dann passt alles. Du darfst dann 5,5t bewegen und bist niemals überladen bei den längeren Touren. Bei den Kurzstrecken verzichtest Du dann auf die Mitnahme des Anhängers.
Anhängerfahren ist schnell gelernt und viele WoMo-Fahrer kommen doch sowieso aus dem Wohnwagenbereich....
Und dann klappt es auch mit dem Sohn.

Wie gesagt, nur ein Alternativvorschlag.

Schönen Gruß
Jens
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... und wie wirst DU diesen Tag verbringen?
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Re: Welche Folgekosten durch Auflastung?

Beitragvon Schwedenopa » 21.06.2007 - 10:24:58

Hallo,

noch ein paar Anmerkungen:

Pedro hat geschrieben:In der Schweiz Schwerlastabgabe teurer.
(Beispiel Bregenz -- Locarno)

Nicht unbedingt! Zwar muss tatsächlich Schwerverkehrsabgabe bezahlt werden. Im Gegensatz jedoch zur PKW-Vignette, die nur jahresweise erteilt wird, wird die Schwerverkehrsabgabe jedoch tageweise bezahlt. Und es gibt "Zehnerkarten". Wenn man also nur gelegentlich in der Schweiz fährt, dann kann die Schwerverkehrsabgabe durchaus billiger kommen als die Vignette.

Pedro hat geschrieben:Höhere Autobahn Gebühren ?

Zumindest in Frankreich nicht. Hier geht es nach Höhe des Fahrzeugs und Zahl der Achsen. In Österreich wird es allerdings richtig happig.

Pedro hat geschrieben:Geschwindigkeit auf 100 begrenzt

Stimmt. Aber Hand aufs Herz: Bist Du denn jetzt soo viel schneller unterwegs?
Und falls ja, dann wird die Treibstoffersparnis durch die reduzierte Geschwindigkeit einen Teil der übrigen Mehrkosten wieder kompensieren.

Pedro hat geschrieben:LKW Verbotsschild gilt dann auch für das Womo

In D ja. In A, GB und F beispielsweise hingegen nicht.

Pedro hat geschrieben:Kein PW Parkplatz nutzbar

Ist auch jetzt schon nicht erlaubt, die Auflastung macht hier keinen Unterschied. Im Gegenteil: In Deutschland darfst Du erst ab >3,5t auf die Parkplätze mit dem "LKW-Symbol".

Pedro hat geschrieben:Strassen mit Beschränkungen auf 3.5 T nicht befahrbar
Sohn darf das Womo mit seinem Führerschein nicht mehr fahren

Stimmt. :(

Pedro hat geschrieben:Parken in Verkehrsberuhigten Zonen nicht erlaubt, da nur für PKW

Stimmt nicht! In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen alle Fahrzeuge parken, die in die markierten Parklücken hineinpassen. Außerhalb markierter Parklücken darf dort sowieso nicht geparkt werden, also macht die Auflastung keinerlei Unterschied. Erst bei Auflastung auf >7,5 t wird es problematisch.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
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Und wie geht's...?

Beitragvon Pedro » 21.06.2007 - 12:04:29

Habe nicht gedacht, daß das ein Thema werden könnte, aber wenn ich frage, wer macht was, kriege ich kaum ausagefähige Antworten...! :cry:

Händler: Weiß nicht, kommt bei uns nicht vor... :x

Ford-Fahrzeughersteller: Falls Sie eine Bestätigung brauchen, müßten Sie sich an uns wenden.. :x

usw. :x

Also, bitte hlft mir: Wie ist das Procedere? Und was brauche ich wo?

Danke für alle schon vorhandenen und noch kommenden Postings!

PEDRO
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Beitragvon Womo-Bernie » 21.06.2007 - 12:50:08

Hi Pedro,

ist mir gestern zufällig aufgefallen, da mein Renault zum 2-Jahres-Kundendienst muss: die Mobilitätsgarantie (die sich nach jeder Inspektion durch eine Werkstatt um 2 Jahre verlängert) ist nur für Fahrzeug unter 3,5 t möglich, wie das beim Duc und Ford ist weiss ich jetzt aber nicht...

Ciao

Bernie
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Beitragvon BadHunter » 21.06.2007 - 12:51:14

Ich hoffe, es ist noch so wie vor 15 Jahren....

Für die Auflastung meines damaligen LT brauchte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller. Ich habe VW mit einer Kopie des Fahrzeugscheines angeschrieben und die entsprechende Beschenigung kostenlos zugeschickt bekommen.
Damit boin ich dann zum Tüv, dort wurde das entsprechend eingetragen, dann zur Zulassungsstelle, wo die Papiere entsprechend neu ausgestellt wurden.

Gruß, Jens
Womo Concorde 620 XS, 142.000 Km, 2,5 TDi cat, Bj 1995.
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Beitragvon steinbock » 21.06.2007 - 18:15:02

Jens_M hat geschrieben:Hallo Pedro,

nur noch mal als Anregung, da diese Möglichkeit gerne vergessen wird:

Warum nicht das WoMo bei 3,5t belassen und zusätzlich einen Anhänger mitnehmen? Dann passt alles. Du darfst dann 5,5t bewegen und bist niemals überladen bei den längeren Touren. Bei den Kurzstrecken verzichtest Du dann auf die Mitnahme des Anhängers.
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Und dann klappt es auch mit dem Sohn.

Wie gesagt, nur ein Alternativvorschlag.

Schönen Gruß
Hallo
Mein Womo hat 7m und 3,5;ich habe mir einen gebremsten 1,3 to Kastenanhänger gekauft, ist abschließbar und keiner sieht was drin ist, war im Mai/Juni 07 in Istrien mit dem Anhänger, Spritverbrauch war wie Ohne Anhänger, Fahrzeit war gleich,
ich würde wieder einen Anhänger kaufen.
gruß steinbock
Jens
In meinem Alter war man überall und kennt sich überall aus, man kann sich nur nicht erinnern.
Unterwegs mit einen Knaus-Boxstar 6,0
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Re: Welche Folgekosten durch Auflastung?

Beitragvon Gimmund » 21.06.2007 - 18:26:52

Pedro hat geschrieben:Jährlich TÜV, ebenso ASU (3,5--3,85--4,0t)
Höhere KFZ-Steuer (3,5--3,85--4,0t)



Hi Pedro,

das mit der jährlichen HU ist falsch. Ich war gerade letzte Woche beim TÜV. Plakette für HU: 2 Jahre, Plakette für AU: 1 Jahr

Das mit den höheren Steuern ist auch falsch. Nach dem Auflasten auf 3,8t im letzten Jahr, wurde die Steuer gesenkt.

Gruss,
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Beitragvon Pedro » 21.06.2007 - 19:31:14

Hallo Gwaihir,
schön, mal wieder von Dir zu hören!

Was zahlst Du jetzt mit 3,8t jährliche Steuern?
Und was kosten HU und ASU? Die sollen ja auch wesentlich teurer sein?

Freilich, das sind alles keine Gegenargumente, aber man will ja wissen, was auf einen zukommt!

Gruß
Pedro
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Beitragvon Gimmund » 21.06.2007 - 19:39:30

Pedro hat geschrieben:Und was kosten HU und ASU? Die sollen ja auch wesentlich teurer sein?

HU 62? und AU 60?

Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon eportmann » 21.06.2007 - 20:37:03

Bin ich falsch oder habt ihr einen wichtigen Punkt vergessen?

>3.5 T nutzt der Schutzbrief der gängigen Verkehrsclubs nichts mehr, bedeutet, keine Heimschaffung. Kann gar nicht abgeschlossen werden für "nicht" PKW.

Ist auf jeden Fall so beim TCS in der CH, soviel ich weiss auch beim ADAC.
Gruss

Ernst
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