Umtypung beim T4 (wegen der Steuer)

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Umtypung beim T4 (wegen der Steuer)

Beitragvon Ludger » 10.07.2007 - 22:19:26

Hallo Gemeinde!

Mein erster Beitrag, und gleich schon ein Problem!

Das Finanzamt hat zum 31.12.05 aus meinem sonstigen Fahrzeug zum 01.01.06 einen Personenkraftwagen gemacht! Mit der Konsequenz, bei der Steuer mal richtig zuzugreifen!
Normalerweise hätte ich 290? Steuer zahlen müssen, nun sind es schlappe 798,00?. :evil:

Kann das Finanzamt einfach so mein Fahrzeug umtypen, ohne mir bescheid zu geben?

Ludger
Ludger
Mitglied
 
Beiträge: 3
Registriert: 10.07.2007 - 22:08:04
Wohnort: Emsland

Beitragvon Womokiste » 10.07.2007 - 23:08:36

Hallo Ludger,

zuerst mal, herzlich willkommen..... :-)

Die Problematik mit der Steuernachzahlung kenne einige im Forum.

Ich würde Dir zuerst mal empfehlen, einen Wiederspruch einzulegen und dann einen Besuch bei den Kollegen von Camperline - Klick zu machen.

Da gibt´s wirklich gute Tips und Hinweise zur Steuer. Tips zu den anderen Themen gibt´s natürlich hier...

In diesem Sinne grüßt Franz Peter
Die Womofahrer Nordhessen sind unterwegs im B MC T 680. Auch zu finden bei Instagram und Facebook.
Benutzeravatar
Womokiste
Mitglied
 
Beiträge: 2309
Registriert: 05.06.2002 - 15:21:50
Wohnort: Kassel

Beitragvon BadHunter » 11.07.2007 - 07:44:58

Wie siehts denn bei Deinem T4 mit der Stehhöhe aus?
Sind die geforderten 1.70 m an der Spüle gegeben?

Dann würde ich sofort zum Finanzamt hinfahren und das persönlich ansprechen, dann können die sich ja auch gern das Fahrzeug angucken....

Wenn die Stehhöhe nicht gegeben ist bringt das auch nichts, dann wird tatsächlich wie PKW besteuert...

Aber vielleicht haben die ja einfach gesehen: T4, wird wohl keine Stehhöhe haben, machen wir mal PKW draus.....

Gruß, Jens
Womo Concorde 620 XS, 142.000 Km, 2,5 TDi cat, Bj 1995.
BadHunter
Mitglied
 
Beiträge: 485
Registriert: 21.08.2006 - 11:05:56
Wohnort: Sereetz b. Lübeck

Beitragvon Ludger » 31.08.2007 - 10:40:51

Hallo BadHunter!

Nein, die Stehhöhe ist nicht gegeben!
Aber danke für eure Antworten!

ich habe nun Einspruch eingelegt. Bei uns ist der Fall ein wenig anders gelagert!
Der T4 ist eigentlich angeschafft worden, für meinem schwerrbehinderten Sohn, weil der Umgang mit ihm in diesem Fahrzeug einfacher ist . Da wir damals nur über diesen einen Wagen verfügten, wurde er natürlich auf meinen Namen angemeldet.
In der Folgezeit kamm dann ein Zweitwagen hinzu, der auf meinem Sohn angemeldet wurde, damit wir das Fahrzeug steuerfrei stellen konnten. Diese Steuerfreiheit, wurde nach einiger Zeit wieder aufgegeben, da die meisten Fahrten mit meinem Sohn doch im T4 gemacht wurden, und so der Zweitwagen eigentlich nur rumstand.

Nun hatte ich natürlich den T4 auf meinem Sohn zulassen können, hätte dann aber auch denn Zweitwagen ummelden müssen.
Dies ist eine gesetzliche Grundlage, daß man nur ein Womo steuerfreischalten kann, wenn kein anderes Fahrzeug auf diese Person zugelassen ist.
Dieses schien mir alles etwas viel Aufwand für angebliche 290? Steuern, wie vom Finanzamt immer fernmündlich mitgeteilt (Er wären jeweils wieder ein weiterer Halter eingetragen worden, die Gebühren, und der Aufwand)!
Da mein T4 nun nachträglich zum 01.01.2006 zu einem KFZ geworden ist, möchte ich natürlich auch nachträglich mein KFZ auf meinen Sohn anmelden, steuerfrei stellen,und (nun werde ich ganz frech) ich möchte die Steuer, die ich ab dem 01.01.06 entrichtet habe gerne von der Finanzverwaltung erstattet haben!
Ich denke mir: "Mir steht das gleiche Recht zu, etwas nachträglich zu verändern, wie dem Staat"!
-Rechtlich natürlich mit einem grossen Fragezeichen!
-Moralisch aus meiner Sicht ganz klar JA.

Oder Ich muss mich fragen, ob unsere Politiker es schon nötig haben schwerrbehinderte Kinder zu besch......! :twisted:

Ludger
Ludger
Mitglied
 
Beiträge: 3
Registriert: 10.07.2007 - 22:08:04
Wohnort: Emsland

Steuer für Schwerstbehinderte

Beitragvon Wilfried . M » 31.08.2007 - 12:29:45

Hallo Ludger,
bitte halte Dir vor Augen, daß das Fahrzeug, welches sterfrei gestellt wurde, nur zu Fahrten im Sinn des Transportes für den Schwerstbehinderten gilt.
Bei anderweitigen Nutzung fällt die St.-Freiheit weg.
Es muß demnach ständig nachweisbar sein, daß jedwelche Fahrt mit dem Auto, im Sinne des Schwerstbehinderten ist.
In der Fahrzeugzulassung muß auch der Name Eures Sohnes stehen, mit dem Vermerk des verwaltenden Halters, welcher Du bist.

Ich glaube, daß ein persönliches Gespräch mit dem FA, nützlich sein kann.
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
Benutzeravatar
Wilfried . M
Mitglied
 
Beiträge: 899
Registriert: 27.02.2006 - 00:15:15
Wohnort: Schleswig- Holstein

Beitragvon URi » 31.08.2007 - 13:58:15

Hallo Ludger,
in Bezug auf die Besteuerung deines T4 kann ich dir mit deinen speziellen Randbedingungen keine erschöpfende Auskunft geben. Mich stört aber dein populistisches "Politiker wollen einen Schwerbehinderten besch..."- Gedöns. Wenn ich den Hergang richtig deute, lag der Fehler doch wohl bei Dir. Wenn der T4 zum Transport deines Sohnes genutzt wird, dann ist die Steuerfreiheit sicher gerechtfertigt und wohl auch im Nachhinein geltend zu machen. Wenn ihr aber alles was irgendwie geht auf euren Sohn zulassen und anmelden wollt, um Steuern zu sparen . . . :oops: Wird der T4 denn als Wohnmobil genutzt und fährt euer Sohn denn immer mit? Mit der rechtlichen und moralischen Bewertung solcher Sachverhalte kommt es wohl auch immer auf die Perspektive des Betrachters an.
Bitte nicht immer gleich die ganz große Keule zücken!

Vielleicht ist das aber auch gar kein Thema für das WOMO-Forum.

Uwe
Heute ist der erste Tag vom Rest Deines Lebens!
Benutzeravatar
URi
Mitglied
 
Beiträge: 280
Registriert: 09.01.2007 - 20:37:09
Wohnort: Potsdam

Beitragvon Ludger » 31.08.2007 - 20:38:09

Hallo Uri!

Zu Anfang war es unser einzigstes Auto!
Nun habe ich aber noch eine köstengünstigen Zweitwagen, mit dem eigentlich alle Fahrten gemacht werden. Der T4 läuft nur ca 7-10tkm (Urlaub und Besuche) im Jahr und dann ist mein Sohn eigentlich immer im Fahrzeug!
Ich konnte mein Fahrzeug zum 01.01.06 nicht steuerfrei schalten, weil auch die Strassenverkehrsbehörde nicht wußte, daß ich nun ein KFZ habe!

Die Nachteile soll ich also in Kauf nehmen, meine Vorteile, die ich hätte, gelten nicht?

Ludger
Ludger
Mitglied
 
Beiträge: 3
Registriert: 10.07.2007 - 22:08:04
Wohnort: Emsland

Steuerfrei

Beitragvon Wilfried . M » 31.08.2007 - 20:54:36

Hallo Ludger,
ich kann mich nur wiederholen, daß nur dieses Fahrzeug die Steuerfreiheit bekommt, welches ausschließlich für den Transport, oder die Aufgaben Eures Sohnes benutzt wird.
Es gibt da kein Zwischending, wie etwa " hauptsächlich".

Lös Dich bitte von der Vorstellung, daß das steuerbefreite Kfz für irgendwelche anderen Fahrten eingesetzt werden kann.
Sollte einmal bei einer Fahrt ein Ereignis eintreten, wo tiefer der Zweck der Fahrt gebrüft wird, kannst Du vom Staat , wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden.

Ps.:
Uri seine Mutmaßung zur Nutzung als Wohnmobil ist für Dich ganz außen vor, also nicht statthaft.
Eine Steuerbefreiung ist nur für Fahrzeuge der täglichen Nutzung im Personentransport möglich.
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
Benutzeravatar
Wilfried . M
Mitglied
 
Beiträge: 899
Registriert: 27.02.2006 - 00:15:15
Wohnort: Schleswig- Holstein


Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder