Bekam dies per Email zugesandt:02. September 2009
Wichtige Information für Wohnmobileigner
Revision ADAC Musterklage beim BFH zugelassen
Mit Beschluss des BFH vom 03.08.2009 Aktenzeichen II R 39/09 wurde die Revision zur Musterklage des ADAC vor dem BFH zugelassen.
Vorgeschichte:
Das FG Niedersachsen hatte mit Urteil 14 K 209/07 die Klage abgewiesen und gleichzeitig die Nichtzulassung der Revision verfügt.
Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der ADAC Beschwerde bei BFH unter AZ II B 21/09 eingelegt.
Dieser Beschwerde ist nun stattgegeben worden.
Auswirkung:
Damit ist ein Verfahren im Rechtsstreit zur Wohnmobilbesteuerung vor einem Obersten Bundesgericht (Bundesfinanzhof) anhängig.
Nach Maßgabe des § 363 Absatz 2 AO ruhen Einsprüche Kraft Gesetzes, wenn streitgegenständliche Verfahren vor einem Obersten Bundesgericht anhängig sind und die Einsprüche sich auf diese Verfahren beziehen.
Empfehlung:
Alle Wohnmobileigner, die eine Aufforderung des Finanzamtes zur Rücknahme des Einspruchsentscheides erhalten haben, sollen den Einspruch aufrechterhalten und das weitere Ruhen des Verfahrens mit Hinweis auf das Revisionsverfahren beantragen.
Bisher in die Einzelklage gezwungene Wohnmobileigner sollten die Unterbrechung des Verfahrens bei Gericht mit Hinweis auf die Revision beantragen.
Weitere Informationen auf:
http://forum.camperline.de/viewforum.php?f=24http://forum.mobil-szene.de/viewtopic.p ... 217b72be29http://forum.mobil-szene.de/viewtopic.php?f=15&t=150Mit freundlichen Grüßen
Peter Broszio
Moderator Camperline.de