Liebe Gemeinde,
ich habe nach Erhalt meines Steuerbescheides 2007 Einspruch beim Finanzamt eingelegt.
Gleichzeitig habe ich auf die m.E. vorliegende Rechtswidrigkeit der Rückbesteuerung für 2006 hingewiesen und das Ruhen des Verfahrens bis zu einer gerichtlichen Klärung beantragt und dem Lastschriftverfahren widersprochen.
Heute kam folgende Antwort:
"... beim Bundesfinanzhof ist nunmehr unter dem Az. IX R 26/07 ein Verfahren anhängig, bei dem es zwar nicht um die Besteuerung von Wohnmobilen, sondern in erster Linie um die Frage der Besteuerung eines Geländewagens nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO geht, darüber hinaus aber auch um die Rechtsfrage, ob die rückwirkende Änderung des KraftStG durch das 3. KraftStÄndG vom Dezember 2006 einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot darstellt.
Ich stimme daher Ihrem Antrag auf Ruhen des Verfahrens gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung (AO) zu.
Auf Grund Ihres Schreibens vom 13.07.2007 habe ich Sie vom Lastschrifteinzugsverfahren zur Kraftfahrzeugsteuer für das Fahrzeug mit dem o.g. Kennzeichen ausgeschlossen."
Das mag vielleicht für den einen oder anderen interessant sein.
Gruß,
Uwe