Musterklage i.S. Besteuerung ( NEUES Aktenzeichen)

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Musterklage i.S. Besteuerung ( NEUES Aktenzeichen)

Beitragvon Gimli » 25.07.2007 - 15:46:24

Liebe Gemeinde,

ich habe nach Erhalt meines Steuerbescheides 2007 Einspruch beim Finanzamt eingelegt.
Gleichzeitig habe ich auf die m.E. vorliegende Rechtswidrigkeit der Rückbesteuerung für 2006 hingewiesen und das Ruhen des Verfahrens bis zu einer gerichtlichen Klärung beantragt und dem Lastschriftverfahren widersprochen.

Heute kam folgende Antwort:

"... beim Bundesfinanzhof ist nunmehr unter dem Az. IX R 26/07 ein Verfahren anhängig, bei dem es zwar nicht um die Besteuerung von Wohnmobilen, sondern in erster Linie um die Frage der Besteuerung eines Geländewagens nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO geht, darüber hinaus aber auch um die Rechtsfrage, ob die rückwirkende Änderung des KraftStG durch das 3. KraftStÄndG vom Dezember 2006 einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot darstellt.
Ich stimme daher Ihrem Antrag auf Ruhen des Verfahrens gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung (AO) zu.

Auf Grund Ihres Schreibens vom 13.07.2007 habe ich Sie vom Lastschrifteinzugsverfahren zur Kraftfahrzeugsteuer für das Fahrzeug mit dem o.g. Kennzeichen ausgeschlossen."


Das mag vielleicht für den einen oder anderen interessant sein.

Gruß,

Uwe
Zuletzt geändert von Gimli am 17.08.2007 - 10:28:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Christine » 26.07.2007 - 09:04:43

Hi,

ich habe leider beim ZWEITEN Einspruch dieses AZ nicht gefunden. Da bin ich ja mal gespannt, was ich jetzt für eine Antwort erhalte, da meiner ja auch der Höhe nach falsch ist, bzw. sind unsere geleisteten Zahlungen der letzten Jahre schlichtweg falsch gebucht!

An Eurer Stelle würde ich auch darauf stark achten! Das Problem ist nur, dass das FA die Buchführung kameralistisch führt, selbst für professionelle STB kaum zu durchschauen!

Wir haben für 2006 - 2007 (welches ja nur zur Hälfte um ist :wink: ) ca. 30 Bewegungen auf unserem KFZ Konto!

Gruß

Christine
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Beitragvon Gimli » 26.07.2007 - 11:02:23

Hallo Christine,

die vom FA geforderten Summen sind bei uns rein rechnerisch korrekt.
Da muss ich nichts weiter unternehmen.

Bzgl. des o.g. Az. möchte ich mit meinem Posting nur einmal auf selbiges hingewiesen haben, da es ja seitens des ADAC z.B. noch immer heißt, dass ein Az. nicht bekannt sei.

Die Neuberechnung der Womo-Steuer dürfte rechtlich nicht zu kippen sein, möglicherweise jedoch die Rückwirkung.

Es macht also Sinn, u.H.a. obiges Az. Einspruch gegen die Rückwirkung einzulegen - aber das dürften die meisten hier wohl ohnehin schon gemacht haben :wink:

Denn, nur die, die dem rückwirkenden Bescheid widersprochen haben, erhalten ggf. eine Erstattung, sofern die Rechswidrigkeit seitens des BFH erkannt werden sollte .... dies dürfte aber auch wohl noch ewig und drei Tage dauern.

Gruß,
Uwe
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Beitragvon klausimaus » 26.07.2007 - 19:18:52

Hi !
Meines Erachtens muss nach dem Einlegen des Einspruches und den - negativen - Bescheid des Finanzamtes ( in welchem in der Regel dazu aufgefordert wird, den Einspruch zurück zu nehmen), der Klageweg beschritten werden.
Zusätzlich zu dem Einspruch muss ein Antrag "auf Ruhen des Verfahrens" mit Hinweis auf anhängige Verfahren, z.B. das im o.a. Posting genannten, gestellt werden.
Ich habe heute meinem FA mitgeteilt, dass sowohl durch die Reisemobil-Union als auch durch den Bund der Steuerzahler Klage eingereicht worden ist, bzw. in Vorbereitung ist und deshalb den Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt.
Bei einem anhängigen Verfahren kann das FA in der Regel nicht den weiteren Rechtsweg beschreiten sondern muss ebenfalls den Ausgang des Verfahrens abwarten.
Ist zwar ein bißchen Schreibkram, aber ich denke, es könnte sich lohnen, denn: wer nichts unternimmt, hat schon verloren.
Gruß Klausimaus
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Beitragvon blaupeter110 » 26.07.2007 - 23:51:40

Hallo zusammen,

in unserer Heinsberger Zeitung steht heute zur Erhöhung der Wohnmobil-Steuer, dass Steuerexperten die rückwirkende Erhöhung für verfassungswidrig halten. Sie wollen daher einen Musterprozeß führen und raten Wohnmobilbesitzern innerhalb der Monatsfrist nach Erhalt des geänderten Steuerbescheides Einspruch einzulegen. Ein Musterschreiben kann unter http://www.steuerzahler.de heruntergeladen werden
Viele Grüße von der Rur ohne "h"
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Beitragvon Gimli » 27.07.2007 - 06:13:42

klausimaus hat geschrieben:Hi !
Meines Erachtens muss nach dem Einlegen des Einspruches und den - negativen - Bescheid des Finanzamtes ( in welchem in der Regel dazu aufgefordert wird, den Einspruch zurück zu nehmen), der Klageweg beschritten werden.
Zusätzlich zu dem Einspruch muss ein Antrag "auf Ruhen des Verfahrens" mit Hinweis auf anhängige Verfahren, z.B. das im o.a. Posting genannten, gestellt werden.

--snip--

Gruß Klausimaus


Hallo Klauismaus,

nein, ich habe doch in meinem ersten Posting eigentlich genau beschrieben, wie's bei mir gelaufen ist :

1. Bescheid kommt
2. Einspruch und gleichzeitiger Antrag auf Ruhen des Verfahrens
3. Bescheid über das Ruhen des Verfahren vom FA erhalten
4. und nun abwarten :wink:

Da das Verfahren ruht, ist seitens des FA die Aufforderung an den Steuerzahler, den Einspruch zurückzunehmen, völliger Blödsinn !

Gruß,
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Beitragvon michecz » 27.07.2007 - 16:56:10

Hallo Miteinander,

vielleicht ist dies für den einen oder anderen interessant:
(weiß nicht, ob es schon mal gepostet wurde)

http://www.steuerzahler-nrw.de/aktionen ... /index.asp

Micha
Hymer Camp 524 auf Fiat Ducato 244 Typ 15; 3,85to; 5,98m; Bj. 2004; 2,3l JTD; 128PS
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Beitragvon klausimaus » 27.07.2007 - 17:06:08

@Gimli !
Wir widersprechen uns nicht oder nur scheinbar:
Natürlich kann man mit dem Einspruch gleich den Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen, ich habe lediglich aufgezeigt, wie es läuft, wenn man es in Schritten macht, also erst Einspruch, dann Bescheid des FA, dann Antrag auf Ruhen des Verfahrens.
Gruß Klausimaus
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Beitragvon Gimli » 27.07.2007 - 19:03:34

@klausimaus:

Bild


Gruß,

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noch ein neues Aktenzeichen

Beitragvon frankea » 30.07.2007 - 21:38:32

Hi Camper, es gibt noch ein weiteres Aktenzeichen 6K2378/05(erster verhandlungstag 13.09.2007) gegen die rückwirkend erhobene Steuer
Gruß Frank
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Aktenzeichen...

Beitragvon frankea » 30.07.2007 - 21:40:40

.... Aktenzeichen ist vom Finanzgericht Köln... hab ich vergessen zu schreiben
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Beitragvon Gimli » 31.07.2007 - 06:00:41

Hallo Frank,

danke für diie Info !

Soweit ich weiß, handelt es sich bei dem FG Köln-Verfahren um eine sog. Einzelfallangelegenheit eines Geländewagen-Fahrers.

Es gibt dazu eine Pressemitteilung des FG Köln vom 01.12.2005:

klick hier

Bei diesem Verfahren geht es der o.g. Pressemitteilung jedoch ausschließlich um die "neue" Besteuerung von Geländefahrzeugen, nicht um die rückwirkende Steuererhöhung , von der ja bei Veröffentlichung im Jahre 2005 noch nicht die Rede war :wink:

Gruß,

Uwe
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Beitragvon frankea » 01.08.2007 - 20:40:01

Hallo Uwe, hab die Info von einem camperline Mitglied,der eigentlich gut mit der Sache befasst ist ,werde ihn mal kontaktieren,mit deinem Link vom Aktenzeichen!!
Gruß Frank
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Beitragvon frankea » 02.08.2007 - 17:14:41

Hallo Uwe,
hab nochmal nachgesehen das von dir ist ein anders AZ 6V3715/05, ich meine aber AZ 2378/05
Gruß Frank
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Beitragvon Gimli » 02.08.2007 - 19:00:18

Hallo Frank,

stimmt - zum Teil :wink:

In dem von mir oben angegebenen Link wird im letzten Absatz auf ein in dieser Problematik anhängighes Verfahren, nämlich das, was Du meinst, hingewiesen.

In dieser Problematik also - d.h. wegen der Erhöhung der Steuer für Geländefahrzeuge.

Nicht wegen der Rückwirkung !

Siehe auch diesen Link von der Stiftung Warentest (FinanzTEST 04/2006) :

http://tinyurl.com/2o58fg

Gruß,

Uwe
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