Musterklage i.S. Besteuerung ( NEUES Aktenzeichen)

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Beitragvon Gimli » 17.08.2007 - 10:24:40

Am 03.08.2007 hat die Reisemobil Union schlussendlich Klage beim

FG Saarbrücken

eingereicht, wobei mittlerweile das entsprechende Aktenzeichen dazu bekannt ist :

2 K 1439/07


Grüße,
Uwe
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Beitragvon Schlauchi » 23.08.2007 - 12:31:09

Hallöchen,
ich habe auf meinem Einspruch jetzt einen zweiseitigen Brief vom FA Aachen erhalten.
Sie haben nett umschrieben, warum sie so berechnen und auf welche Gesetzesgrundlage. Allerdings alles Rechtssprechungen aus 81, 83, 84, 92, 2005 und dem 21.12. 2006.

Der wichtigste Satz kam dann zum Schluß. Ihr Einspruch gegen die rückwirkende Festsetzung ist somit unbegründet und müsste zurückgewiesen werden. Ich soll mir das mal vier Wochen überlegen. :lol: :lol:

Habe ich, habe noch einmal auf die neuen Verfahren beim BFH hingewiesen :lol: und jetzt dürfen sie meinen Einspruch bis zum Ergbebnis der neuen Verfahren ruhen lassen. Da hatte wohl irgendwer meinen Einspruch nicht verstanden.

Gruß Hans
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Widerspruch

Beitragvon Wilfried . M » 23.08.2007 - 14:50:57

Hallo Hans,
die FA haben schon die Widersprüche verstanden, nur sie versuchen allesamt die Zahl der Widerrsprüche , so zurück zu fahren.
Es handelt sich derzeitig um tausende Widersprüche in unserem Land.
Diese Vielzahl, wenn die Verfahren bis zum BFG gewonnen würden, kostet das dem Staat eine Menge Nichteinnahmen und Gerichtskosten.
Ich werte die Antwortschreiben mit der Aufforderung zur Zurücknahme als reine finanzielle Angelegenheit.

Gruß
Wilfried
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Beitragvon Schlauchi » 23.08.2007 - 21:20:40

Hallo Wilfried, das sehe ich genauso.
Wenn ich Dir sage, was es vom Ergebnis bei mir bringen würde, müßtest Du mich steinigen. Aber ich mache es aus Prinzip. :lol: :lol:

Gruß Hans
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Widerspruch

Beitragvon Wilfried . M » 23.08.2007 - 21:34:08

Hallo Hans,

der Nutzen im Ergebnis für den Kfz-Besitzer bestimmt sehr unterschiedlich.

Wenn es nur 1 ? ist, was strittig ist, so sind das für den Staat, bei 400.000 Womo`s in Deutscland, doch 400.000 ? Mehreinnahmen von Steuern.

Ich sehe dies auch nicht als Prinzipsache, sondern Gerechtigkeitsforderung.
Wie anders wollen wir uns wehren, wenn der Staat uns in die Taschen greift ?

Heute wurde stolz ein Plus im Staatssäckel hervorgehoben.

Gruß Wilfried
Glaubst Du, daß davon der Bürger etwas spürt?
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Re: Widerspruch

Beitragvon Schlauchi » 24.08.2007 - 07:26:01

Wilfried . M hat geschrieben:Glaubst Du, daß davon der Bürger etwas spürt?


Nein !!!!!!! Ich mache mir die Hose doch nicht mit der Kneifzange zu. :lol: :lol: :wink:


Gruß Hans
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Zum Thema Einspruch wegen rückwirkende Wohnmobilbesteuerung

Beitragvon Hannibal » 19.10.2007 - 23:52:18

bei mir war folgendes:
ich kam nach längerer Wohnmobilfahrt nach Hause und hatte vom FA eine rückwirkende Steuerfestsetzung (ab 2005) erhalten. Innerhalb eines Monats konnte ich nun Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Durch meine lange Abwesenheit kam mein Einspruch einen Tag zu spät beim FA an. Die wollten Beweise, dass ich so lange nicht zu Hause war. Als Freisteher auf Rundreise an der Nordseeküste konnte ich aber nichts beweisen, nur dass ist noch einen PKW in Norddeutschland an einem der letzten Urlaubstage in Norddeutschland gekauft hatte, konnte ich beweisen, war also nicht zu Hause. Das habe ich dem FA mitgeteilt. Jetzt erhalte ich ein Schreiben mit dem Inhalt:

"Ihren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erkenne ich an". Meine Frage WAS HEISST DAS???
Gleichzeitig wird mir mitgeteilt, dass laut meinem Antrag unter dem Vorbehalt des Widerrufs die Entscheidung über meinen Einspruch bis zur Entscheidung in dem o.g. Musterprozess (AZ 14 K 209/97) ruht (§ 363 Abs. 2 1 Abgabenverordnung).

Was ist eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"? Was muss ich jetzt tun?
Hach, es ist alles so merkwürdig.

Kann mir jemand Auskunft geben?

Hannibal
Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin immer mit dem Besten zufrieden.
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FA

Beitragvon Wilfried . M » 20.10.2007 - 00:31:40

Hallo Hannibal,
das " Wiedereinsetzen " ist die Anerkennung der schuldlos verstrichenen Widerrufsfrist.
Es wurde Deine Begründung zur versaümten Einspruchsinanspruchnehme anerkannt.
Folgend dieser Anerkennung schrieb das FA, daß Dein Widerspruch angenommen ist und in Ruhestellung gelegt wurde.
Du hast Dir die Vorteile im eventuellen pos. Bescheid durch ein Gericht, gesichert.
Im Amtsdeutsch : Du hast erfolgreich Rechtsmittel eingelegt.
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Beitragvon heulnet » 20.10.2007 - 09:11:16

mein rechtsverständnis lässt mich folgendes denken.

wenn eine vom gesetzgeber unternommene sache offensichlich rechtswidrig ist und das ein gericht auch so feststellt, dann muss nach meiner meinung diese sache vollständig ( so wie es im urteil steht ) zurück genommen werden. dabei steht für mich ausser frage, dass das für alle betroffenen gilt und nicht nur für die, die dagegen einspruch erhoben haben.
wenn der staat das geld von denen , die keinen einspruch erhoben haben einbehält, so wäre das in meinen augen unrecht.
heulnet
 

Für alle Mobilisten ?

Beitragvon Wilfried . M » 20.10.2007 - 11:29:52

Lieber Heuli,

leider hast Du nicht recht, denn die Inanspruchnahme des eventuellen gewonnenen Rechtsstreit, kann nur der Nutzen, welcher am Verfahren teilgenommen hat.
Die Teilnahme beginnt mit dem Widerspruch, welcher bis zum Urteil des Musterprozeß, noch nicht beendet ist, also noch kein entgültiger Bescheid da ist.
Durch die Ruhestellung der Widersprüche sichern wir uns den Vorteil des eventuellen pos. Urteils, denn dadurch ist das Finanzamt nicht in der Lage den Widerspruch ( wie schon mehrfach versucht ) vorzeitig mit Ablehnung zu beenden.

Grundsätzlich gibt es in unserer Rechtsprechung keine Verallgemeinerungsklausel, daß wenn ein Spruch gegfällt wird, dieser für alle gilt.
Man muß für sein Recht etwas tun.
Allein spricht Dir kein Gesetz Recht zu.
Wenn Du nichts gegen das Gesetz , oder die Sprechung angehst, so erkennst Du das Gesetz, oder Verordnung an.
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Beitragvon steinbock » 14.11.2007 - 19:35:21

Hallo
nochmal das leidige Thema. Ich habe heute ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, das die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid abgelaufen ist (beträgt nur 4 Wochen nach erhalt). Ich soll den Einspruch zurück nehmen. Was nun?
Danke
gruß steinbock
In meinem Alter war man überall und kennt sich überall aus, man kann sich nur nicht erinnern.
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Beitragvon Womokiste » 14.11.2007 - 20:00:41

steinbock hat geschrieben:Hallo
nochmal das leidige Thema. Ich habe heute ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, das die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid abgelaufen ist (beträgt nur 4 Wochen nach erhalt). Ich soll den Einspruch zurück nehmen. Was nun?
Danke
gruß steinbock


..... sorry, aber die vier Wochen sind doch ´ne ganz schön lange Zeit :? .....

Frag doch mal die Spezialisten von Camperline - klick

Da werden Sie (hoffentlich) geholfen .....

Viel Erfolg wünscht Franz Peter
Die Womofahrer Nordhessen sind unterwegs im B MC T 680. Auch zu finden bei Instagram und Facebook.
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Beitragvon Gimli » 14.11.2007 - 20:22:25

steinbock hat geschrieben:Hallo
nochmal das leidige Thema. Ich habe heute ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, das die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid abgelaufen ist (beträgt nur 4 Wochen nach erhalt). Ich soll den Einspruch zurück nehmen. Was nun?
Danke
gruß steinbock


Moin steinbock !

Nunja, einfach wird´s nicht .... es sind aber nicht 4 Wochen Einspruchsfrist, sondern 1 Monat - das ist ein Unterschied.

Die Frist gilt bis 1 Monat nach Bekanntgabe.

Beispiel:

Bescheiddatum 27.10.07, gilt als bekanntgegeben am
30.10.07 (sog. Drei-Tages-Fiktion), d. h. wenn der Einspruch
bis 30.11.07 beim zuständigen Finanzamt eingeht, ist er
fristgerecht.

Also:
Datum Steuerbescheid + 3 Tage = Tag der Bekanntgabe; ist dieser Tag ein Samstag, Sonntag oder gesetzl. Feiertag, so fällt der Tag der Bekanntgabe auf den nächsten Werktag.

Vom Tag der Bekanntgabe + 1 Monat = Ende der Einspruchsfrist. Ist der Tag "Ende der Einspruchsfrist" wiederrum ein Samstag, Sonntag oder gesetzl. Feiertag, dann fällt das tatsächlich Ende nun auch wieder auf den nächsten Werktag.

Musst halt mal nachrechnen :wink:

Aber, wenn die Frist tatsächlich verstrichen sein sollte ....Bild
....ist´s ärgerlich.

Grüße,
Uwe
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Beitragvon Lacky » 05.12.2007 - 19:19:54

Hi.
Jetzt habe ich auch meinen Steuerbescheid erhalten.

Ich soll rückwirkend 501EUR nachbezahlen.
Wie der Betrag zustande kommt ist mir noch nicht klar.

Die alte Steuer von 210EUR wurde auf 320EUR erhöht,
damit kann ich noch Leben, ich dachte das wird einiges höher.

Jetzt werde ich Einspruch erheben
(Musterschreiben von steuerzahler.de).

Bin gespannt was dann passiert.
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Benötige rasche Antwort

Beitragvon r4heim » 19.12.2007 - 21:44:48

Hallo,

nachdem ich fristgerecht Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt habe, beides wurde dann auch vom FA bestätigt, erhielt ich diese Woche eine Mahnung vom FA. Auf Anruf erhalte ich die Auskunft, dass das Ruhen des Verfahrens nicht bedeutet, dass die Zahlungsverpflichtung ausgesetzt wird. Ich bin ja kein Jurist, hätte aber gedacht, dass mit Ruhen genau dieses gemeint sei. Ein Widerspruch hebt die Zahlungsverpflichtung nicht auf, das steht ja auf der Rückseite, also was bedeutet in diesem Falle das Ruhen?
Wäre super, wenn ich dazu von euch Erläuterungen bekäme, weil ich nicht noch mehr Mahngebühren erhalten will.

Danke

Gruß,
Rainer
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