Habe heute im Amtsblatt der Europäischen Union vom 20. Dezember 2006 (somit seit 11. Januar 2007 rechtsgültig) im Artikel 6 folgendes gelesen:
Die Mitgliedstaaten können in Ihrem Hoheitsgebiet nach Konsultation der Kommission gestatten, dass
b) Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg von Personen geführt werden, die über 21 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Jahren Inhaber eines Führerscheins der Klasse B sind, sofern die Fahrzeuge vorwiegend im Stand für Unterrichts- oder Freizeitzwecke genutzt werden und von nichtgewerblichen Organistionen für soziale Zwecke eingesetzt werden und so verändert wurden, dass sie weder für den Transport von mehr als neun Personen noch für den Transport von Gütern außer jenen, die für die Erfüllung ihres Zwecks unbedingt notwendig sind, eingesetzt werden können.
Ich habe danach auf den Seiten des Bundestages geschnüffelt, hier beim Verkehrsausschuss. Dort ist allerdings überhaupt keine Reaktion auf diese Richtlinie feststellbar.
Ich habe ein Mail an den Ausschuss abgesandt mit der Bitte, mir folgende Fragen zu beantworten:
Ist hierzu eine Gestattung in Deutschland in Vorbereitung, wenn ja, wann wird sie kommen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat jemand von Euch noch eine Idee wen man in der Politik mit diesem Thema auf die geschaffene Möglichkeit aufmerksam machen kann um eine Umsetzung zu erwirken?