Wohnmobile über 3,5 t mit Klasse B fahren

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Wohnmobile über 3,5 t mit Klasse B fahren

Beitragvon nrw1709 » 28.07.2007 - 18:57:08

Habe heute im Amtsblatt der Europäischen Union vom 20. Dezember 2006 (somit seit 11. Januar 2007 rechtsgültig) im Artikel 6 folgendes gelesen:

Die Mitgliedstaaten können in Ihrem Hoheitsgebiet nach Konsultation der Kommission gestatten, dass

b) Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg von Personen geführt werden, die über 21 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Jahren Inhaber eines Führerscheins der Klasse B sind, sofern die Fahrzeuge vorwiegend im Stand für Unterrichts- oder Freizeitzwecke genutzt werden und von nichtgewerblichen Organistionen für soziale Zwecke eingesetzt werden und so verändert wurden, dass sie weder für den Transport von mehr als neun Personen noch für den Transport von Gütern außer jenen, die für die Erfüllung ihres Zwecks unbedingt notwendig sind, eingesetzt werden können.

Ich habe danach auf den Seiten des Bundestages geschnüffelt, hier beim Verkehrsausschuss. Dort ist allerdings überhaupt keine Reaktion auf diese Richtlinie feststellbar.

Ich habe ein Mail an den Ausschuss abgesandt mit der Bitte, mir folgende Fragen zu beantworten:

Ist hierzu eine Gestattung in Deutschland in Vorbereitung, wenn ja, wann wird sie kommen?
Wenn nein, warum nicht?

Hat jemand von Euch noch eine Idee wen man in der Politik mit diesem Thema auf die geschaffene Möglichkeit aufmerksam machen kann um eine Umsetzung zu erwirken?
Viele Grüße
Manni und Hilde

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Beitragvon Gimli » 29.07.2007 - 12:40:00

Hallo Manni,

sei doch bitte so gut und gib hier die vollständige Quelle an.

Es gibt eine Menge EU-Amtsblätter, die an diesem Datum verkündet worden sind :wink:

Gruß,

Uwe
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Beitragvon nrw1709 » 29.07.2007 - 12:55:47

Hallo Uwe,

veröffentlicht ist das ganze im Amtsblatt unter der Nummer 3 2006 L 0126

Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung).

Gefunden habe ich das ganze auf der Seite des Europäischen Parlaments, http://www.europarl.de/ , dann Service, Zugang zu Dokumenten, EU-Datenbanken, Eur-Lex oder direkt über den Link http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm . Hier auf "einfache Suche" klicken, Führerschein als Suchbegriff eingeben und Suche starten.

Artikel 6, Absatz 4 b)

Gruß Manni
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Beitragvon Seekater » 30.07.2007 - 09:37:46

nrw1709 hat geschrieben:....Artikel 6, Absatz 4 b)

Gruß Manni


hier mal der direkte Link dahin, Artikel 6, Absatz 4b

Gruß
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Beitragvon Gimli » 30.07.2007 - 10:06:54

Moin, moin !

Ich habe mir das nun auch einmal durchgelesen.

Es sieht so aus, dass es sich um eine sog. Kann-Bestimmung handelt, die jedoch mit dem Vorliegen folgender sog. Und-Bestimmungen umsetzbar wäre:

1. Fzg. > 3500 kg
und
2. Fzg-Führer > 21 Jahre
und
3. FE Kl. B > 2 Jahre
und
4. Fzg-Nutzung vorwiegend im Stand für Unterrichts- oder Freizeitzwecke
und
5. von nichtgewerblichen Organisationen für soziale Zwecke eingesetzt
und
6. so verändert wurden, dass sie weder für den Transport von mehr als neun Personen noch für den Transport von Gütern außer jenen, die für die Erfüllung ihres Zwecks unbedingt notwendig sind, eingesetzt werden können


Das heißt, dass ALLE o.g. Punkte zutreffen müssen, um unter diese Regelung zu fallen.

Da fallen mir leider nicht allzuviele Womo-FahrerInnen ein :wink:

Gruß,

Uwe
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Beitragvon Seekater » 31.07.2007 - 09:57:36

Gimli hat geschrieben:.....
5. von nichtgewerblichen Organisationen für soziale Zwecke eingesetzt
und
.....
Das heißt, dass ALLE o.g. Punkte zutreffen müssen, um unter diese Regelung zu fallen.

Da fallen mir leider nicht allzuviele Womo-FahrerInnen ein :wink:

Gruß,

Uwe


Exakt, das ist es..... (ich hab' einfach zu schlampig gelesen und das eine UND überlesen....) :wink:

Gruß
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