Womo-SP wurde zum Pkw-Parkplatz...........

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Womo-SP wurde zum Pkw-Parkplatz...........

Beitragvon Kerli » 16.08.2007 - 20:50:49

Tach Leute,

und wieder einmal wurde ein offizieller Womo-SP tagsüber zum
Pkw-Parkplatz !

Ort: Hollern-Twielenfleth ( direkt am Elbufer )
Zeit: Sonntag, 05.08.2007 ca. 17:30 Uhr


Wohnmobilisten zahlen hier 10 Euro für 24 Stunden
( nur für?s Parken, also ohne Stromanschluß und ohne V + E usw. )

Direkt neben dem Womo-SP, nur ca. 5 Meter weiter rechts
befinden sich die zahlreichen Pkw-Parkplätze.
Pkw dürfen hier kostenlos Parken, ohne Zeitlimit !

Letztendlich soll und kann mir das ja eigentlich auch egal sein.

Doch wenn sich Pkw dann auch noch auf diesen offiziellen
Womo-SP stellen und die wenigen Stellflächen belegen,
geht mir wirklich der Hut hoch.

Na ja, wir haben uns dann halt mal wie ein ?Pkw-Eigner?
gefühlt und auch nichts bezahlt !

Hier noch ein paar eigene ?Beweis-Bilder?:

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Beitragvon gelicat » 17.08.2007 - 09:10:55

Hallo!

Genau dieses mußten wir auch in Niendorf an der Ostsee erleben - am Parkplatz Nr. 4 beim Vogelpark.

Auch hier ist ein Bereich durch einen bepflanzten Erdwall nur für Wohnmobile abgetrennt, der gebührenpflichtig ist (? 7,50 incl. Kurabgabe für 1 Person für 24 Stunden).

Wir erlebten, wie die Pkw am Sonntag vormittag regelmäßig durch diesen Bereich fuhren um nach Parkplätzen zu suchen, weil der PKW-Bereich (gebührenfrei) bereits voll war.
Freundliche Hinweise von Wohnmobilisten wurden mit Pöbeleien quittiert.

Als wir von unserem Radausflug zurück kamen um abzurüsten, hatten sich natürlich zahlreiche PKW auf frei gewordene Plätze gestellt!

Schade :( - beim Kampf um einen Parkplatz gelten scheinbar weder Ge- noch Verbote
Viele Grüße

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Beitragvon Uli_bw » 17.08.2007 - 09:13:39

Schickt ihr die Bilder auch an die verantwortlichen Orte?
Vielleicht ändert sich dann was.

ULI
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Beitragvon Schwedenopa » 17.08.2007 - 10:02:33

gelicat hat geschrieben:Schade :( - beim Kampf um einen Parkplatz gelten scheinbar weder Ge- noch Verbote

Gelten tun sie schon. Nur hält sich keiner daran. Was hier stattfindet, ist ein klarer Verstoß gegen die StVO (§12 Abs. 3 Nr. 8 Buchstabe E, um es genau zu sagen :wink: ), und kann mit "Knöllchen" zwischen 10 und 30 Euro, je nach Parkdauer und evtl. Behinderung von berechtigten Parkern - sprich Womos - geahndet werden.

Also nicht schwarz ärgern, sondern Polizei rufen.

MfG
Gerhard
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Beitragvon feldhamster » 17.08.2007 - 12:01:26

EuraGerhard hat geschrieben:Was hier stattfindet, ist ein klarer Verstoß gegen die StVO (§12 Abs. 3 Nr. 8 Buchstabe E, um es genau zu sagen :wink: ), und kann mit "Knöllchen" zwischen 10 und 30 Euro, je nach Parkdauer und evtl. Behinderung von berechtigten Parkern - sprich Womos - geahndet werden.


Das ist zwar de jure völlig richtig, Gerhard, aber andererseits de facto meist nur ein Theoretikum. Ohne Konsequenzen zu erleiden, werden sich diese Leute wieder erneut konsequent illegal verhalten.

Ich bin da inzwischen so weit, dass ich - gerade bei evtl. Pöblern - öfters Anzeige erstatte. Nur so wird ein sog. Lerneffekt ausgelöst.

EuraGerhard hat geschrieben:Also nicht schwarz ärgern, sondern Polizei rufen.


Zumindest für Hessen gilt das nicht - da ist die Ordnungsbehörde (Kommune) für den ruhenden Verkehr zuständig. In diesem Falle reicht ein E-Mail mit den entsprechenden Digitalfotos völlig aus.
Vennlig hilsen fra feldhamsterBild
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Beitragvon Frank_2 » 17.08.2007 - 12:15:51

[quote="feldhamster"
Zumindest für Hessen gilt das nicht - da ist die Ordnungsbehörde (Kommune) für den ruhenden Verkehr zuständig. In diesem Falle reicht ein E-Mail mit den entsprechenden Digitalfotos völlig aus.[/quote]

In NRW auch, nur scherrt sich z.B. die Stadt Paderborn da nen Dreck drum. Dort stehen ständig PKW´s, Anhänger etc. auf dem SP rum. Ich hab dem Ordnungsamt auch schon Bescheid gesagt, null Interesse :evil: Und wenn man die Fahrer drauf anspricht, wird man noch angepöbelt!!!


Gruß

Frank
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Beitragvon georg » 17.08.2007 - 12:40:13

Frank_2 hat geschrieben:[quote="feldhamster"
Zumindest für Hessen gilt das nicht - da ist die Ordnungsbehörde (Kommune) für den ruhenden Verkehr zuständig. In diesem Falle reicht ein E-Mail mit den entsprechenden Digitalfotos völlig aus.


In NRW auch, nur scherrt sich z.B. die Stadt Paderborn da nen Dreck drum. Dort stehen ständig PKW´s, Anhänger etc. auf dem SP rum. Ich hab dem Ordnungsamt auch schon Bescheid gesagt, null Interesse :evil: Und wenn man die Fahrer drauf anspricht, wird man noch angepöbelt!!!


Gruß

Frank[/quote]

Die Ordnungskräfte wollen nur ihre Ruhe haben.
Wenn du die anrufst und sagst, um was es geht, kannst du stundenlang auf sie warten.
Wenn du Glück hast kommen die kurz vor Dienstschluss am gleichen Tag vorbei :cry: :lol: :cry:

Gruß
georg :wink:
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Beitragvon Schwedenopa » 17.08.2007 - 13:16:54

feldhamster hat geschrieben:Zumindest für Hessen gilt das nicht - da ist die Ordnungsbehörde (Kommune) für den ruhenden Verkehr zuständig. In diesem Falle reicht ein E-Mail mit den entsprechenden Digitalfotos völlig aus.

Auch wenn die kommunalen Behörden die Überwachung des ruhenden Verkehrs übernommen haben, werden dadurch die Kontrollbefugnisse der Polizei nicht eingeschränkt. Anders ausgedrückt: Die Polizei kann trotzdem noch kontrollieren und auch "Knöllchen" verteilen.

Allerdings: Da es hier nur um Ordnungswidrigkeiten und nicht um Straftaten geht, besteht weder für Polizei noch für kommunale Ordnungskräfte eine Verpflichtung zum Einschreiten.

MfG
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Beitragvon 4art » 17.08.2007 - 19:02:35

Sich zusammentun, zuparken. Fertig.
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Beitragvon klausimaus » 18.08.2007 - 07:09:20

Hi !
Die letzte Möglichkeit kann nach hinten losgehen, denn: Dass jemand sich ordnungswidrig verhält, rechtfertigt nicht, dass man seinerseits mit ordnungswidrigem Parken antwortet. Klar, ich kriege auch einen Hals, wenn man irgendwie immer häufiger sieht, dass viele nur nach dem Motto "Egal, Hauptsache, ich stehe irgendwo", parkt.
Leider ist es so, wenn man die Leute anspricht, kriegt man meistens Gepöbel zur Antwort, selbst, wenn man es in moderater Weise macht:"Haben Sie gesehen, dass dieser Platz nur für Wohnmobile ist?"
Nun ja, so ist's eben. Im ganz harten Fall würde ich auch die Polizei anrufen. Normalerweise müssen sie kommen, schließlich ist der Anruf eine Anzeige.
Gruß Klausimaus
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Beitragvon Schwedenopa » 18.08.2007 - 13:22:54

4art hat geschrieben:Sich zusammentun, zuparken. Fertig.

Das ist Nötigung und damit nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit wie das Falschparken, sondern ein ausgewachsener Straftatbestand. Dieser Schuss geht garantiert nach hinten los... :evil:

MfG
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Beitragvon 4art » 19.08.2007 - 10:48:30

Nötigung ist es erst dann, wenn ich trotz Aufforderung des Zugeparkten mich nicht wegbewege - vor allem, wenn sich der PKW-Fahrer widerrechtlich dort hingestellt hat.
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Beitragvon Schwedenopa » 19.08.2007 - 11:30:30

4art hat geschrieben:Nötigung ist es erst dann, wenn ich trotz Aufforderung des Zugeparkten mich nicht wegbewege - vor allem, wenn sich der PKW-Fahrer widerrechtlich dort hingestellt hat.

Mag sein, dass das in der Schweiz so ist. Aber in Deutschland erfüllt alleine das vorsätzliche Blockieren bereits den Straftatbestand der Nötigung.

MfG
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Beitragvon 4art » 19.08.2007 - 15:08:39

Au weija: Ich wollte keine Rechtsdiskussion hier auslösen. Ich weiss einfach von meiner Familie deutscher Seite, dass dort öfter mal Fahrzeuge zugeparkt werden, welche widerrechtlich ihr Fahrzeug zum Beispiel auf einem vermieteten Parkplatz abgestellt haben. Nötigungsprozesse gab's auf jeden Fall nie...

Eigentlich wollte ich damit nur sagen, dass - leider - "Nettsein" in solchen Fällen nichts bis gar nichts nützt.

Vermutlich nützt die Variante mit möglichst öffentlich Fotografieren und Weiterleitung selbiger an die örtliche Polizei tatsächlich am meisten. Aber auch nur vielleicht...
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Beitragvon Schwedenopa » 19.08.2007 - 15:29:37

4art hat geschrieben:Ich weiss einfach von meiner Familie deutscher Seite, dass dort öfter mal Fahrzeuge zugeparkt werden, welche widerrechtlich ihr Fahrzeug zum Beispiel auf einem vermieteten Parkplatz abgestellt haben. Nötigungsprozesse gab's auf jeden Fall nie...

Glück gehabt.

Nötigung wird allerdings nur auf Antrag verfolgt, deswegen werden viele Falschparker auf Privatparkplätzen diesen Weg wohl nicht gehen. Noch dazu, wo sich der Parkplatzbesitzer durchaus auch juristisch (Besitzstörungsklage bzw. u.U. "strafbewehrte Unterlassungserklärung") und faktisch (Abschleppen) gegen die missbräuchliche Nutzung seines Parkplatzes wehren kann.

4Art hat geschrieben:Eigentlich wollte ich damit nur sagen, dass - leider - "Nettsein" in solchen Fällen nichts bis gar nichts nützt.

Leider richtig! Diese Erfahrung habe ich auch schon gemacht, siehe z.B. hier.

Deshalb: Wenn die Leute auf ein (mehr oder weniger) freundliches Ansprechen nicht reagieren, dann Polizei.

MfG
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