Toleranzschwelle bei Gewichtsüberschreitung?

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Toleranzschwelle bei Gewichtsüberschreitung?

Beitragvon Oenos » 25.08.2007 - 13:01:38

Hallo,

für 2008 planen wir Womo-Kauf.
Eine der Kardinalfragen ist die 3500er Grenze.
Habe jetzt etwas frustriert zur Kenntnis nehmen müssen, dass unsere Vorstellungen hinscihtlich Größe, Ausstattung, ausreichender Nutzlast bei Einhaltung der 3500er Grenze kaum realisierbar sind. Allenfalls bei einem Billigmodell, dessen Qualität mir nicht ganz geheuer ist.

Jetzt gibts 2 Möglichkeiten. Modell mit 3800 oder 4000 kg Gesamt kaufen. Größtes Problem für mich wäre dann, dass mein Sohn dann nicht damit fahren dürfte.

Nehmen wir mal an, ich belasse es bei einem 3500er Fahrzeug und würde 400 kg "offizielle" Zuladung in Kauf nehmen.

Wie sieht´s denn mit der Toleranzschwelle im Falle einer Kontrolle aus? Vermute mal, doch ähnlich wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ein bißschen geht wohl, wobei die Grenze, ab wann es was kostet und wieviel es kostet, stark vom Land abhängig ist.

Was könnte man sich denn noch erlauben, ohne dass es teuer wird und an Ort und Stelle ausladen angesagt ist.

Gruß Edgar
Oenos
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Beitragvon Gimmund » 25.08.2007 - 13:19:46

Hi Oenos,


Die Kosten in D sind zu vernachlässigen, wenn man einen Unfall hat, und die Versicherung nachweisen kann, dass das Womo überladen war - in dem Fall wären die Kosten unkalkulierbar, eildieweil deine Betriebserlaubnis in diesem Zustand erloschen ist.

Was wirklich weh tut ist, dass du ablasten muss, bei deinem Bsp 400kg, das ist ne Menge Zeugs.

Wenn du mit 3500kg nicht auskommst, dann solltest du dich halt einschränken, tut mir leid dass es dich jezt erwischt, aber mir geht diese ständige Geseiere wg. 3,5t so langsam auf den Keks.
Das Thema kommt mindestens 1x im Quartal hoch, im Grunde ist dazu alles gesagt, was gesagt werden kann.

Es kommt mir so vor, als würden alle die, die mit 3,5t nicht auskommen und deswegen aufgelastet haben , als ein bisschen weltfremd, unterblichtet oder einfach nur doof hingestellt.

Gruss,
Gwaihir
:)
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Beitragvon RaiWo » 25.08.2007 - 16:52:01

Hai!
Nach dem ersten Reifenplatzer hätten sich die Kosten für den FS des Sohnemanns schon amortisiert.
Sah da mal in www ein Bild einesw WoMos, dessen Hinterreifen gepkatz war. Da konntest du dann aus dem Waswchraum die Straße sehehn.
CU
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Re: Toleranzschwelle bei Gewichtsüberschreitung?

Beitragvon Kerli » 25.08.2007 - 17:07:00

Oenos hat geschrieben:
Größtes Problem für mich wäre dann, dass mein Sohn dann nicht damit fahren dürfte.

Gruß Edgar



Hallo Edgar,

mal etwas "frech" gefragt:

Kaufst du eigentlich dir oder deinem Sohn ein Wohnmobil :?:

Wir haben auch einen großen Buben ( bald 23 Jahre jung ),
aber solche Gedanken hatten wir noch nie.

Zur Not muss euer "Sprößling" halt den passenden Führerschein dann noch machen........

Auf Dauer bestimmt beruhigender und sicherer,
als ewig Überladen durch die Welt zu cruisen.

Aber wie immer, natürlich alles Ansichtssache.

Friesische Grüße vom Jadebusen

Kerli und Co.
:-)
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Beitragvon Bernhard 2 » 25.08.2007 - 19:01:27

Hallo Edgar !

Zu Deinen Fragen :

Fz in Deutschland mit mehr als 5 % - 10 % Überladung, Verwarnungsgeld von 10,-Euro.
Danach bis 20 % steigert sich das VG gestaffelt.
Bei mehr als 20 % Überladung gibt es eine OWi-Anzeige für Fahrer und Halter sowie Punkte.
Wenn Du die Überladung einkalkulierst und denkst, dann eben ein VG zu bezahlen, überlege dabei, dass Du das Mehrgewicht abladen musst, der Urlaub könnte dann schon zu Ende sein.
Weiterhin sind auch die Achlasten zu beachten.
Bei einem Unfall, auch wenn Du keine Schuld hast, könntest Du noch Spaß mit Deiner Versicherung bekommen.
Zur Führerscheinfrage: lass Deinen Sohn die Klasse C 1 machen, dann darf er Fz bis 7,5 t ZGG fahren, das dürfte kein Problem sein.
C 1 ist ja nur eine Erweiterung des Kl B.



Alles Gute


Bernhard
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Beitragvon Oenos » 25.08.2007 - 19:37:40

Danke für Euren klaren Worte,

die Einsicht reift. Meinen Sohn im Bedarfsfall den "größeren" Führerschein machen zu lassen, ist zweifellos das kleinere Übel.

Mir graut vor allem vor den Konsequenzen bei einem Unfall, wenn die Kiste überladen war.

Mit den anderen Nachteilen eines Womo > 3,5 kann ich leben.
Dann muss ich mir über Sonderausstattungen und "was darf mit?" auch nicht mehr allzuviel Gedanken machen.

Edgar
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Beitragvon Leser » 26.08.2007 - 02:02:52

Oenos hat geschrieben:
Mit den anderen Nachteilen eines Womo > 3,5 kann ich leben.


Warum sieht man das eigentlich als Nachteil, wir fahren ein 5t Mobil und sehen darin für uns nur Vorteile, sonst hätten wir es doch gar nicht erst gekauft. Über Zuladung denke ich gar nicht nach, Austattung ist reichlich drin und ich habe Stauraum (Doppelboden, Heckgarage) und Platz im Mobil, den wir persönlich brauchen um uns wohl zu fühlen, andere brauchen das nicht und fahren folglich auch andere Fahrzeuge. Natürlich passe ich nicht in eine PKW-Parkbucht, was soll´s, bin ja auch keiner, habe bis jetzt immer eine Möglichkeit gefunden. Für und Wider wird´s immer geben, ein VW-Bus mit Aufstelldach ist auch ein Wohnmobil, passt nahezu in jedes Parkhaus, hat sicherlich enorme Preisvorteile auf Fähren, passt durch niedrige enge Stadttore und fährt mit der richtigen Motorisierung auch 180 kmh, nur mobil wohnen möchten wir darin nicht. Eine Entscheidung gemäß der persönlichen Bedürfnisse wird einem keiner abnehmen können.

Gruß Leser
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Beitragvon Bernhard 2 » 26.08.2007 - 07:37:09

Hallo Leser !

Natürlich sind die Bestimmungen für ein WoMo über 3,5 t als Nachteile zu sehen. Wären diese Unterschiede nicht, dann hätten wir dieses Thema nicht. Es kommt nur darauf an, wie einer damit zurecht kommt. Ich könnte damit leben. Man muss aber einem Neuling schon die Dinge nennen, die von Nachteil sind.


Viele Grüße


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Beitragvon RaiWo » 26.08.2007 - 09:47:09

Hai!
@ Bernhard2:
Welche Bestimmungen?
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Beitragvon Schwedenopa » 26.08.2007 - 10:14:45

Gwaihir hat geschrieben:...wenn man einen Unfall hat, und die Versicherung nachweisen kann, dass das Womo überladen war - in dem Fall wären die Kosten unkalkulierbar, eildieweil deine Betriebserlaubnis in diesem Zustand erloschen ist.

Nein, die Betriebserlaubnis erlischt nicht bei Überladung.

Dennoch können die Folgen sehr unangenehm sein, wenn die Versicherung erstens die Tatsache der Überladung nachweisen kann, und zweitens, dass ohne Überladung der Unfall hätte verhindert werden können. Das wäre dann nämlich grobe Fahrlässigkeit. Folge: Die Vollkasko zahlt gar nichts, und die Haftpflicht nimmt einen möglicherweise für den Schaden des Unfallgegners noch in Regress.

MfG
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Beitragvon tomtom » 26.08.2007 - 11:03:52

Das Ganze ist typisch deutsch!! Die einzige nachvollziehbare Vorschrift ist für mich, daß alle über 3,5t ABS haben müssen. Kaufe ich also ein 3,5t-Mobil mit ABS, dann kann ich es ohne jede Änderung an der Technik für 28,50 von der Dekra oder sowas auflasten lassen, zB die neueren Fiat und Ford problemlos auf 3,85t..........
Die Versicherungen nutzen lediglich unsere "großdeutsche" Gesetzeslage und die Rechtsprechung aus. Würde ich auch tun, wenn ich Versicherer wäre! Ich nenne das legalisierten Betrug am steuerzahlenden Wohnmobilisten.
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Beitragvon Dakota » 26.08.2007 - 11:14:14

tomtom hat geschrieben:Kaufe ich also ein 3,5t-Mobil mit ABS, dann kann ich es ohne jede Änderung an der Technik für 28,50 von der Dekra oder sowas auflasten lassen, zB die neueren Fiat und Ford problemlos auf 3,85t..........


Naja, so einfach ist das nun nicht :wink:

Eine Auflastung ist beim X250, ebenso wie beim Vorgänger 244, Chassisabhängig. Nicht jeder lässt sich auflasten :idea:

Die Chassisvarianten die Auflastbar sind verfügen bei X250 (244) über andere technische Voraussetzungen als die Nichtauflastbaren. (z.B. größere Stabis, Reifengrößen, Bremsanlage)

Und alles Übel auf Versicherungen & Gesetzgeber schieben ist m.E. etwas Weltfremd. ICH als Fahrzeugführer bin für die Einhaltung der Gewichte, und aller anderen Vorschriften, verantwortlich -> und muss wenn ich bewusst dagegen verstoße die Konsequenzen tragen. Und das 99% der Besitzer von 3,5 Tonnern um die Problematik Gewicht wissen und dennoch (auch bei der Möglichkeit) nicht auflasten zeigt doch eine gewisse Risikobereitschaft 8)
Gruß

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Beitragvon Schwedenopa » 26.08.2007 - 21:40:32

tomtom hat geschrieben:Die einzige nachvollziehbare Vorschrift ist für mich, daß alle über 3,5t ABS haben müssen.

Gerade diese Vorschrift ist für mich am wenigsten nachvollziehbar, zumindest ihre Beschränkung auf Fahrzeuge >3,5t. Wenn man schon ABS vorschreibt, warum dann nicht für alle Fahrzeuge?

Aber Fahrgestelle, die technisch nur für 3,5 t ausgelegt sind, haben nun mal schwächere Federn, geringere Reifentraglasten, und vor allem schwächere Bremsen.

MfG
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Beitragvon Kerli » 26.08.2007 - 21:41:31

Hallo Leute,

hier noch ein paar interessante Zeilen zum Thema "3,5 Tonner-Womo":

>>>klick hier<<<

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Beitragvon Leser » 27.08.2007 - 01:40:04

Bernhard 2 hat geschrieben:Hallo Leser !

Natürlich sind die Bestimmungen für ein WoMo über 3,5 t als Nachteile zu sehen. Wären diese Unterschiede nicht, dann hätten wir dieses Thema nicht. Es kommt nur darauf an, wie einer damit zurecht kommt. Ich könnte damit leben. Man muss aber einem Neuling schon die Dinge nennen, die von Nachteil sind.


Viele Grüße


Bernhard


Hallo Berhard2,
Dann will ich´s mal so formulieren: Wenn man das eine will, muß man das andere mögen.

Gruß Leser
(der die Nachteile als Vorteile sieht, weil, bei einem 3,5t Fahrzeug hätte ich zu viele Nachteile in Kauf nehmen müssen)
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