Ausländ. WoMos in D

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Ausländ. WoMos in D

Beitragvon PRIVATIER » 08.09.2007 - 19:25:17

Moin, moin rundherum
in einem französischen WoMo-Forum wird zur Zeit diskutiert welche Sicherheitsgeräte ausländische Fahrzeuge in Deutschland zwingend mitführen müssen.
Nach telef. Aussage meiner örtlichen Polizeistation:
-Verbandskasten
-Warndreieck
-Sicherheitsweste
Auch beim ADAC finde ich im Internet keine befriedigende Antwort:
Sicher scheint zu sein daß die Warnweste ohnehin nur für kommerzielle Fahrer verbindlich ist.
Wie stehts mit Warndreieck und Verbandskasten:
Was müssen WoMos aus dem Ausland hier in Deutschland zwingend mitführen, unter Verwarngeld-(Bußgeld)Androhung ??
Weiß jemand Sicheres??
Schönen Abend noch
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Beitragvon womomax » 08.09.2007 - 22:48:09

Hallo Privatier,

da sollte die deutsche StvO (http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm )
sicher etwas helfen können.
Auszug:
"§ 31b Überprüfung mitzuführender Gegenstände.
Führer von Fahrzeugen sind verpflichtet, zuständigen Personen auf Verlangen folgende
mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen:
1. Feuerlöscher (§ 35g Abs. 1),
2. Erste-Hilfe-Material (§ 35h Abs. 1, 3 und 4),
3. Unterlegkeile (§ 41 Abs. 14),
4. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Abs. 2),
5. tragbare Blinkleuchten (§ 53b Abs. 5) und windsichere Handlampen (§ 54b),
6. Leuchten und Rückstrahler (§ 53b Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 und Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2),
7. Scheinwerfer und Schlussleuchten (§ 67 Abs. 11 Nr. 2 Halbsatz 2). "

Natürlich sind die § zu beachten, denn das gilt wohl nicht immer alles fürs WoMo,
könnte aber mit Gewicht, Länge, etc. zusammenhängen.
Sonst fällt mir spontan keine aussagekräftige Quelle ein.

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Beitragvon Gimmund » 08.09.2007 - 23:33:27

Hi Womomax,

du zitierst die StVZO. Ich glaube nicht, dass die deutsche Strassenverkehrs-Zulassung-Ordnung für im Ausland zugelassene Fahrzeuge relevant ist.

Das ist das Eine, das Andere ist, dass ich leider auch nicht weiss, welche Gegenstände ein ausländisches Womo mitführen muss.
Vielleicht können die im Ausland beheimateten Forumsmitglieder Licht ins Dunkel bringen, indem sie mal bei ihren Automobilclubs die Einreisebestimmungen für die BRD nachsehen.

Gruss,
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Ausländische Wonis in D

Beitragvon a13rondo » 09.09.2007 - 07:15:13

Hi Gwaihir

Also zu Deinem ersten Satz, da hätte ich doch erhebliche Bedenken, ob der stimmt.

Ich denke schon, daß man, wenn man in ein anderes Land fährt, dessen jeweilige Strassenverkehrszulassungsordnung beachten muss und deswegen führen wir ja z.B. in unserem Bereich die rot-silbernen Heckskchilder (Italien/Spanien) bei überstehender Ladungen mit und son Kram alles
Gruss
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Beitragvon Gimmund » 09.09.2007 - 08:14:13

Hi A13rondo,

Wie gesagt, "ich glaube nicht", heisst also, ich bin mir nicht sicher.
Ich habe eben mal in die STVO geguckt, da steht leider gar nichts von dem Kram drin. Scheint doch die StVZO zu greifen, aber gilt die auch für ausländische Fahrzeuge? Ich denke, dass die ausländischen Autombilclubs da am ehesten weitherhelfen können.

Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon PRIVATIER » 09.09.2007 - 09:26:11

Danke für Euer Interesse, und stelle fest:
Mit einem lockeren Anruf beim örtlichen Polizeisheriff ist`s also nicht getan.
Bin gespannt, was sich noch daraus entwickelt und werde das im franz. Forum berichten
Danke für den Link zur STVO.
Schönes Wochenende
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Beitragvon RaiWo » 09.09.2007 - 10:28:08

Hai!
Bei der Aufzählung von womomax ist zu beachten, daß diese Gegenstände nicht für alle Fahrzeuge gelten.
Feuerlöscher: Bus
Unterlegkeile: mehr als 4 t, bei 3- und mehrachsigen Fahrzeugen 2 Keile
Warnleuchten und Warndreieck: > 3,5 t
windsichere Handlampen: Bus
Es ist natürlich kein Fehler, wenn diese Sachen trotzdem dabei sind!
CU
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Beitragvon Bernhard 2 » 09.09.2007 - 10:35:16

Hallo Womax !

Deine Auflistung gilt nicht für WoMo bis 3,5 t ZGG, sondern für LKW und Omnibusse.


Viele Grüße

Bernhard
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Beitragvon heulnet » 09.09.2007 - 13:00:41

Gwaihir hat geschrieben:
du zitierst die StVZO. Ich glaube nicht, dass die deutsche Strassenverkehrs-Zulassung-Ordnung für im Ausland zugelassene Fahrzeuge relevant ist.
kann ich nicht glauben. wenn ich in I ohne warntafel bei hecküberstand herumfahre bin ich reif.


Gwaihir hat geschrieben:
welche Gegenstände ein ausländisches Womo mitführen muss.
vermutlich die gleichen, die ein vergleichbares deutsches fahrzeug haben muss
heulnet
 

Beitragvon womomax » 09.09.2007 - 13:34:44

Hallo,

ja, meine Auflistung gilt nicht generell für WoMos, steht aber auch da!
(Bitte die § beachten!)

@Bernhard 2: Aber Verbandszeug und Warndreieck gehört nicht nur in LKW und Bus, oder?

Und es ist die StVZO von der ich schrieb, bitte NICHT verwechseln mit der StVO,
von der ihr hier z. T. schreibt.

Dem Einwand von Gwaihir gebe ich statt, aber wenn man diese Sachen einpackt,
sollte man eben auf der "sicheren Seite" sein.
Somit liegt heulnet mit seiner Vermutung auch auf einem guten Lösungsweg. :)
Und immer dran denken: Unwissenheit schützt vor Strafe (leider) nicht.

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ausl. Fahrzeuge in Deutschland

Beitragvon Wilfried . M » 09.09.2007 - 13:37:54

Hallo Freunde,

ich muß Heuli Recht geben, denn jeder ausländische Staatsbürger erkennt bei Grenzüberschreitung die Gesetze des Gastlandes an und hat seine Verhaltensweise danach einzurichten.
Genau wie wir in Italien oder Spanien mit der Warntafel, oder Östereich und Schweiz mit der Warnweste.
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Beitragvon Bernhard 2 » 09.09.2007 - 15:12:06

Grundsätzlich müssen sich ausländische Fahrzeugführer bei uns, genau wie wir in anderen Ländern, an die entsprechenden Vorschriften und Gesetze halten.
Man muss sich halt vorher erkundigen.

Bernhard
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Beitragvon Schwedenopa » 09.09.2007 - 21:06:29

Hallo,

grundsätzlich gilt: Alle Vorschriften, die sich auf das Verhalten von Fahrern und Passagieren beziehen, sind natürlich auch von ausländischen Fahrern einzuhalten. Bei Vorschriften, die sich auf die Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Straßenverkehr beziehen, sieht das etwas anders aus: Zumindest innerhalb der EU (und des EWR, die Schweizer und Norweger sind also auch dabei) darf jedes Fahrzeug, das in einem Staat zugelassen ist, auf Reisen auch durch alle anderen Staaten fahren.

Nun zu den einzelnen, von Womomax erwähnten Punkten:
womomax hat geschrieben:1. Feuerlöscher (§ 35g Abs. 1)

§ 35g gilt nur für Omnibusse, für Womos also irrelevant.

2. Erste-Hilfe-Material (§ 35h Abs. 1, 3 und 4),

Abs. 1 gilt wiederum nur für Omnibusse, Abs. 3 aber für alle anderen Fahrzeuge, der Verbandkasten muss also immer dabei sein.

3. Unterlegkeile (§ 41 Abs. 14),

Gilt nur für Fahrzeuge mit mehr als 4 t zul. Gesamtmasse, oder mit mindestens 3 Achsen. Für viele Womos daher irrelevant.

4. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Abs. 2),

Warndreieck muss immer dabei sein, Warnleuchte nur bei Fahrzeugen über 3,5 t.

5. tragbare Blinkleuchten (§ 53b Abs. 5) und windsichere Handlampen (§ 54b),

Tragbare Blinkleuchten nur bei Fahrzeugen mit Hubladebühne, Handlampen nur bei Omnibussen. Für Womos daher irrelevant.

6. Leuchten und Rückstrahler (§ 53b Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 und Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2),

Für Womos irrelevant.

7. Scheinwerfer und Schlussleuchten (§ 67 Abs. 11 Nr. 2 Halbsatz 2). "

Gilt nur für Fahrräder, genauer gesagt, für Rennräder bis 10 kg. Für Womos irrelevant.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
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Beitragvon womomax » 09.09.2007 - 22:22:39

Danke an Dich EuraGerhard,

daß Du Dir die Mühe gemacht hast, und für alle hier die § noch einmal
"bis ganz hinten" nachgeschaut und geklärt hast.

Ich hatte gedacht, daß könnte auch jeder nach Bedarf für sich machen. :wink:

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Beitragvon PRIVATIER » 10.09.2007 - 16:41:55

Moin, moin
@EuraGerhard.
Danke für Deine Zusammenfassung, der ich mich voll und ganz anschließe; ich glaube also auch:
Sinnvoll ist sicherlich die Mitnahme von Feuerlöscher, Ersatzlampen und Warnweste , aber obligatorisch in jedem, Fall die Mitnahme von Verbandskasten und Warndreieck.
Werde ich entsprechend berichten.

@ alle
Danke allen , die meinem Problem Zeit und Hirnschmalz geopfert haben.
Bin dann auch wechchchch.
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