Gewichtsproblem

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Gewichtsproblem

Beitragvon Lothar09 » 09.09.2007 - 20:39:25

Hallo Zusammen,
wir würden gerne bei unserem Womo 3,49 t einen Roller mitführen,
die max. zuladung wäre allerdings dann überschritten.
Wie sieht das ganze denn aus wenn ich mir eine Anhängerkupplung anbaue und einen Anhänger zulege und den Roller darauf transportiere?
Wohnmobil zulässiges GG 3,49 t
Anhänger ungebremst 300 Kg
Roller 180 Kg
Kann mir jemand die genauen Bestimmungen dazu mitteilen?
Das Zugfahrzeug dürfte damit doch nicht mehr überladen sein, oder?
Für Infos möchte ich mich schon jetzt ganz herzlichst bedanken.
Gruß Lothar
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Beitragvon Dirks BiMo » 09.09.2007 - 20:52:00

Moin,
guck mal in deinen KFZ Schein oder Brief, dort findest du die jeweiligen Anhängelasten (Gebremst/ungebremst) sowie das zulässige Gesamtgewicht des Zuges (liegt bei unserem bei 4,5 to.).
Sollte eigentlich ken prob sein den Roööer auf nem Hänger hinterher zu ziehen.
Gruß
Dirk
Kein Bus? ...wie uncool. Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren ;-))
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Beitragvon Gimmund » 09.09.2007 - 20:55:50

Hi Lothar,

Zum Gewicht der AHK musst du noch die Stützlast als Zuladung rechnen - wenn du damit immer noch unter 3,5t bleibst bist du im grünen Bereich.

Dann gilt:

Tempo 100 auf Autobahnen (wobei ich hier nicht weiss, ob das auch für ungebremste Anhänger gilt und ob dein Womo ABS hat), Landstrassen 80.
Soweit nicht schlimm, schneller fährt ja eh keiner ;)
Aber:
Dein Zug überschreitet 3,5t , somit greift für dein Gespann das LKW Überholverbot.
Ich hatte das vor Monaten (oder waren es Jahre??) hier schon mal zu Diskussion gestellt, nun brachte der ADAC in seiner neuen Ausgabe der Motorwelt Klarheit. Das Zeichen heisst Überholverbot für Fzg über 3,5t einschl Anhänger. Davon ausgenommen sind nur PKW und Busse. Und beides davon ist ein Womo nicht.

Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon Bernhard 2 » 09.09.2007 - 20:59:39

Hallo Lothar !

Einen Anhänger kannst Du mit Sicherheit mit Deinem WoMo ziehen,
um den Roller zu transportieren. Das Zugfahrzeug behält sein maximales ZGG. Im Fahrzeugschein steht, wie hoch die Anhängelast bei einem gebremsten bzw. ungebremsten Anhänger betragen darf. Da wirst Du keine Probleme haben, jedoch werden sich einige Vorschriften beim Betrieb ändern. Du brauchst dann z.B. in Östereich eine GO-Box für die Maut. Auf Autobahnen gelten dann für Dich die LKW-Vorschriften, da das Gesamtgew. mit dem Hänger über 3,5 t liegt.


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Beitragvon Gimmund » 09.09.2007 - 21:05:53

@ Bernhard2 ,

nein, er braucht keine GO-Box, da das Anhängergewicht irrelevant ist, wenn das Zugfahrzeug nicht mehr als 3.5t hat.

Habe ich eben auf den Seiten von ASFINAG gefunden:

A: Einspurige Kraftfahrzeuge (auch mit Beiwagen)
B: Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, wobei das Gesamtgewicht eines allfälligen Anhängers zu dem des Zugfahrzeuges nicht addiert wird.

Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon Bernhard 2 » 09.09.2007 - 21:27:21

Hallo Gwaihir !

Dann war ich falsch informiert aber nun gut zu wissen für mich,
da ich auch schon mal an einen Hänger gedacht habe.


Viele Grüße

Bernhard
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Beitragvon hobsilein » 15.09.2007 - 16:18:48

Hallo Gwaihir,

Wohnmobil mit Anhänger auf der Landstrasse 80 ??
Sind das nicht 60?

Gruß
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Beitragvon campi » 15.09.2007 - 16:31:40

Ich denke mir mal ein Hänger hinter den Womo macht alle Vorteile (Mobilität] die ein
Womo gegenüber ein Wohnwagengespann hat wieder zunichte.
Deshalb käme mir nie ein Hänger hinter unseren Womo,würde lieber ein tragfähigeres kaufen.

Gruss Dieter
Unterwegs mit einen Dethleffs Esprit A 5830 2,8 JTD,3,5 to
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Beitragvon Tschiebie » 15.09.2007 - 19:57:24

Hi,
Die Anhängerkupplung wiegt auch einiges , je nach Überhang kommen da schon einige Eisen-Teile zusammen . Ev. hilft ja der Kauf eines leichteren Zweisitzers schon, in Verbindung mit einer Luftfederung sieht das WOMO wieder schön gerade aus und bei Kontrollen wird mann eher übersehen . Also ich hab einen 125er Suzuki FUNFUN der wiegt gerade mal 118Kg und den kriegt mann eigentlich immer unter . Hab alles was halt nicht benötigt wird raus . Für den Herbsturlaub brauch ich eh nur die Fahrräder , Ostern geht die FUNFUN mit und für den Sommer kommt die Dicke aufen Hänger und wird mitgezogen . Nur Überladen bin ich eigentlich immer, wenns auch max. 200-300 Kg sind. Nur in den 7 Jahren wo ich fahre bin ich noch nicht einmal kontrolliert worden . An Auflastung habe ich schon gedacht wegen den Tausend nachteilen wieder verworfen , das Risiko gehe ich halt ein .
mfg
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Beitragvon BadHunter » 15.09.2007 - 20:30:05

hobsilein hat geschrieben:Hallo Gwaihir,

Wohnmobil mit Anhänger auf der Landstrasse 80 ??
Sind das nicht 60?

Gruß
Hobsilein


Nein, bis 3,5 t zGG sind es 80, bei über 3,5 t gilt dann: Landstraße 60, Autobahn 80 Km/h.
Hält sich aber wahrscheinlich niemand dran, wir haben 3,85 t zGG und fahren auf der AB auch 100 und Landstraße mind. 80 mit unserem 400 Kg Hundeanhänger....

Gruß, Jens
Womo Concorde 620 XS, 142.000 Km, 2,5 TDi cat, Bj 1995.
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Beitragvon hobsilein » 15.09.2007 - 22:45:05

Hallo BadHunter,

worauf stützt sich denn deine Aussage mit den 80. Meine Quelle ist die StVO und da steht im §3 Geschwindigkeit:

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,

Da ich davon ausgehe, dass wir nicht über einen Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen sprechen (mein Womo ist laut Zulassungsbescheinigung ein SO. KFZ WOHNM.UEB.2,8T)gehe ich weiterhin von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h aus.

Oder ???

Gruß
Hobsilein
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Beitragvon Leser » 16.09.2007 - 10:50:08

BadHunter hat geschrieben:
Nein, bis 3,5 t zGG sind es 80, bei über 3,5 t gilt dann: Landstraße 60, Autobahn 80 Km/h.
Hält sich aber wahrscheinlich niemand dran, wir haben 3,85 t zGG und fahren auf der AB auch 100 und Landstraße mind. 80 mit unserem 400 Kg Hundeanhänger....

Gruß, Jens


Hallo,
wenn >eportmann< daß wieder liest, kriegt er wieder einen `Dicken Hals`. :?

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