? Rückwirkungsfristen bei Änderung der Schadstoffklasse

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? Rückwirkungsfristen bei Änderung der Schadstoffklasse

Beitragvon DonMiguel » 14.10.2007 - 14:01:21

Hallo liebe Teilnehmer dieses Forums,

erstmal möchte ich mich kurz vorstellen:

mein Name ist Michael, ich fahre gern mit meinem alten Womo durch die Welt, komme aus Castrop-Rauxel im Ruhrpott und beschäftige mich schon eine Weile mit der neuen Wohnmobilbesteuerung.


Nun bin ich irgendwie mit meinem Latein am Ende :(

Wie vermutlich hier allgemein bekannt, hat sich ja die Besteuerung für Wohnmobile sogar Rückwirkend zum 01.01.2006 geändert (Einspruch gegen die Rückwirkung habe ich eingelegt).
Die Besteuerung richtet sich nun nach dem Gewicht und der Schadstoffklasse des Wohnmobils.

Bei Recherchen im Netz bin ich auf einen interessanten Hinweis gestoßen. Und zwar könnte die Möglichkeit bestehen, dass die nun so wichtige Schadstoffklasse bei der Zulassung des Fahrzeugs nicht korrekt eingetragen worden ist.

Ein Schreiben von mir an den Hersteller Fiat bestätigte diese Vermutung. Statt Schadstoffklasse 00 müsste 01 im Kraftfahrzeugbrief eingetragen sein. Dies ist auf ein Jahr gesehen ein Unterschied von 160 ?.

Diese Änderung habe ich dann auch schnell beim Straßenverkehrsamt vornehmen lassen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Kraftfahrsteuergesetz).

In Erwartung auf eine saftige Rückerstattung (auch für 2006) freute ich mich schon auf den neuen Steuerbescheid.

Pustekuchen, die Rückerstattung wurde erst ab dem Tag der Eintragung in den KFZ-Brief vorgenommen.

Der Bescheid über die ?neue Kraftfahrzeugsteuer? war mir erst am 25.06.07 zugestellt worden. Wie schon erwähnt, mit Rückwirkung zum 01.01.2006.

Die dürfen und ich nicht?

Ich würde diesen Bescheid ja gerne durch Einspruch anfechten, kenne aber leider nicht meine Möglichkeiten (Rückwirkungsfristen).

Ich würde mich sehr über Hinweise, Tipps und andere Anregungen zu meinem, aus meiner Sicht, ärgerlichem Thema freuen.

Ich bin auch gerne bereit meine Erfahrungen zu diesem Thema mit Euch zu teilen.

Gruß
Michael
DonMiguel
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Beitragvon Gimli » 14.10.2007 - 14:06:30

Moin Michael,

ersteinmal: willkommen im Club :wink:

Zu Deinem Anliegen würde ich die "Suche"-Funktion des Forums einmal nutzen ....

Wenn Du als Suchbegriff "Wohnmobilsteuer" eingibst, erhältst Du eine Menge Treffer, da wir das Thema hier schon reichlich hatten....


Grüße,

Uwe
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Beitragvon DonMiguel » 14.10.2007 - 14:35:36

Hallo Uwe,

danke für den Tipp.


Ich habe bisher noch nie in einem Forum ein Thema eingestellt, ohne vorher auch danach gesucht zu haben. Auch mit mehr als einem Stichwort.

Wie Du sicher gelesen hast ist meine Frage doch etwas spezieller und nicht mit dem Suchwort "Wohnmobilsteuer" allein zu finden. Und Du hast natürlich Recht, nach Deinem Rat gibt es viele Treffer.

Auf den Punkt gebracht möchte ich gerne wissen, warum das FA nicht Rückwirkend für den Abrechnungszeitraum, sondern nur ab dem Stichtag der Änderung erstattet.

Ich denke, dass kann nur jemand beantworten der es schon "durchgemacht" hat oder aber Spezialist in Sachen Kraftfahrzeugsteuer ist.

Liebe Grüße

Michael
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Beitragvon Gimli » 14.10.2007 - 14:39:51

DonMiguel hat geschrieben:
--snip--

Auf den Punkt gebracht möchte ich gerne wissen, warum das FA nicht Rückwirkend für den Abrechnungszeitraum, sondern nur ab dem Stichtag der Änderung erstattet.

--snipp--

Liebe Grüße

Michael


Hi Michael,

naja, ich schätze mal, weil´s so im Gesetz steht :lol:

§ 12 Abs. 2 KraftStG :

http://tinyurl.com/2lfqqn



Grüße,
Uwe
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Beitragvon Leif » 14.10.2007 - 15:17:04

wenn dein fahrzeug nachweislich ab tag der ersten zulassung schon s1 hatte, dann solltest du das auch rückwirkend bekommen können. kommt halt drauf an, was die zulassungsstelle bei dir in den schein eingetragen hat. wenn da ausdrücklich steht "schadstoffarm s1 ab tag der 1. zulassung" - selbst wenn der eintrag erst später gemacht wurde - dann ist die sache klar.

versuch dein glück doch nochmal beim amt. nicht, dass die das einfach nur vergessen haben, dir den richtigen text einzutragen.

du bekommst dann natürlich neben einem korrigiertem steuerbescheid auch die zuviel bezahlten steuern erstattet. allerdings nur bis zu einem bestimmten zeitraum, der sich zwischen 1-4 jahren - je nach quelle - richtet.

gruss
Leif
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Beitragvon Colorado » 14.10.2007 - 15:20:35

Hallo, Michael,

dies sollte dir weiterhelfen:

Zitat aus der ACE Zeitschrift "Lenkrad" (Auszug):

"Mit der Bescheinigung, auf die man laut Internet-Foren schon mal einige Wochen warten muss, wird der Gang zur Zulassungsbehörde angetreten. Hier wird ein neuer Fahrzeugschein mit geänderter Schlüsselnummer ausgestellt. Das Straßenverkehrsamt übernimmt auch die Mitteilung ans zuständige Finanzamt.Die Einstufung auf einer günstigere Steuerklasse gilt übrigens nicht erst ab dem Tag der Änderung, sondern in der Regel ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung. Zuviel gezahlte Kfz-Steuer bekommt der Besitzer ab der Zulassung auf seinen Namen zurück erstattet. Nach einigen Jahren darf man mit einigen Hundert Euro rechnen. Finanzbehörden, denen diese Regelung nicht geläufig ist, sollten auf die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung, verwiesen werden: "Als Zeitraum, für den jeweils Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 des Gesetzes beansprucht werden kann, kommt jeder Zeitraum in Betracht, der im Falle der Steuerpflicht als Entrichtungszeitraum zulässig wäre", lautet Paragraph 7, Ab­satz 2. Allerdings muss die Widerspruchsfrist von nur einem Monat ab Datum des geänderten Steuerbescheids eingehalten werden, sonst verfällt der Anspruch."

Im vollständigen Text hier nachzulesen:
http://www.ace-lenkrad.de/index.php?dc= ... 6130912439

Viele Grüße und viel Glück

Thomas
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! Danke

Beitragvon DonMiguel » 14.10.2007 - 16:35:37

Vielen Dank !!!!!!!!!!!,

da hören sich Eure Antworten (Leif und Thomas) schon sehr viel hilfreicher an. :))

An Thomas:

Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich selbst ein Abo der Zeitschrift Lenkrad habe und mich nicht mehr an diesen für mich wichtigen Artikel erinnern kann. :(

Dann werde ich jetzt mal umgehend meiner Lieblingsbehörde einen Brief schreiben.

Wünrsche noch ein schönes Restwochenende

Gruß

Michael
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ACE und Mitteilungen

Beitragvon Wilfried . M » 14.10.2007 - 20:30:20

Hallo Michael,
der ACE verschickt über E-Mail alle Änderungen und Gesetzesgebungen rum ums Kfz.
Du mußt Dich nur dafür einloggen bei der Spalte Presse.
Der Service kostet Dir nichts.
Ich hab diesen Service schon seit einiger Zeit.
Ebenso kannst Du Dich schlau machen bei http://www.camperline.de, dort sind die Jungs,welche sehr fachlich und sachlich damit umgehen.
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Schadstoffklassen

Beitragvon steinbock » 14.10.2007 - 22:57:02

Hallo Michael
bei mir war im alten Brief nur im Begleittext gestanden Schadstoffarm. Ich war beim Finanzamt und moniert, der überausfreundliche Beamte (mufflig,motzig usw.) . Steuerrückzahlung gibts nur wenn die Schlüsselnummer geändert wird. Ich wieder zur Zulassungsstelle zu den wirklich netten Damen, die trugen mir die richtige Schlüsselnummer in den neuen Schein und gaben mir noch ein schriftstück mit daß, das Womo seit der erstzulassung Schadstoffarm ist. Wieder beim Finanzamt konnte ich mir wieder die netten Komentare des Beamten anhören. Mit wiederwillen bestätigte er mir nun die Richtigkeit meiner Forderung. 2 Wochen später hatte ich die 700,00 ? wieder, die mir abgebucht wurden.
gruß Steinbock
In meinem Alter war man überall und kennt sich überall aus, man kann sich nur nicht erinnern.
Unterwegs mit einen Knaus-Boxstar 6,0
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Beitragvon DonMiguel » 16.10.2007 - 19:24:12

:) Noch mal vielen Dank für Eure Infos und Tipps

Und ich wünsch Euch immer viel Spaß auf euren Reisen.
DonMiguel
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