EuraGerhard hat folgendes geschrieben:
Und die Versicherung müsste lediglich nachweisen, dass bei korrekter Beladung der Unfall hätte verhindert werden können. Kann sie das, so ist die Vollkasko von der Leistung gänzlich befreit, und die Haftpflicht zahlt zwar zunächst, kann aber bis zu 5000,- Euro Regress fordern. Und es gibt durchaus Unfallszenarien, in denen ein solcher Nachweis möglich ist: Zum Beispiel schon der klassische Auffahrunfall. Der Bremsweg wächst nämlich proportional zur Masse des Fahrzeugs. 10% Überladung bedeuten also 10% längerer Bremsweg (bei gleichbleibender Anfangsgeschwindigkeit). Wenn diese 10% ausgereicht hätten, den Unfall zu vermeiden, dann hat einen die Versicherung am Wickel.
Und genau da sehe ich das Problem. Wer führt wie, welche Nachweise.
Das kann sicher vor Gericht zu diversen, differenten Gutachten führen.
Zumal fast jeder (Un)Fall wohl auch individuell zu betrachten sein sollte.
Und das machen Juristen ja sowieso gerne (meistens auch zurecht).
Hier wäre ein echtes Fallbeispiel, incl. der Rechtsprechung, sehr aufschlußreich,
aber wohl trotzdem nicht verbindlich.
Aus meiner Sicht ändert das ZulGG eines Mobils aber nichts am Unfallsachverhalt.
Bedeutet: Ein 3,5t Mobil mit 200kg Übergewicht fährt genauso auf,
wie ein mit 3,7t beladener 3,8-Tonner.
Ich sehe nämlich keinen Unterschied zwischen rechtlicher und technischer Physik.
Somit ist mir als Fahrer in einem solchen Fall wohl keine grobe Fahrlässigkeit
nachzuweisen, da ich ja weiß, daß mein Fahrzeug technisch 3,8t ohne Risiko verträgt.
Und nach meinem Wissen ist besagte Fahrlässigkeit schon auch nachzuweisen.
Die Länge einer Bremsspur, die auf eine überhöhte Geschwindigkeit schließen läßt,
wäre da m. M. das größere Risiko den Vers.Schutz zu verlieren.
Somit könnte die von abo und Christine geführte Argumentation schon ziehen.