Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon Schwedenopa » 17.12.2008 - 15:08:19

Hallo,

diese ganzen Vorschläge zeigen, wie unsinnig das eingangs erwähnte Urteil ist.

Und je häufiger Fahrer nur noch mit Kopien des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung unterwegs sind, desto höher wird die Wahrscheinlichkeit, dass Folgendes passiert:

Ein Fahrzeug wird gestohlen, und der Besitzer gibt an, dass sich eine Kopie des Scheins im Handschuhfach befand. Die Versicherung wird daraufhin die Zahlung verweigern mit der Begründung, dass der Dieb "mit einer Kopie des Fahrzeugscheins leicht den Eindruck erwecken könne, nutzungsberechtigt zu sein".

Und dann? Bild

MfG
Gerhard
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon Wilfried . M » 19.12.2008 - 17:35:07

Hallo Freunde,
da hat Gerhard Recht.
Fahrzeugpapiere sollten nicht im Fahrzeug gelagert werden, weder als Kopie oder in Urschrift.

Man legt ja auch keine Bankverbindung mit Pin-Zahl auf das Fensterbrett, ODER ?
Man legt ja auch nicht den Hasusschlüsser unter den Abtreter mit Zettel darauf.

Nicht nur die Versicherungen können dabei , oder dadurch ihren Dienst verzagen, sondern man tätigt dabei auch eine diebstahlbegünstigte Handlung.
Gruß
Wilfried
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon Schwedenopa » 19.12.2008 - 18:22:28

Hallo!

Wilfried . M hat geschrieben:da hat Gerhard Recht.

Nein, ich habe nicht Recht! :wink:

Wilfried . M hat geschrieben:Fahrzeugpapiere sollten nicht im Fahrzeug gelagert werden, weder als Kopie oder in Urschrift.

Meiner Meinung nach sollte der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Fahrzeug gelagert werden können, und zwar im Original, und ohne dass die Versicherung hinterher Zicken macht.

Klar ist natürlich, dass der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) niemals im Fahrzeug gelagert werden sollte, aber um den geht es hier nicht.

MfG
Gerhard
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon Wilfried . M » 19.12.2008 - 18:34:55

Aber Hallo,
auch der Teil I ist ein Besitznachweis,
der Teil II ist ein Eigentumnachweis.
Nun entscheide ! Der Teil I weist mich als berechtigen Fahrer aus und zumindest mit Erlaubnis des Halters oder Eigentümer.

Gruß
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon Ikaruso » 19.12.2008 - 23:33:21

Womokiste hat geschrieben:
.... und wenn einer den Schlüssel klaut, bekommt er die Papiere gleich mitgeliefert...... :?


In den letzten dreissig Jahren ist mir das nicht passiert. :D
Man kann sich auch verrückt machen und wer in meine Jackentasche greift bekommt eine auf die Nase. :shock:
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon Schwedenopa » 20.12.2008 - 00:42:50

Aber nochmal Hallo! :wink:

Wilfried . M hat geschrieben:auch der Teil I ist ein Besitznachweis,

Nein, ist er nicht. Teil I weist lediglich nach, dass das Fahrzeug zugelassen ist. Über Eigentums- oder Besitzverhältnisse besagt er rein gar nichts.

Wilfried . M hat geschrieben:der Teil II ist ein Eigentumnachweis.

Nein, ist er auch nicht. Teil II weist lediglich nach, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, wer also der Halter des Fahrzeugs ist. Über Eigentums- oder Besitzverhältnisse besagt er ebenfalls rein gar nichts, denn der Halter eines Fahrzeugs muss weder Eigentümer noch Besitzer sein. Beispiel: Mutter kauft ein Auto, unterschreibt also den Kaufvertrag, und bezahlt. Vater meldet dieses auf seinen Namen an, und stellt es anschließend dem Sohn zur Verfügung. Sohn lässt seine Freundin damit fahren. Dann gilt:

  • Eigentümerin ist die Mutter
  • Halter ist der Vater
  • Besitzer ist der Sohn
  • Fahrer(in) - und zwar völlig legal - ist die Freundin.
Um es noch komplizierter zu machen, könnte die Versicherung für das Auto auch noch auf die große Schwester laufen... :shock: :wink:

MfG
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon Wilfried . M » 20.12.2008 - 01:05:56

Hallo Gerhard,
Ohhhh, Du hast recht.
Denk mal einfacher über Dein Geschriebenes nach.
Gruß
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon Lutz_K12 » 20.12.2008 - 08:14:29

Ich denke, dass die ganze Diskussion langsam aber sicher in's Lächerliche abgleitet! Soll es doch jeder machen, wie er will. Da, wo ich herkomme, gibt es für jedes Fahrzeug nur einen "Fahrzeugausweis", nix also mit Teil 1, oder Teil 2 und was weiss ich noch alles und genau dieser Ausweis befindet sich bei mir am Mann und nicht im Fahrzeug, weder als Original, noch als Kopie.
Lutz
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon Schwedenopa » 21.07.2010 - 11:43:33

Hallo,

ich muss diesen Thread mal wieder "aufwärmen", denn es gibt Neuigkeiten: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Urteil vom 23.06.2010 (Aktenzeichen 5 U 153/09) entschieden, dass die ständige - von außen nicht sichtbare - Aufbewahrung der Zulassungsbescheinigung im Fahrzeug grundsätzlich keine grobe Fahrlässigkeit darstellt!

MfG
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon martin1 » 21.07.2010 - 12:12:23

Hallo Gerhard,
die hatten sich wohl vor ihrer Entscheidung bei Dir Rechtsrat eingeholt?
Gruß, Martin
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon Schwedenopa » 21.07.2010 - 12:37:08

martin1 hat geschrieben:die hatten sich wohl vor ihrer Entscheidung bei Dir Rechtsrat eingeholt?

Nein, hatten sie nicht ... :wink:

Aber gelegentlich setzt sich halt auch in der Rechtsprechung die Vernunft durch.

MfG
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon campi » 26.07.2010 - 12:53:18

Sehr vernünftig,das Urteil.

Heute im Zeitalter der Vernetzung wird bei jeder Kontrolle der Fahrzeugschein gescheckt,da nützt er den Dieben nicht viel.

Und wenn der Schein von außen nicht sichtbar ist kann er auch den Diebstahl nicht extra provozieren.

Gruss Dieter
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