Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

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Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon Gimli » 12.12.2007 - 15:09:46

Das dauerhafte Aufbewahren des Kfz-Scheins (Zulassungsbescheinigung Teil I ) im Wagen kann bei einem Diebstahl den Versicherungsschutz kosten.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, über das die in München erscheinende Fachzeitschrift "Recht und Schaden" (Ausgabe 11/2007) berichtet.
Nach Ansicht des Gerichts wird mit dem Aufbewahren des Papiers im Fahrzeug insbesondere der Grenzübergang erleichtert, wenn das Auto gestohlen wird.
Denn mit dem Fahrzeugschein könne der Fahrer leicht den Eindruck erwecken, "nutzungsberechtigt" zu sein (Az.: 8 U 62/07).

Das Gericht gab mit dem Urteil der Rückzahlungsklage einer Kfz-Versicherung gegen einen Fahrzeughalter statt.
Die Versicherung hatte zunächst den Schaden ersetzt, der durch den Diebstahl des Wagens entstanden war.
Als sich aber herausstellte, dass sich der Fahrzeugschein in dem Pkw befunden hatte, verlangte das Unternehmen das Geld zurück. Die Richter billigten diesen Anspruch.
Denn der Halter habe durch das ständige Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen einen möglichen Diebstahl begünstigt.

Daher sei die Versicherung in diesem Fall leistungsfrei. (dpa)

Quelle
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Beitragvon womomax » 12.12.2007 - 16:00:41

Moin,

und um da überhaupt kein Risiko einzugehen, habe ich seit Jahren nur als solche
gekennzeichneten Kopien dieser Papiere in meinen Fahrzeugen.
Im Zweifel besser als nix und das Ordungsgeld (heißt das in dem Fall so?) ist tragbar.
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Zulassungsschein

Beitragvon Wilfried . M » 12.12.2007 - 16:48:00

Hallo Mäxchen,

Deine Methode ist aber auch nicht zulässig.
Den Teil 2 mußt Du im Org. mitführen.
Den Teil 1, welcher nachweißt, daß das Fahrzeug Dein Eigentum ist, bleibt schön in Deiner Wohnung.
Und,..... mit Kopien( siehe auch Uwe sein Posting ) wird und muß sich das Kontrollorgan nicht zufrieden geben.

Liebe Grüße
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Re: Zulassungsschein

Beitragvon Gimli » 12.12.2007 - 17:17:42

Wilfried . M hat geschrieben:...
Den Teil 2 mußt Du im Org. mitführen.
Den Teil 1, welcher nachweißt, daß das Fahrzeug Dein Eigentum ist, bleibt schön in Deiner Wohnung.
...
Liebe Grüße
Wilfried


Moin Wilfried,

da hast Du wohl die Vechstaben verbuchselt ... Bild

Teil 1 ist der alte Fzg.-Schein
Teil 2 ist der alte Fzg.- Brief

http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

Zulassungsbescheinigung Teil 2 sollte man nie mitführen !

Grüße,
Uwe
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Beitragvon womomax » 12.12.2007 - 21:00:37

Moin,

ich habe auch nur den Schein als Kopie dabei.
Das das nicht 100% reicht ist mir klar, aber zeigt ggf. guten Willen und liefert eben doch die
kontrollfähigen Daten.
Ich bin gerne bereit dann später mit dem Original bei der Pol.-Wache vorstellig zu werden.
Damit haben mir bisher begegnete Kontrollorgane keine Probleme gehabt. :)
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Beitragvon Kimbi » 12.12.2007 - 21:47:16

Hallo,

bei größeren Touren hab ich den Fahrzeugschein immer dabei.
Aber ich hab auch 'ne Kopie von Führerschein und Fahrzeugschein als Kopie im Handschuhfach.
Wir fahren häufiger mit wechselnden Fahrzeug, deshalb fahr ich schon mal ohne Papiere.

Zweimal wurden wir kontrolliert, ohne Fahrzeugschein.
Die Polizisten haben nicht viel dazu gesagt. Nur, dass das so eigentlich nicht okay ist. Das war aber auch alles.

Das erste Mal war ein Bagatellunfall bei dem ein anderer Schuld hatte.
Das zweite Mal musste Männe eh bezahlen. War zu schnell gefahren.
Vielleicht hat's deshalb nix extra gekostet.
Grüße - Marianne

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Dreher

Beitragvon Wilfried . M » 12.12.2007 - 23:13:17

Lieber Uwe,

streue Asche auf mein Haupt und verspreche mehr Aufmerksamkeit. :oops: :cry:
Liebe Grüße
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Beitragvon Schwedenopa » 12.12.2007 - 23:43:50

Hallo,

da hat das OLG Celle allerdings dem ehrlichen Autofahrer einen Bärendienst erwiesen, denn das Urteil geht meiner Meinung nach, zumindest was die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins betrifft, doch erheblich an der Realität vorbei:

Der Fahrzeugschein weist lediglich nach, dass das Fahrzeug zugelassen ist. Mehr nicht! Wenn also ein Fahrzeug in eine Kontrolle gerät, das als gestohlen gemeldet ist, dann werden Fahrer und Fahrzeug festgehalten. Egal ob der Fahrzeugschein im Fahrzeug ist oder nicht.

Und wenn ein Fahrzeug, das nicht als gestohlen gemeldet ist, in eine Kontrolle gerät, dann darf es weiterfahren. Egal ob der Fahrer einen Fahrzeugschein vorweisen kann oder nicht! Er kriegt vielleicht ein Verwarnungsgeld aufgebrummt, weil er den Schein nicht dabei hat, aber das wars dann auch. Oder, Gimli?

Gleiches dürfte auch für den Grenzübergang gelten. Wobei ich sowieso bei Grenzkontrollen noch nie den Fahrzeugschein vorweisen musste.

Da heute viele Fahrzeuge von mehreren Fahrern benutzt werden, zwingt dieses Urteil in vielen Fällen geradezu dazu, irgend welche vorschriftswidrigen "Kompromisse" wie das Mitführen einer Kopie einzugehen.

Überdies gab es im verhandelten Fall zusätzlich noch erhebliche Unklarheiten über den Verbleib einiger (Original-)Schlüssel, die meiner Meinung nach alleine ausgereicht hätten, um grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen.

Ich kann daher nur hoffen, dass das Urteil baldmöglichst von einer höheren Instanz wieder kassiert wird. Auch wenn Revision nicht zugelassen wurde. Bis dahin müssen wir allerdings damit leben, also Danke nochmals für den Hinweis, Gimli!

MfG
Gerhard
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Beitragvon Gimli » 13.12.2007 - 07:12:38

Moin Gerhard,

EuraGerhard hat geschrieben:...

Der Fahrzeugschein weist lediglich nach, dass das Fahrzeug zugelassen ist. Mehr nicht! Wenn also ein Fahrzeug in eine Kontrolle gerät, das als gestohlen gemeldet ist, dann werden Fahrer und Fahrzeug festgehalten. Egal ob der Fahrzeugschein im Fahrzeug ist oder nicht.
...


Logisch ! Bei als gestohlen einliegenden Fahrzeugen ist es der Polizei erstmal sch..egal, ob die Tatverdächtigen im Besitz des Fzg.-Scheines sind :wink:

EuraGerhard hat geschrieben:
Und wenn ein Fahrzeug, das nicht als gestohlen gemeldet ist, in eine Kontrolle gerät, dann darf es weiterfahren. Egal ob der Fahrer einen Fahrzeugschein vorweisen kann oder nicht! Er kriegt vielleicht ein Verwarnungsgeld aufgebrummt, weil er den Schein nicht dabei hat, aber das wars dann auch. Oder, Gimli?


Nun ja ... eben das ist es. Man kann es natürlich so machen. Es soll aber sogar in der heutigen Zeit noch Polizeibeamte geben, die soetwas vernünftig lösen - mit Abfrage der KBA-Daten und Abgleich der Personaldaten.


EuraGerhard hat geschrieben:Gleiches dürfte auch für den Grenzübergang gelten. Wobei ich sowieso bei Grenzkontrollen noch nie den Fahrzeugschein vorweisen musste.


Stimmt - an der Grenze mag es uninteressant sein - jedoch wage ich aus Erfahrung zu sagen, dass man schon "ein Auge" für suspekte Zeitgenossen hat.
Nicht jeder Fahrzeugführer wird halt genau kontrolliert.
Es gibt da schon diverse Anhaltspunkte für die Kollegen an den Grenzen.

EuraGerhard hat geschrieben:Da heute viele Fahrzeuge von mehreren Fahrern benutzt werden, zwingt dieses Urteil in vielen Fällen geradezu dazu, irgend welche vorschriftswidrigen "Kompromisse" wie das Mitführen einer Kopie einzugehen.


Naja, man könnte natürlich auch den Fzg.-Schein an den entsprechenden Fahrer übergeben :wink:


Abschließend gebe ich zu :

in meinen Fahrzeugen befinden sich weder Originale noch Kopien der Fzg.-Scheine.
Die liegen zuhause.

Bei einer Kontrolle ... sh.oben :wink:


Gruß,
Uwe
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Beitragvon Schwedenopa » 13.12.2007 - 09:09:04

Gimli hat geschrieben:Es soll aber sogar in der heutigen Zeit noch Polizeibeamte geben, die soetwas vernünftig lösen - mit Abfrage der KBA-Daten und Abgleich der Personaldaten.

Und wenn er dann behauptet, er sei ein Freund des Halters und habe sich das Fahrzeug geliehen? Die Adresse wird er, wenn er schlau ist, ja noch zusammen bekommen, schließlich hat er es gerade dort geklaut. Und der Schein? "Ja, Sie wissen doch, wie das ist. Eigentlich müsste der dabei sein. Aber man darf ihn ja nicht im Fahrzeug aufbewahren..."

Gimli hat geschrieben:Nicht jeder Fahrzeugführer wird halt genau kontrolliert.
Es gibt da schon diverse Anhaltspunkte für die Kollegen an den Grenzen.

Wahrscheinlich sehe ich schlicht zu brav aus, um verdächtigt zu werden. Und es weiß ja niemand, was ich in meiner Jugend alles ausgefressen habe :wink: Aber erfahrene Beamte haben mit Sicherheit auch einen "Riecher" dafür, dass etwas faul ist.

Gimli hat geschrieben:Naja, man könnte natürlich auch den Fzg.-Schein an den entsprechenden Fahrer übergeben :wink:

Selbst bei uns, und unsere Fahrzeuge werden nur von zwei Personen genutzt, stößt das schon auf praktische Schwierigkeiten. Nicht selten fährt einer von uns ein Fahrzeug irgendwo hin, und der andere holt es dort wieder ab, ohne dass wir uns zwischendurch treffen. Wenn in ein paar Jahren die Tochter auch einen Führerschein macht, dann wird das noch schwieriger.

Gut, vielleicht sehe ich das Ganze einfach zu "deutsch", also vorschriftengläubig. :wink:
Aber es stört mich halt, wenn einen bewusst vorschriftsmäßiges Verhalten an anderer Stelle (hier bei der Versicherung) in erhebliche Schwierigkeiten bringen kann.

MfG
Gerhard
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Beitragvon otto » 20.12.2007 - 12:33:59

EuraGerhard hat folgendes geschrieben:

Gleiches dürfte auch für den Grenzübergang gelten. Wobei ich sowieso bei Grenzkontrollen noch nie den Fahrzeugschein vorweisen musste .


Dann hättest Du mal in die 3B fahren sollen. Jede "Grenzerin"
(ja, es waren durchweg Mädels) verlangten ausdrücklich die "Fahrzeugpapiere".

Hat sich aber sowieso alles erledigt. Ab morgen gibts da dank des Schengener Abkommens ja gar keine Kontrollen mehr.

Gruß

oTTo
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Beitragvon womomax » 20.12.2007 - 13:04:16

Moin otto,

Ab morgen gibts da dank des Schengener Abkommens ja gar keine Kontrollen mehr.

Das wäre ja wirklich zu schön um wahr zu sein. :)
Ich gehe schon davon aus, daß im grenznahen Bereich gezielt weitere Konrollen stattfinden.
Soll ja so sein und ist auch OK so. Da beugt es sicher Problemen vor Kfz.-Papiere dabei zu haben. :wink:
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon VM-Andi » 16.12.2008 - 01:52:18

Hallo an alle
Ich glaube ich kenne vernünftige Polizeibeamte , und sollte mir der versicherungsschutz - auf Grund solcher Gerichtlichen
Entscheidungen sehr wichtig erscheinen. Würde mich das ganze bei unvernünftigen Polizeibeamten 10 Euro nach TbNr
324100 kosten. Event. könnte ich noch mit einen Mängelschein geärgert werden.Ich glaube schon, jeder sollte hier seinen eigenen Weg finden. :idea:
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon Ikaruso » 17.12.2008 - 14:25:39

An meinem Autoschlüssel hängt ein Ledermäppchen. Darin ist der Fahrzeugschein und die grüne Versichungsbestätigung. Wenn ich den Schlüssel abziehe, ist auch kein Fahrzeugschein mehr im Auto, sondern in meiner Jackentasche. Damit ist das Problem einfach gelöst. :wink:

Auf weiten Touren habe ich gut versteckt zusätzlich noch Kopien dabei.
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Re: Zulassungsbescheinigung gehört nicht ins Fahrzeug !

Beitragvon Womokiste » 17.12.2008 - 14:44:36

Ikaruso hat geschrieben:An meinem Autoschlüssel hängt ein Ledermäppchen. Darin ist der Fahrzeugschein und die grüne Versichungsbestätigung. Wenn ich den Schlüssel abziehe, ist auch kein Fahrzeugschein mehr im Auto, sondern in meiner Jackentasche. Damit ist das Problem einfach gelöst. :wink:

Auf weiten Touren habe ich gut versteckt zusätzlich noch Kopien dabei.


.... und wenn einer den Schlüssel klaut, bekommt er die Papiere gleich mitgeliefert...... :?
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