Hallo,
gibt es hier jemand, der hinsichtlich von Warntafeln/Heckmarkierungen sowohl "inländisch" als auch "ausländisch" (EU-Bereich einschließlich Schweiz) relativ verbindlich Auskunft geben kann.
Wenn ich recht informiert bin, so ist "inländisch" § 17 Abs. 4 StVO einschlägig, der da lautet:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei ......
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein .....
(2a) Krafträder müssen .......
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht .............
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen .................
(5) ..................
(6) .....................
Ich selbst stehe mit meinem WoMo (3,5 t Gesamtgewicht) in einer ausreichend breiten Wohnstraße unter einer nachts nicht abgeschalteten Straßenlaterne. An dem Fahrzeug ragt seitlich nichts heraus und ist auch hinten nicht "verlängert".
Also, ich "fühle" mich im Recht oder gibt es da noch weitere Regelung, die zu beachten sind , zumal ich immer wieder andere WoMos sehe, die mit Warntafeln ausgestattet sind, was mich wiederum verunsichert.
Und wie verhält es sich im europäischen Ausland (EU incl. Schweiz)
Fragende Grüße vom
Peter,
der bei dieser Gelegenheit auch noch die besten Neujahrsgrüße sendet .