generelles Tempolimit 130 existiert bereits in D

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generelles Tempolimit 130 existiert bereits in D

Beitragvon nager69 » 12.01.2008 - 20:10:39

Hallo,

heute war in ARD Recht ein interessanter Beitrag:
Bereits seit 1996 gibt es ein letztinstanzliches Urteil des Bundesgerichtshofes, dass Autofahrer, die schneller als 130 auf den Autobahnen fahren, bei einem Unfall automatisch Schuld sind, auch wenn sie nichts für den Unfall und dessen Folgen können!!!!!!!!!

Als Beispiel wurde ein Unfallopfer gezeigt, der "unverschuldet" von einem anderen Auto bei Tempo 160 abgedrängt wurde. Der Drängler beging Unfallflucht! Das Unfallopfer musste sämtlichen Schaden der ihm selber und dritten entstanden ist tragen!!!!

Faktisch bedeutet dies, dass jeder, der schneller als 130 fährt, bei einem Unfall als Unfallverursacher angesehen wird!!

Fahrt langsam und schont die Umwelt

Gruß aus Bous

Alex aus SLS
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Beitragvon Schwedenopa » 12.01.2008 - 22:50:14

Hallo,

das ist nicht ganz richtig dargestellt: Nicht "Schuld sind". Richtig wäre: "eine Teilschuld tragen".

Soweit stimmt es allerdings: Wer auf nicht geschwindigkeitsbegrenzten Straßenabschnitten die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitet, trägt bei Unfällen automatisch eine Teilschuld, aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr.

MfG
Gerhard
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Beitragvon womomax » 12.01.2008 - 23:21:59

Moin,

aber sicher ließe sich da im Einzelfall noch juristisch erörtern, ob automatisch mit generell
gleichzusetzen ist.
Ich bleibe bei meiner skeptischen Grundeinstellung gegenüber pauschalen Aussagen
im Zusammenhang mit deutscher Rechtsprechung. :?
Da kann die Richtgeschwindigkeit machen was sie will. 8)
(Ich erinnere mich da an einen Fred in dem erwiesenes überhöhtes Tempo nicht als
Teilschuld betrachtet wurde. Da ging es um echtes Tempolimit innerorts.)
Schönes Wochenende.
Grüße vom
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Beitragvon RaiWo » 13.01.2008 - 11:17:09

Hai!
Eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es in D definitiv nicht!!!
Es gibt "lediglich" eine empfohlene Richtgeschwindigkeit.
Pauschale Aussagen an Hand eines Falles zu machen, ist sehr problematisch.
Ein Spruch in der Justiz lautet: Es kommt drauf an. Oder wie Radio Eriwan sagt: Im Prinzip ja.
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Beitragvon Lutz_K12 » 13.01.2008 - 13:13:42

RaiWo hat geschrieben:Hai!
Eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es in D definitiv nicht!!!
Es gibt "lediglich" eine empfohlene Richtgeschwindigkeit.
Pauschale Aussagen an Hand eines Falles zu machen, ist sehr problematisch.
Ein Spruch in der Justiz lautet: Es kommt drauf an. Oder wie Radio Eriwan sagt: Im Prinzip ja.
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Es ist richtig das es eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung in D nicht gibt, das trifft aber nur für die Autobahnen zu! Auf den Autobahnen sind rund 7000km ohne generelle Begrenzung, aber, es wird eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h empfohlen! Wenn nun jemand bei höheren Tempi auf diesen 7000km in einen Unfall verwickelt wird, muss er sich eine Mitschuld "ankreiden" lassen. Auf den restlichen rund 7000-Autobahnkilometern existieren bereits heute fixe Begrenzungen in unterschiedlichen Höhen! Nun gibt es ja ausser den Autobahnen auch noch einige 100.000 km andere Strassen und diese sind allesamt mit Begrenzungen, auch wieder in unterschiedlichen Höhen, belegt. Die rund 7000km Autobahnen ohne generelle Begrenzung entsprechen im Uebrigen ca 1% der bundesdeutschen Strassen! Ich frage mich deshalb, warum um diese mickrigen 7000km mit "frei" wählbarer Geschwindigkeit soviel Aufhebens gemacht wird?
Lutz
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Beitragvon womomax » 13.01.2008 - 13:35:00

Moin Lutz_K12,

die Frage zum Theater um die 7000km sollte sich jeder selbst beantworten.
Aber fahren wird jeder mal auf ein paar Metern davon und passieren kann dann aus etwas.
Warum also nicht über Folgen und Haftung reden/ diskutieren?
Und sich darüber seine Meinung bilden ob Aussagen wie
muss er sich eine Mitschuld "ankreiden" lassen.

richtig sind oder Konsequenzen bedeuten, muß nicht schaden. 8)
Nicht mehr und nicht weniger.
Es fahren ohnehin wohl die wenigsten Womos >130 km/h.
Schönen Sonntag.
Grüße vom
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Beitragvon Gimli » 13.01.2008 - 14:53:48

Lutz_K12 hat geschrieben:...
Wenn nun jemand bei höheren Tempi auf diesen 7000km in einen Unfall verwickelt wird, muss er sich eine Mitschuld "ankreiden" lassen. ...


Moin, moin !

Naja, so ist das natürlich auch nicht ganz richtig !

Es muss schon festgestellt werden, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn man die Richtgeschwindikeit eingehalten hätte.

Dann - und nur dann käme eine Mithaftung in Frage.
--------------------------

"Ein Autofahrer befuhr die linke Spur einer Autobahn mit ca. 200 km/h.
Als plötzlich ein anderer Verkehrsteilnehmer abrupt nach links ausscherte, bremste er zwar sofort, konnte jedoch einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern.
Seinen Schaden verlangte er von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt.
Diese wollten aber nicht voll zahlen.

Zu Recht, entschied das Landgericht Coburg.
.
Der Autofahrer müsse sich ein Mitverschulden an dem Unfall von 20 Prozent anrechnen lassen.
Zwar sei der Unfallgegner hauptsächlich für das Unglück verantwortlich.
Doch müsse sich der Autofahrer eine erhöhte Betriebsgefahr anrechnen lassen, da er erheblich schneller als 130 km/h gefahren sei.

Ein besonders sorgfältiger Kraftfahrer hätte nämlich die Autobahnrichtgeschwindigkeit eingehalten, um auch unvorhergesehene Gefahrensituationen meistern zu können.

Tatsächlich hätte der Unfall hierdurch vermieden werden können, wie der von den Richtern hinzugezogene Sachverständige erläuterte (LG Coburg, 12 O 421/05)

--------------------

Wer auf der Autobahn deutlich schneller als die Richtgeschwindigkeit (130 km/h) fährt, muss bei einem Unfall unter
Umständen einen Teil des Schadens selbst tragen - obwohl er unschuldig ist.
Ein Autofahrer kollidierte bei Tempo 160
km/h mit einem Wagen, der direkt vor ihm mit 120 km/h auf die linke Spur ausscherte.
Das OLG Hamm entschied:
Er hätte den Crash vermeiden können, wenn er die Richtgeschwindigkeit eingehalten hätte. Folge: 20 Prozent Mitschuld. Az: 6 U 191/99


----------------------



Grüße,
Uwe
Gimli
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Beitragvon Wilfried . M » 13.01.2008 - 17:34:47

Hallo Freunde,
im Versicherungswesen gibt es einen Passus, welcher in jedem Vertrag wirkt.
Mitwirkungspflicht
Auch beim fahren auf BAB über 130 km/h tritt die Mitwirkungspflicht eines Jeden in Kraft, indem er dafür maximale Sorge zu treffen hat, daß kein Schaden eintreten kann.
Die maximale Sorge zur Schadenminderung ist ab 13,01 km/h beendet, ab da könnte die Versicherung , im Einzelfall , auf grobe Fahrlässigkeit bekennen.
Die Richtgeschwindigkeit auf BAB hat zwei Funktionen.
1. bis zu diesem Tempo ist bei normaler Verkehrslage eine maximale Sicherheit gegeben.
2. ist bis zu dieser Geschwindigkeit eine verträgliche Umweltnutzung und ökonomisches Verhalten gegeben.

Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Beitragvon a13rondo » 13.01.2008 - 19:19:44

Na ja lieber Gimli,

Deine Zusammenstellung von Rechtsprechungsfällen ist ebenso interessant wie auch erschreckend. Gut , das zu wissen.

Aber irgendwie erinnert das (wäre er nicht 160 gefahren, dann sei der Unfall nicht passiert) ein bisschen an die saudiarabische Rechtsprechung.
Da wurde ein ausländischer Kraftfahrer bei sehr langsamer Fahrt von einem apruppt die Strasse überquerenden Traktor gerammt (Fahrer Arbeiter eines Gutsbesitzers, Traktor unversichert + ohne Kennzeichen ).
Der Richter urteilte, der Ausländer sei schuld - weil, bei Allah, wäre er nicht ins Land eingereist, sei der Unfall nicht passiert.
Grüsse
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Beitragvon Udo&Silvi » 13.01.2008 - 19:30:08

Wollte mich ja erst aus der Sache hier raus halten. Kann ich aber jetzt doch nicht mehr :P . Ich fahre beruflich ca:70 000 km im Jahr mit PKW und muss sagen das die Leute die notorisch links schleichen, nicht wissen wie ein innen und aussen Spiegel funktioniert weit aus gefährlicher auf der Autobahn sind als die paar Leute die schnell unterwegs sind!!! ( ich meine PKW Fahrer) Wenn ich mit Womo unterwegs bin hab ich urlaub und zeit und lass den Koffer eh immer so um die 100km/h rollen. Allso was soll das ganze hier im womoforum oder wollen hier nur ein paar Leute über andere hetzen? Gruss Udo
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Beitragvon wilf » 13.01.2008 - 23:49:49

Udo&Silvi hat geschrieben:Wollte mich ja erst aus der Sache hier raus halten.
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Ja hättest du dich doch lieber hier rausgehalten, lieber Udo&Silvia und euer Mops.
Es gibt Leute, die jährlich auch so um die 70'000 km oder mehr fahren, aber anständig.
Gruss Wilf
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Beitragvon 4art » 14.01.2008 - 09:34:02

Polemisiermodus an: Frage an Alle: Gehört ihr zur Fraktion derer, die einem bei Tempo 160 - 180 mit 220 bis 30cm auf die Stoss-Stange auffahren und dann zwanghaft zeigen müssen, wie hell das neue Bixenon-Licht ist? Schon mal darüber nachgedacht, dass es die Möglichkeit gibt, dass der Vordermann auf der linken Spur bleibt, weil einfach kein Platz da ist, um die Spur zu wechseln und man/frau dann von 180 auf 120 kmh reduzieren müsste? Was ist nun gescheiter - eine Reduktion von 220 kmh auf 180 kmh OHNE Spurwechsel für den Hintermann oder 180 auf 120 kmh mit Spurwechsel und "reindrücken in eine Kolonne"?

Und ja: Auch ich bin oft auf der BAB unterwegs - und was man gerade auf der A5 zwischen Karlsruhe und Mannheim oder auch auf der BAB zwischen Mannheim und Frankfurt (vor allem zwischen Darmstadt und Frankfurt wenn's 4-spurig ist) erlebt, ist kriminiell. Ich kann's nicht anders sagen!
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Beitragvon Udo&Silvi » 14.01.2008 - 17:02:13

Ups fahre doch anständig und mache den Job seid 26 Jahre und das alles ohne ein punkt in Flensburg Gruss Udo :D :D
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Beitragvon Bernhard 2 » 14.01.2008 - 17:16:15

Udo&Silvi hat geschrieben:Ups fahre doch anständig und mache den Job seid 26 Jahre und das alles ohne ein punkt in Flensburg Gruss Udo :D :D



Man könnte auch sagen, Glück gehabt, weil andere aufgepasst haben. :) :)

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Beitragvon Wilfried . M » 14.01.2008 - 18:03:28

Hallo Udo,
Gratulation

Hallo Bernhard,
Die StVO ist ein Gesetzt zur gegenseitigen Achtung und des Verhaltens, mit dem Grundsatz zur Überzeugung.

Gruß
Wilfried
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