PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

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Re: PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

Beitragvon Schwedenopa » 09.03.2013 - 22:25:26

Hallo!

manzela hat geschrieben:Mittlerweile werden alle Wohnmobile bis 5t als M1 Fahrzeuge geschlüsselt, d.h. als Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen und dem Fahrersitz. Damit ist das Parken hier erlaubt.

Nein, ist es nicht. Es kommt nach wie vor darauf an, was in der Zulassungsbescheinigung steht. Steht dort "Personenkraftwagen", so darf man auf PKW-Parkplätzen parken. Steht dort etwas anderes, und bei Wohnmobilen steht in aller Regel "Sonstige Kfz - Wohnmobil", dann darf man nicht. (Abgesehen davon haben M1-Fahrzeuge nicht mehr als 8 Sitzplätze und es gibt keine Tonnagebeschränkung. Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz bis zu 5 Tonnen sind Klasse M2, die darf man mit dem normalen Führerschein gar nicht fahren.)

manzela hat geschrieben:Es gibt durchaus auch PKW die schwerer sind als 3,5t.

Das mag sein. Und die dürfen dann wiederum nicht auf den Parkplätzen mit dem LKW-Symbol parken, denn der Text zum Zusatzzeichen 1048-12 lautet:
"Nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."

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Re: PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

Beitragvon manzela » 10.03.2013 - 10:42:51

Dies stimmt eben nicht, Gerhard! Ein Fehler ist dabei enthalten, bis 8 Sitzplätze, da gebe ich dir recht. Es gibt im EU Recht keine PKW mehr, dies betrifft alle Fahrzeuge die nach EG Typgehnemigungs verordnung zugelassen sind. Somit findest du keine Angaben ob PKW oder ähnliches nicht mehr. Das Fahrerlaubnisrecht bleibt davon unberührt. Die Definition für M2 Fahrzeuge heisst grösser 5t und mehr als 8 Sitzplätze.
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Re: PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

Beitragvon Schwedenopa » 10.03.2013 - 16:22:46

Hallo!

manzela hat geschrieben:Somit findest du keine Angaben ob PKW oder ähnliches nicht mehr.

Steht denn dann in den Zulassungsbescheinigungen wirklich nur noch M1 drin? Kein Wort von PKW, So-Kfz oder ähnlichem mehr? Falls ja, dann könntest Du recht haben.

Meine bisherigen Zulassungsbescheinigungen sind alle schon älter, die neueste stammt vom Prius, ist von 2008 aus den Niederlanden, und da steht noch "Personenauto" drin. Na ja, die schwedischen Bescheinigungen sind derzeit in Arbeit, mal sehen was da drinsteht.

manzela hat geschrieben:Die Definition für M2 Fahrzeuge heisst grösser 5t und mehr als 8 Sitzplätze.

Nein, das wäre M3. M2 ist bis 5 t und mehr als 8 Sitzplätze plus Fahrer.

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Re: PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

Beitragvon Wecker11 » 11.03.2013 - 21:51:20

Hallo Gerhard,

in meinen Papieren (Mercedes Marco Polo) steht unter J Fahrzeugklasse M1, drunter unter (5) Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl. Wohnmobil.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht nur M1

Grüße

Hans
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Re: PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

Beitragvon Schwedenopa » 12.03.2013 - 09:40:42

Wecker11 hat geschrieben:... in meinen Papieren (Mercedes Marco Polo) steht unter J Fahrzeugklasse M1, drunter unter (5) Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl. Wohnmobil.

Unter diesen Umständen würde ich die Rechtslage dann als derzeit ungeklärt ansehen. Daher bin ich mal gespannt auf die zukünftige Entwicklung: Wie die Gerichtsurteile aussehen werden, wenn Wohnmobilfahrer Einspruch gegen ihre "Knöllchen" erheben. Oder ob die StVO zeitnah entsprechend angepasst wird, so dass der alte Zustand wieder hergestellt wird.

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Re: PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

Beitragvon JoeD » 13.03.2013 - 15:27:41

Hallo.
Mir hat mal ein Parkplatzwärter am Federsee gesagt, dass ich mit meinem WoMo (6 to) auf einem PKW-Parkplatz übernachten kann um meine Fahrtüchtichkeit wieder herzustellen.
Das geht aber nur, wenn kein zusätzliches Zeichen ( z.B. 3,5 to - Verbotsschild) dort steht.
Gruß
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Re: PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

Beitragvon Schwedenopa » 13.03.2013 - 17:25:01

JoeD hat geschrieben:Mir hat mal ein Parkplatzwärter am Federsee gesagt, dass ich mit meinem WoMo (6 to) auf einem PKW-Parkplatz übernachten kann um meine Fahrtüchtichkeit wieder herzustellen.

Auf die Rechtskenntnisse eines Parkplatzwärters würde ich mich nicht unbedingt verlassen wollen ...

MfG
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Re: PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

Beitragvon manzela » 20.03.2013 - 18:04:09

Nochmal zu den EG Klassen, Wohnmobile werden wie folgt geschlüsselt:
zu J: M1, zu 4: SA, dies erfolgt auch für Wohnmobile > 3,5 t. Ich habe heute eine HU an einem Wohnmobil mit einem zGG von 4t mit EZ 06/2007 mit diesen Angaben geprüft.

Aber > 3,5 t gilt laut StVO LKW Recht. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, liegt am jeweiligen Beamten!
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Re: PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

Beitragvon Schwedenopa » 20.03.2013 - 21:55:12

Hallo nochmal,

habe mich nochmal umgehört: Ob ein Fahrzeug im Sinne der StVO als Personenkraftwagen gilt, dürfte sich nach dem Eintrag in Feld 5 der neuen Zulassungsbescheinigung richten. Steht dort nicht "Personenkraftwagen", so dürfen meiner Meinung nach PKW-Parkplätze nicht benutzt werden. Das zulässige Gesamtgewicht spielt dabei keine Rolle.

Die gleiche Auffassung vertritt übrigens auch der "Wohnmobil-Anwalt" Ulrich Dähn auf seiner Website.

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Re: PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

Beitragvon manzela » 20.03.2013 - 23:28:49

Den Begriff PKW gibt es im EG Recht nicht! Fertig.

Klasse M1 heißt Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze zzgl. Fahrer! Der Begriff PKW ist nationales Recht.

Daher spielt das zGG schon eine Rolle. Wie alt der Artikel auf der angegebenen Seite ist, ist genauso nicht bekannt. Seit 2006 werden alle Fahrzeuge im angegebenen Rahmen so geschlüsselt, ein Unterschied aus der Schlüsselung ist nicht zu entnehmen. Daher spielt das zGG schon eine Rolle.
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Re: PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

Beitragvon Schwedenopa » 21.03.2013 - 09:45:11

manzela hat geschrieben:Den Begriff PKW gibt es im EG Recht nicht! Fertig.

Richtig.

manzela hat geschrieben:Klasse M1 heißt Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze zzgl. Fahrer! Der Begriff PKW ist nationales Recht.

Auch richtig. Aber die StVO ist ebenfalls nationales Recht, ebenso wie die FZV. Und wenn in einem nationalen Recht der Begriff PKW definiert wird, und in einem anderen nationalen Recht für Fahrzeuge, die diesem Begriff entsprechen, bestimmte Sonderregelungen festgelegt werden, dann gelten die nun mal. EU-Recht hin oder her.

manzela hat geschrieben:Daher spielt das zGG schon eine Rolle.

Für die Gültigkeit des Zusatzzeichens 1048-10 ("Nur Personenkraftwagen") nicht:
Bild

Für die Gültigkeit des Zusatzzeichens 1048-17 ("Nur Wohnmobile") ebenfalls nicht:
Bild

Für die Gültigkeit des Zusatzzeichens 1048-12 hingegen sehr wohl:
Bild
Denn im Text zu diesem Zusatzzeichen ist - im Gegensatz zu den beiden anderen - das zulässige Gesamtgewicht ausdrücklich erwähnt. Zitat:
"nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"

Würde Deine Argumentation stimmen, dann wäre die Bedeutung der Zusatzzeichen 1048-10 und 1048-17 völlig ausgehebelt. Dann dürften nicht nur Wohnmobile beliebigen zul. Gesamtgewichts auf PKW-Parkplätzen parken, sondern ebenso PKW beliebigen Gewichts auf Wohnmobilstellplätzen abgestellt werden.

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Re: PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

Beitragvon manzela » 21.03.2013 - 19:17:28

ist dieses Zeichen nicht durchgestrichen, dann ist der Wortlaut so: gilt für ...., da sind freilich PKW und KOM ausgenommen. Diese Regelung muß es geben, da es PKW und KOM sowieso gibt, die schwerer als 3,5t sind. Nun gilt das dann für Wohnmobile adäquat. Ich denke, wir diskutieren hier über einen Grenzfall, der ohne Einsicht in Fahrzeugdaten nicht zu beurteilen ist.

Manche Rechtsauffassungen sind sowieso völliger Blödsinn. Hier ein weiteres Beispiel: Mit der neuen FEV (Fahrerlaubnisverordnung) dürfen Trikes nur noch mit Klasse A Führerschein gefahren werden. Altbesitzstände gelten aber weiterhin und Trikes sind als PKW zugelassen. Wer soll das noch verstehen?
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Re: PKW-Parkplatz für Wohnmobil 3,5 t verboten?

Beitragvon Schwedenopa » 21.03.2013 - 19:56:39

manzela hat geschrieben:ist dieses Zeichen nicht durchgestrichen, dann ist der Wortlaut so: gilt für ....,

Nein. Durchgestrichene Zusatzzeichen kennt der Verkehrszeichenkatalog nicht. Und Zusatzzeichen, die nur ein Fahrzeugsymbol enthalten, bedeuten stets: "Nur ..."

Zusatzzeichen 1048-10: ("Nur Personenkraftwagen"):
Bild
bedeutet also: "Nur Personenkraftwagen"

Zusatzzeichen 1048-17:
Bild
bedeutet also: "Nur Wohnmobile"

Diese beiden Zusatzzeichen unterscheiden also lediglich nach der Fahrzeugart, nicht nach anderen Kriterien wie zul. Gesamtgewicht.

Beim Zusatzzeichen 1048-12:
Bild
wird es etwas komplizierter, denn der Text hierzu lautet:
"nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"
Hier wird die Bedeutung des jeweiligen Hauptzeichens also eingeschränkt auf alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t, außer PKW und Busse.

Einen Link auf den kommentierten Verkehrszeichenkatalog findest Du z.B. hier: Klick mich!

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