Hallo Tessa,
Wohnmobile sind
zulassungsrechtlich "Sonstige Kfz - Wohnmobil", also
keine PKW. Ich vermute, Du meinst folgende Kombination aus Zeichen 314 und Zusatzzeichen 1048-10:
Wohnmobile dürfen dort nicht parken! Dieser Parkplatz ist ausschließlich für PKW reserviert. Parkst Du trotzdem dort Dein Wohnmobil, dann riskierst Du ein "Knöllchen".
Umgekehrt dürfen natürlich dort, wo Zusatzzeichen 1048-17 unter dem Parkplatzzeichen hängt, nur Wohnmobile parken, also keine PKW:
PKW-Fahrer, die hier ihren Wagen abstellen, riskieren also ebenfalls ein Knöllchen. Bzw bei Verkehrsbehinderung - sprich: Wohnmobil will dort parken, kann aber nicht weil einzig noch verfügbare Lücke durch PKW blockiert - sogar ein Abschleppen.
Paradox wird es dann bei der Kombination mit Zeichen 1048-12:
PKW und Wohnmobile bis 3,5 t zul. Gesamtmasse dürfen hier nicht parken. Wohnmobile über 3,5 t zul. Gesamtmasse hingegen sehr wohl!
@ Schlauchi:
Bei Zeichen 315 (Parken auf Gehweg) gilt tatsächlich eine Beschränkung auf 2,8 t zul. Gesamtmasse, unabhängig von der Fahrzeugart. Ein kleiner Campingbus mag da evtl. noch parken dürfen, normale Wohnmobile und schwere SUVs, ja selbst so mancher S-Klasse-Benz, jedoch nicht:
@ 4art:
Spezielle Beschränkungen für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen, die es früher in Deutschland gegeben hat (Tempolimit, Fahrtenschreiberpflicht etc.) wurden im Rahmen der EU-Harmonisierung gekippt. Mit einer Ausnahme, und das ist die Beschränkung beim Parken auf Gehwegen. Hat mit den Führerscheinkategorien allerdings nichts zu tun.
MfG
Gerhard