Warnung vor BELINEA

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Warnung vor BELINEA

Beitragvon Ikaruso » 04.09.2008 - 14:41:16

Hallo,

ich kaufte im Mai letzten Jahres einen Flachbildschirm von BELINEA mir 3 Jahren Herstellergarantie.
Nun hat dieser zeitweise einen störenden roten Film über das Bild und ich rief bezüglich Garantieleistungen beim Deutschen Service Zentrum von Maxdata an. Da war tagelang immer belegt und keine Chance zum Durchkommen. Darauf schrieb ich ein Mail an Maxdata, was unbeantwortet blieb. In einem zweiten Mail machte diese darauf aufmerksam, dass ich mich nun an die Verbraucherschutzverbände wenden werde.
Nun kam heute folgendes Mail:

Sehr geehrter Kunde,

aufgrund der Insolvenz der MAXDATA-Gruppe können Garantieleistungen nur noch für Geräte erbracht werden, die nach dem 25. Juni 2008 von MAXDATA in Deutschland verkauft wurden.

Sofern Sie Service für ein nach dem 25. Juni 2008 von MAXDATA verkauftes Gerät benötigen, rufen Sie bitte die in Ihren Garantieunterlagen angegebene Hotline-Nummer an.

Für alle anderen Geräte haben Sie jedoch die Möglichkeit, diese kostenpflichtig reparieren zu lassen. Hierfür erstellen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag, für den wir Ihnen 25,- € berechnen. Diese werden auf den Reparaturpreis angerechnet.

Zur Beauftragung eines Kostenvoranschlags senden Sie Ihr defektes Gerät bitte zusammen mit dem angehängten Formular an die dort angegebene Anschrift.

Bitte beachten Sie, dass Geräte, die ohne Garantieanspruch und ohne Beauftragung eines Kostenvoranschlags eingesendet werden, nicht bearbeitet werden können und auf eigene Kosten von Ihnen abgeholt werden müssen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen


Ihr MAXDATA-Serviceteam
----------------------------------
Anhängt ein PDF zum gebührenpflichtigen Kostenvoranschlag.

Das finde ich eine Sauerei und Frechheit, denn die Firma bietet weiterhin BELINEA mit 3 Jahre Garantie an und in keiner Weise wird den Kunden da eine Kulanz angeboten.
da kann ich allen nur raten: NIE MEHR BELINEA !!! :x
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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon MichaelN » 04.09.2008 - 14:59:10

Da wäre die Frage zu klären, wo Du das Gerät gekauft hast ...
Direkt bei MAXDATA oder BELINEA ?? Oder bei einem Händler..
Wenn Du beim Händler gekauft hast, würde ich dort die Gewährleistung geltend machen. Was der mit Maxdata macht würde mich nicht interessieren.

Abgesehen davon würde ich dem Maxdata Service Center sehr wohl auf die Füsse treten und auf den 36 Monaten Gewährleistung / Garantie bestehen.

Da die Geschäfte von denen weitergeführt werden, wäre das ein Fall für den Verbraucherschutz. Die Domains Maxdata und belinea.de sind auch seit 2003 unverändert im selben Besitz.. da hat mit Beantragung des Insolvenzverfahrens auch kein Wechsel des Berechtigten stattgefunden..

PS Hast Du schon mal die G.A.S. Endkunden-Hotline angerufen ?
Gruß Michael
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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon Ikaruso » 04.09.2008 - 15:02:29

MichaelN hat geschrieben:Da wäre die Frage zu klären, wo Du das Gerät gekauft hast ...
Direkt bei MAXDATA oder BELINEA ?? Oder bei einem Händler..


Der Händler gibt selber nur ein Jahr Garantie, er verweist nun auf die Herstellergarantie von Maxdata, welche Belinea in Deutschland vertreibt und in den Garantiebedingungen eingetragen ist.
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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon Ikaruso » 04.09.2008 - 15:03:33

MichaelN hat geschrieben:PS Hast Du schon mal die G.A.S. Endkunden-Hotline angerufen ?


Was ist das ?? :roll:
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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon tomtom » 04.09.2008 - 15:10:41

Wenn ich unterstelle, daß Du ein fabrikneues Gerät gekauft hast, kann der Händler (maxdata) garnicht auf ein Jahr reduzieren. Nach BGB ist jeder Händler bei Neu-Artikeln auf 2 Jahre verpflichtet! Und da fällst Du ja nu mal noch locker rein, oder? Und zugesagte Garantien, wie bei Dir die 3 Jahre, die hast Du mit dem Händler und nicht mit Maxdata. Auch BGB.
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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon Ikaruso » 04.09.2008 - 15:23:00

Ich habe von dem Händler eine Quittung, auf der die 3 Jahre Garantie nicht stehen. Diese stehen in den Begleitunterlagen von Belinea, vertreten durch Maxdata AG, in Deutschland mit Adresse in Marl.
Belinea ist eine Marke von Maxdata AG

Es war ein Neugerät !!
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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon tomtom » 04.09.2008 - 15:33:37

Nochmal: nach geltendem Recht hast Du mindestens 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware. Und da kann sich Dein Händler auf den Kopf stellen!!
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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon Ikaruso » 04.09.2008 - 15:43:07

tomtom hat geschrieben:Nochmal: nach geltendem Recht hast Du mindestens 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware. Und da kann sich Dein Händler auf den Kopf stellen!!
TomTom


Danke, das werde ich mal verfolgen! :D
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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon silv4711 » 04.09.2008 - 16:03:33

Hallo,

die Ausführungen von tomtom sind richtig.

Vertragspartner ist derjenige (im BGB steht: Verkäufer und nicht Hersteller), bei dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde und nicht die Herstellungsfirma. Die gesetzlichen Grundlagen sind hier die §§ 433, 434 und insbesondere 438 Abs. 3 wonach die die Verjährung eines Sachmangels nach 2 Jahren abläuft. Interessant für den Käufer ist insbesondere auch der § 439 Abs. 2 BGB. Hier steht folgendes:

"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen"

Die Einschränkung des Abs. 3, wonach keine Unverhältnismäßigkeit zwischen "Aufwand und Nutzen" liegen darf, kann vorliegend wohl ausgeschlossen werden.

Ein Haftungsausschluss ist gem. § 444 BGB ebenfalls nicht möglich

Also, nichts wie hin zum ............. Verkäufer.

Ermutigende Grüße vom

Peter :wink:
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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon MichaelN » 04.09.2008 - 16:04:43

Da kan nich TomTom nur zustimmen. Er hat da vollkommen recht..

G.A.S ist der Service von belinea..

http://www.maxdata.de/services/Belinea/ ... index.html

Dort findest Du alles dazu
Gruß Michael
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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon franz » 04.09.2008 - 17:39:46

da gab es doch mal dieses:
§ 476 BGB – Beweislastumkehr
und der TV ist mehr als 6 Monate alt.
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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon silv4711 » 04.09.2008 - 18:13:58

franz_99 hat geschrieben:da gab es doch mal dieses:
§ 476 BGB – Beweislastumkehr
und der TV ist mehr als 6 Monate alt.


Das ist richtig und es gibt ihn immer noch. Das könnte sich zu Ungunsten von Ikaruso auswirken, wenn er den Artikel länger als 6 Monate hat, dann muss er beweisen, das der Mangel bereits bei Gefahrenübergang - also nach Aushändigung - mangelhaft war (allerdings nur, wenn der Verkäufer sich darauf beruft).

vG vom

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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon franz » 04.09.2008 - 18:21:47

ich vermute das wird sich zu seinen Ungunsten auswirken! Warum sollte der Verkäufer sich nicht darauf berufen. Naja, vielleicht wenn er da Stammkunde ist und der Verkäufer ihn als guten Kunden halten will.
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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon silv4711 » 04.09.2008 - 19:03:28

Hallo Franz,
alle großen Märkte -auch der Blöd-Markt- wenden den § 476 BGB nicht an , so jedenfalls meine Erfahrung. Warum? Das liegt im Reich der Spekulation verborgen.
Dem Ikaruso wünsche ich jedenfalls, dass er zumindest auf Kulanz stößt.
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Re: Warnung vor BELINEA

Beitragvon Ikaruso » 04.09.2008 - 22:28:49

Ich werde dem Verkäufer vorschlagen, dass ich bei ihm einen neuen Monitor kaufe und er mir dafür 50 % Rabatt gibt. :wink:
Mal sehen, wie er darauf reagiert.
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