tomtom hat geschrieben:Nochmal: nach geltendem Recht hast Du mindestens 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware. Und da kann sich Dein Händler auf den Kopf stellen!!
TomTom
Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde zur Beschaffenheit keine Vereinbarung getroffen, gilt als Mangel,
* wenn sich die Kaufsache nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
* wenn sich die Kaufsache nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht eine solche Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann, oder
* die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder den von ihm beauftragten Personen unsachgemäß durchgeführt worden ist oder
* die Montageanleitung bei einer zur Montage bestimmten Sache fehlerhaft ist, es sei denn die Kaufsache ist trotzdem durch den Käufer fehlerfrei montiert.
Erwarten kann der Käufer auch Eigenschaften, die der Verkäufer in seiner Werbung ausdrücklich eingeräumt hat.
Nach Ansicht des Verkäufers liegt in meinem Fall kein Sachmangel vor.