Hallo miteinander,
ein Kollege hat mich auf folgendes Urteil aufmerksam gemacht:
Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat
Nachzulesen: HIER - KLICK
In diesem SInne grüßt Franz Peter
Moderator: Mods
4art hat geschrieben:Wie merkt man eigentlich, dass jemand anders noch in seinem WLan hängt?
EuraGerhard hat geschrieben:Hallo Uli,
wenn Du Deine Haustür sperrangelweit offen stehen lässt, ist das auch keine Straftat. Wenn dann jemand reinkommt und etwas stiehlt, ist das hingegen immer noch eine Straftat.
MfG
Gerhard
Bernhard 2 hat geschrieben:Hallo Hans !
Diebstahl ist ein Offizialdelikt also ein Vergehen und keine Ordnungswidrigkeit.
Bernhard
Schlauchi hat geschrieben:vielleicht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit.
Beispiel aus dem KFZ Bereich, wonach man dich wegen einer nicht abgeschlossen Türe "dran" bekäme.
Schlauchi hat geschrieben:und sicherlich gibt es in den tiefen Gründen der Justiz auch für die Haustüre einen Satz.
franz_99 hat geschrieben:hallo,
man kann sich das Leben auch selbst schwer reden!
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder