AHK selber anbauen

Motor, Getriebe, Chassis, AHK, Beleuchtung

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Beitragvon holiday » 03.02.2007 - 20:32:27

tomtom hat geschrieben:@ all

Also jetzt versteh ich absolut nix mehr. Alle AHK, Motorrad- oder Rollerbühnen die ich kriege und an die Kunden weitergebe, haben erstens eine Betriebserlaubnis (früher mal ABE genannt) und brauchen nicht vom TÜV abgenommen zu werden. Zweitens werden die Gesamt"Anlagen" incl. der Rahmenverlängerungen (wenn die nicht sowieso schon montiert sind ab Werk) mit den serienmäßigen Befestigungspunkten ohne jedes Bohren oder "Hülsen" montiert.

So what????

Grüße

TT



hallo tom

das stimmt nicht ganz beim 190 transit musst du im rahmen das innere loch aufbohren,eine hülse geben,damit die rahmenverlängerung auch wirklich fest sitz.schließlich hängt die ca 1,5 m in der luft.
und das ist aber original so vorgesehen und alle teile und eine genaue einbauanleitung ist dabei.
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Beitragvon BadHunter » 03.02.2007 - 21:53:22

campi hat geschrieben:Was Dein Meister da von sich gibt ist .......
Alle Rahmenverlängerungen die verkauft werden haben eine Typenprüfung und sind zugelassen.

Die muß so montiert werden wie es der Hersteller vorschreibt.
Die wird auch nach anbau vom TÜV auf vorschriftsmäßiger Montage abgenommen.
Das hat nichts mit irgend einer Hobbybastelei zu tun.

Gruss Dieter


Wenn Du eine fertige, für Dein Fahrzeug angefertigte Rahmenverlängerung nimmst mag das stimmen.
Leider gibt es auch immer wieder selbstgebaute Konstruktionen, an die dann die eigentliche Kupplung angebaut wird, die ja meist eine entsprechende Zulassung hat.
Das Anbauen einer fertigen Verlängerung mit Anleitung und das Montieren der Kupplung sollte dann doch kein Problem sein, oder hab ich jetzt was falsch verstanden?

Gruß, Jens
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Beitragvon campi » 03.02.2007 - 23:58:46

Leider gibt es auch immer wieder selbstgebaute Konstruktionen, an die dann die eigentliche Kupplung angebaut wird, die ja meist eine entsprechende Zulassung hat.

Gruß, Jens


Da ist das Problem,bei allen nicht genemigten Änderungen am Fahrgestell erlischt die Betriebserlaubnis.

Gruss Dieter
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Beitragvon Kaltipalti » 04.02.2007 - 19:27:08

Hallo
jetzt wurde ja recht viel diskutiert und ich denke, wenn ich mir eine AHK mit Rahmenverlängerung (ca 60 cm), von einem Nahmhaften Hersteller (Sawiko, Linnepe o. SMV) bestelle, mache ich nicht viel falsch?
Die Rahmenverlängerung wird speziell an mein Fahrzeug angepasst und es sollte dann kein problem sein diese anzubauen?
Gibt es denn Erfahrungen mit den verschiedenen Herstellern ?

Danke und Gruß Torsten
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Beitragvon campi » 04.02.2007 - 21:05:42

Kaltipalti hat geschrieben:Hallo
jetzt wurde ja recht viel diskutiert und ich denke, wenn ich mir eine AHK mit Rahmenverlängerung (ca 60 cm), von einem Nahmhaften Hersteller (Sawiko, Linnepe o. SMV) bestelle, mache ich nicht viel falsch?
Die Rahmenverlängerung wird speziell an mein Fahrzeug angepasst und es sollte dann kein problem sein diese anzubauen?
Gibt es denn Erfahrungen mit den verschiedenen Herstellern ?

Danke und Gruß Torsten


Ich habe nur Erfahrung mit Sawiko.
Einmal eine Rahmenverlängerung anbauen lassen mit TÜV eintragung und eine gekauft
und selber montiert.
Die haben so ziemlich alle Womotypen und Fahrgestelle in der Datenbank.
Ein Anruf bei Sawiko und Du weist genauestens bescheid.
Au jeden Fall kannst Du da nichts verkehrt machen,da hast Du ein Gutachten für den TÜV mit dabei.

Gruss Dieter
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Beitragvon Kaltipalti » 19.04.2007 - 08:34:26

Hi,
habe nun die AHK selber angebaut.
Die AHK habe ich über "AHK - Preisbrecher" günstig bestellt, sodass auch noch Stützen drin waren. Die AHK selber kommt direkt von Sawiko ist aber deutlich billiger als beim Hersteller direkt. Die Stützen sind von Kessebohm.
Der Anbau geht dann dank der Beschreibung sehr gut. Man muß ein Loch im Rahmen bohren, der Rest wird verschraubt. Habe ordendlich Zinkspray an den Bohrungen verwendet, damit später nichts rostet.
Als alles dran war bin ich noch zum Tüv, was normalerweise nicht nötig ist. Dieser hat mir dann den ordnungsgemäßen Anbau bestätig.
Alles in allem würde ich sagen es war kein großes Problem.

:wink:

Gruß Torsten
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Beitragvon abo » 19.04.2007 - 08:56:05

hallo

ihr glücklichen

wir in AT dürfen zwar teile mit ABE und EU zulassung an fahrzeuge verbauen lassen, aber ohne einbaubestätigung eines kfz fachbetriebes ist das trotzdem unzulässig ....

:-(

lg
g

PS:
ok, dafür zahlt ihr halt gerade ein paar cent mehr beim sprit
;-(
abo
 

AHK

Beitragvon steinbock » 19.04.2007 - 12:36:33

Hallo
ich hab inzwischen die AHK motiert, war nicht leicht, aber es hat geklappt, die Halterung für den Reserve Reifen mußte ich entfernen. Den Reservereifen mache ich aber nicht mehr unter das Auto, ich habe den Reifen ind der Fahrradgarage, wenn ich mit dem Anhänger fahre lade ich den Reservereifen sowieso in den Anhänger (1,3 to) damit habe ich wieder Gewichtserven fürs Womo.
gruß wastl
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Beitragvon kintzi » 19.04.2007 - 13:14:30

Mannen, seit ihr alle mutig, würde mir so etwas ohne vorherige Rücksprache od. Abnahme mit TÜV o.ä. nicht trauen. Was meint ihr, wie findig Versicherungen sind, wenn was passiert (z.B. abgerissener Anhänger in Gegenverkehr), die suchen dann gerade etwas, um sich vor der Zahlung zu drücken und ihr könnt dann ewig zahlen oder euch gleich das Leben nehmen. Gruss Richi
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Beitragvon Robbi » 19.04.2007 - 13:52:15

Also Anhängerkupplung anbauen ist normalerweise kein Problem.

Aber dann wirklich damit zum TÜV oder zur Dekra oder zum Sachverständigen. So nun habe ich alle aufgeführt ohne Schleichwerbung zu machen.

Anhängekupplungen bedürfen einer Anbauabnahme. Wenn dann abgenommen, dann gibts auch mit der Versicherung etc. keine Probleme.
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Beitragvon campi » 19.04.2007 - 14:41:49

Robbi hat geschrieben:Anhängekupplungen bedürfen einer Anbauabnahme.


Du bist nicht richtig informiert 8)

Gruss Dieter
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Beitragvon Kaltipalti » 19.04.2007 - 16:30:53

Hi,
mein Tüv bzw. Dekra Mann hat gesagt, das diese Teile mit EG Nummer nicht abgenommen werden müssen.
Ich habe die AHK dann aber doch abnehmen lassen.

MfG Torsten
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Beitragvon steinbock » 19.04.2007 - 16:34:55

Halo
Ich habe für meine AHK eine Europa-Bescheinigung in mehreren Sprachen, eine Abnahme ist nicht erforderlich, habe mich bei der Dekra,TÜV und der Versicherung erkundigt.
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Beitragvon Kaltipalti » 19.04.2007 - 16:39:49

steinbock hat geschrieben:Halo
Ich habe für meine AHK eine Europa-Bescheinigung in mehreren Sprachen, eine Abnahme ist nicht erforderlich, habe mich bei der Dekra,TÜV und der Versicherung erkundigt.
gruß wastl


Ich habe die AHK auch nur zu meiner Sicherheit, bzw. der der anderen Verhehrsteilnehmer und auch damit man mit ruhigem Gewissen fahren kann, dass alles OK ist, vom Dekra - Mann abnehmen lassen.

Gruß Torsten
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Beitragvon kintzi » 19.04.2007 - 20:38:18

Hallo an alle Kupplungsschrauber, dann ist gut. Wenn Abnahmedokument v. Sachverst. vorliegt super. Wenn TÜV meint, ist aus EU-Gründen nicht nötig, dann von diesem schriftlich geben lassen. Gibt er es, ist gut, wenn nicht, kann sich nachher niemand mehr erinnern. In diesem Fall schriftl. Zusage der Versicherung mit Angabe der Daten aus ABE, sonst behaupten die, das sich ihre Zusage auf anderes Gerät bezieht. Denn bei Prozessen können die sich aus unseren Beiträgen ganz andere Anwälte leisten wie wir und haben durch die Instanzen einen viel längeren Atem. Klingt wohl alles "Oberlehrerhaft", nicht böse sein, ist Erfahrung u. gut gemeint. Gruss Richi
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