rick2419 hat geschrieben:...Bei unserem Frankia Ganzkörperkondom hat uns der Händler das Zubehör mit auf den Fahrzeugwert gerechnet und dann unsere Zuladung ausgewiesen. Wir mussten unterschreiben, daß wir mit dieser Zuladung einverstanden sind. Sonst hätte er die Bestellung nicht ausgelöst!
Könnte mir aber durchaus vorstellen, daß das nicht der Normalfall ist
Leider muß ich Dir da zustimmen ......
dooley hat geschrieben:Naja seekater, unser Händler wusste wohl genau was er da auslieferte. Behaupte ich jetzt mal so.
Jaein.
Selbstverständlich haben die Händler da Ihren Anteil dran, deshalb hat es ja 2004 die Gesetzesänderung zur neuen Definition und Angabeverpflichtung des Gewichtes in fahrbereitem Zustand gegeben. Wenn sich aber die "werte Kundschaft" nicht dafür interessiert ? Das war vor 10 Jahren, als wir unser WoMo kauften genauso, wie es das heute ist. Vor 10 Jahren, waren die Foren genauso voll mit Berichten darüber, wie sie es heute sind. Zusätzlich hat es die Gesetztesänderung gegeben und trotzdem "fallen" heute die Leute immer noch darauf rein. Ja die Händler/Hersteller haben ihren Anteil daran - die von Gerhard so trefflich geschilderten Tricksereien sind unseriös. Doch damals genauso wie heute, interessiert sich niemand für Warnrufe "Gewicht", alle haben Sie nur ihre Wunsch-Einbauten im Kopf.
Gutgläubig sind somit beide Seiten, die Händler und die Kunden. Beide denken sie, der andere weiss was er tut. Ob eine Beratungspflicht daran etwas ändern wird ? Warum keine Internet-Lesepflicht ? Wir haben 2003 - vor der Gesetzesänderung - unser Auto gekauft. Ich habe eigenhändig "799 kg Zuladung" in den Kaufvertrag geschrieben. Das ist damals auch nicht "auf meinem Mist" gewachsen, sondern habe ich im Netz von anderen gelernt.
dooley hat geschrieben:Und wo es für uns jetzt auf sehr viel Verlust hinaus laufen wird, hab ich kein Bedauern für Händler mehr. Nur Wut und unendliches Misstrauen.
Wer redet von Bedauern der Händler ? Die haben Ihren Anteil am Problem - zweifelsohne, allerdings genauso wie Du selbst. Warum keine Wut über Dich selbst ?
fessiefeuer hat geschrieben:Weil ich das Womo behalten will und auch in der nächsten Saison weiterhin meine 3 Mädels mit an Bord haben möchte bleibt ja eigentlich nur noch der Weg mit dem Auflasten, oder? Ich denke dass wir dann mit den 3850 kg einigermaßen hinkommen könnten.
Unter den von Dir geschilderten Voraussetzungen scheint das der richtige Weg zu sein. Ermittle allerdings - vor dem Auflasten - ersteinmal Dein wirkliches Leergewicht in betriebsbereitem Zustand. Also jeglichen Plunder 'raus, der nicht unbedingt mit muß (diese Bereinigung ist immer nötig, auch mit Auflastung), alle Tanks voll, Gasflaschen etc. rein. Ich persönlich lasse bei solchen Wiegungen immer auch die "Grundausstattung" mit drin, also Bettzeug, Teller, Töpfe etc. Dann ab auf die Wage, das Gewicht von Dir und Deinen drei Mädels wirst Du ja wohl kennen. Schätzen mußt Du dann nur den "Urlaubsindividuellen" Teil, der jedesmal vorher ein- und nachher wieder ausgeladen wird. Kommt das dann mit den 3850 kg "voraussichtlich" hin, erst dann würde ich ernsthaft an die Auflastung 'ran gehen.
fessiefeuer hat geschrieben:Kann mir jemand sagen, welche Probleme dann noch außer höheren Mautgebühren und jährlichem TÜV so auf mich zukommen?
Die bisherigen Beiträge dazu scheinen mir vollständig zu sein.
Soweit Dein Führerschein die Sache erlaubt, wäre dann noch die "amtliche Lage" zu bedenken. Kläre mit den auflastenden Firmen individuell mit Deinem Fahrzeugschein ab, dass die Bescheinigungen der Zulässigkeit für Dein Fahrzeug gegeben sind. Und zwar nicht die "technische Eignung", sondern die zulassungsrechtliche. Die Zulassungsbehörde - also Verwaltungsfachleute, die von Technik keine Ahnung haben - müssen aus den Papieren Deines Fahrzeuge und aus den "Konformitätsbescheinigungen" der Umbauteile erkennen können, dass das Fahrzeug auch im umgebauten Zustand eine EU-Straßenverkehrszulassung hat. Nur dann bekommst Du die 3,85 kg in die Papiere eingetragen. Sofern der Umbauer nicht bei Dir am Ort sitzt und das beim Straßenverkehrsamt gleich mit erledigt, lasse Dir genau erklären, welche Bescheinigungen was bedeuten. Lasse Dir vorher Kopien von den Konformitätsbescheinigungen machen (manchmal findest Du die Konformitätsbescheinigungen sogar im I-Net) und gehe damit und mit Deinem Fahrzeugschein zum Straßenverkehrsamt und frage, ob damit eine Auflastung möglich wäre. Dann klappt das zusammen mit der Einbaubescheinigung problemlos.
Schöne Grüße
Seekater