MichaelN hat geschrieben:Ich kann mich erinnern, das ich dort ein extra Typenschild unter der Motorhaube von Aloko gesehen habe und die Achslasten auf dem Fiat-TS ausgenullt waren.
nein ich meine nicht die Typenschilder der jeweiligen Hersteller, da sind natürlich immer soviele dran, wie Hersteller beteiligt sind.
Nochmal zur Erklärung:
Unter "Homologation" versteht man die EU-einheitliche Zulassung von Bauteilen zum Straßenverkehr. Dazu müssen die Bauteile - oder eben das ganze Auto - im Prototyp zur Prüfung vorgestellt werden. Die Prüfung (ich glaube früher sagte man Typzulassung dazu) machen unabhängige Prüfinstitute (z.B. TÜV, Dekra o.a.)nach den jetzt Europaweit einheitlichen Bestimmungen. Das Ergebnis ist dann die EU-Betriebserlaubnis, entweder zum Einbau in bestimmten Kfz oder das Kfz selbst, für das dann das jeweilige Land, in dem das Fahrzeug zugelassen werden soll einen Kfz-Brief/Schein ausstellt.
Bei der Typprüfung selbst wurde - soweit ich das durchschaut habe - in der letzten Novellierung ein 2-stufiges Verfahren eingeführt (in der Norm selbst ist zwar von einem "Mehrstufigen" Verfahren die Rede, doch das ist hier ohne Belang). Das heißt in ZWEI voneinander unabhängigen Verfahren wird zum einen das Basisfahrzeug geprüft und danach der Wohnaufbau. Bei der Prüfung des Wohnaufbaus wird dabei keine neuerliche Prüfung des Chassis durchgeführt. Fa. X gilt also als Hersteller des Basisfahrzeuges und Fa. Y als Hersteller des Wohnaufbaus. Erst wenn BEIDE Prüfungen vorliegen, kann eine Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr in Europa erfolgen.
Es kommt jetzt nicht darauf an das Verfahren im Detail zu verstehen, sondern nur den Aspekt daß ZWEI Hersteller genannt werden, nämlich für Baisfahrzeug und Wohnaufbau. Diese beiden Hersteller (Basisfahrzeug UND Wohnaufbau) sind aus dem Typenschild für das gesamte Fahrzeug und auch aus dem Brief/Schein ersichtlich.
Derjenige der als Hersteller für das Basisfahrzeug eingetragen ist, derjenige müßte - für mein Verständnis der Rechtsgrundlage - auch das Chassis an das Triebfahrzeug geschraubt haben. Würde eine andere Firma, also z.B. Alko das Chassis an den Triebkopf montiert haben, dann wäre für mein Verständnis, Alko der Basisfahrzeug Hersteller und der ganze Triebkopf wäre ein Zulieferteil an Alko. Ebenso wäre dann Frankia, wenn z.B. Frankia das Alko-Chassis an den Fiat-Triebkopf geschraubt hat, Frankia Hersteller des Basisfahrzeuges und der Fiat-Triebkopf wäre dann ebenfalls ein Zulieferteil an Frankia.
Die Rechtslage "Wer ist Hersteller" entscheidet also nicht nach Größe der Teile (Triebkopf, Chassis), sondern wer die Montage der Teile durchgeführt hat, der ist Hersteller. Also muß derjenige der Alko-Chassis und Triebkopf zum Basis-Fahrzeug zusammen-montiert hat, als Hersteller des Basisfahrzeuges eingetragen sein.
Jetzt besser ausgedrückt ?
Gruß
Seekater