Frage zum WoMo Besitzer??

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Frage zum WoMo Besitzer??

Beitragvon doedel » 09.09.2007 - 12:38:04

Guten Tag,
bin neu hier und hätte gleich ein mal eine Frage, hoffe Ihr könnt Sie mir beantworten:)
Und zwar würde ich gerne Wissen ob bei einem Wohnmobil als Erstbesitzer der Händler Eingetragen werden muss??
Bitte um schnelle Antwort. hehe
Danke schon einmal im vorraus
gruss Benni
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Re: Frage zum WoMo Besitzer??

Beitragvon colt2 » 09.09.2007 - 12:43:04

Moin......
doedel hat geschrieben:Und zwar würde ich gerne Wissen ob bei einem Wohnmobil als Erstbesitzer der Händler Eingetragen werden muss??

Natürlich nicht...... :?: :roll:

Tschues
Colt
.... einfach nich` ignorieren.....
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Beitragvon Bernhard 2 » 09.09.2007 - 12:48:47

Hallo !

Die Eintragung des Halters in die Fahrzeugpapiere erfolgt erst bei der Zulassung des Fahrzeugs.


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Beitragvon doedel » 09.09.2007 - 12:59:52

dankeschön für die schnelle antwort :)
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Beitragvon campi » 09.09.2007 - 13:09:18

Es gibt aber noch diese Tageszulassung.
Die ist aber nur zum umgehen der Rabattgesetze.

Gruss Dieter
Unterwegs mit einen Dethleffs Esprit A 5830 2,8 JTD,3,5 to
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Beitragvon hdlka » 09.09.2007 - 13:20:17

campi hat geschrieben:Es gibt aber noch diese Tageszulassung.
Die ist aber nur zum umgehen der Rabattgesetze.

Gruss Dieter


.. oder auf Weisung des Herstellers um die Zulassungszahlen zu frisieren (in erster Linie im PKW-Bereich).

Gruß
Hans - Dieter
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Beitragvon womomax » 09.09.2007 - 13:44:01

Hallo,

und wenn der Händler, warum auch immer, das Fahrzeug zugelassen hat,
ist man als Käufer schon der 2. Besitzer.
Und vielleicht, weiß ich aber nicht sicher, hat das dann schon Auswirkungen auf
mögliche Versicherungsleistungen, da es nach den Versicherungsbedingungen evtl.
schon kein Neuwagen mehr ist.
Wie gesagt, da sollte man dann ggf. seine(!) VB etwas genauer lesen.
(Aber das Kleingedruckte lesen wir ja alle eh immer ganz sorgfältig, gelle?)

Gruße vom
womomax
Grüße vom
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Beitragvon hdlka » 09.09.2007 - 13:46:36

... und mit dem Tag der Erstzulassung beginnt die Garantiezeit zu laufen...

Gruß

Hans - Dieter
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Beitragvon abo » 09.09.2007 - 19:56:06

[quote="campi"]Es gibt aber noch diese Tageszulassung.
Die ist aber nur zum umgehen der Rabattgesetze.

Gruss Dieter[/quote]


hallo

es gibt doch seit rund zwei jahren in DE kein rabattgesetzt mehr, oder?

zumindestens keines welches es den händlern verbieten würde, waren um fast jeden beliebigen preis an kunden zu verkaufen ...

lg
g
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Beitragvon abo » 09.09.2007 - 19:57:40

hdlka hat geschrieben:... und mit dem Tag der Erstzulassung beginnt die Garantiezeit zu laufen...

Gruß

Hans - Dieter


hallo

das ist wohl richtig
das ist wohl der wichtigste punkt bei der sache ....

da hatte ich im ersten moment garnicht daran gedacht

lg
g
abo
 

Beitragvon reisetante » 09.09.2007 - 21:04:53

Oder wenn der Händler das Womo erst einmal noch ein bisschen vermietet.

Maggie
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Beitragvon Gimmund » 09.09.2007 - 21:12:29

Hi Reisetante,

Im Falle einer vorherigen Vermietung wäre das Fahrzeug ein Gebrauchtwagen und nicht mehr "neu und unbenutzt".

Inwieweit die Versicherungen interessiert, ob man Erstbesitzer ist oder das Fahrzeug ne Tageszulassung hatte, kann ich nicht sagen.
Da muss man sich halt bei seiner Versicherung erkundigen.

Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon reisetante » 09.09.2007 - 21:27:00

Gwaihir hat geschrieben:Im Falle einer vorherigen Vermietung wäre das Fahrzeug ein Gebrauchtwagen und nicht mehr "neu und unbenutzt".

Davon hat Benni ja aber auch nichts geschrieben... :?:

Vielleicht erklärt er ja bei Gelegenheit mal das Warum und Wieso.

Schönen Abend allerseits wünscht

Maggie
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Beitragvon abo » 09.09.2007 - 21:51:50

Gwaihir hat geschrieben:Inwieweit die Versicherungen interessiert, ob man Erstbesitzer ist oder das Fahrzeug ne Tageszulassung hatte, kann ich nicht sagen.
Da muss man sich halt bei seiner Versicherung erkundigen.


hallo

war da nicht was mit der abgeltung eines wertverlust den das fahrzeug beim ersten schaden erleidet.

da es ja nun ein fahrzeug "mit vorschäden" ist ist es beim späteren verkauf weniger wert. dieser wert wird dem besitzer abgegolten.

je nach art des schadensfalles sowohl von einer gegnerischen haftpflichtversicherung als auch von der eigenen kasko

diese "abfindung" die - im fall der fälle - bei grossen schäden und relativ jungem fahrzeug durchaus auch hoch (einige tausend euro) sein koennte steht (glaube ich) nur dem erstbesitzer zu, oder?

lg
g
abo
 


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