Noch mal eine Gasfrage

Bord-Elektrik, Gas, Wasser, Klimatisierung, Solar

Moderator: Mods

Noch mal eine Gasfrage

Beitragvon kati3 » 08.11.2006 - 18:21:08

Unser Womo kommt jetzt in die Scheune und der Besitzer möchte, das wir die Gasflaschen rausnehmen. Nun war unsere Idee, sie in der Garage zu lagern. Die Garage ist nicht mit dem Haus verbunden. Sondern eine von 8 Garagen in der Reihe.

Ist das erlaubt oder nicht? Wo kann man das nachlesen?
viele Grüße aus dem Norden
kati3
Mitglied
 
Beiträge: 147
Registriert: 07.07.2006 - 16:59:47
Wohnort: Niedersachsen

Beitragvon Mondial » 09.11.2006 - 08:55:18

Solange eine Belüftung vorhanden ist, kannst du die Gasflaschen dort lagern. Natürlich sollten sie zugedreht und stehend gelagert sein. :D
Es grüsst Anke und Norbert
Benutzeravatar
Mondial
Mitglied
 
Beiträge: 24
Registriert: 15.09.2005 - 09:47:56
Wohnort: Ense-Bremen

Re: Noch mal eine Gasfrage

Beitragvon holiday » 09.11.2006 - 09:46:32

kati3 hat geschrieben:Unser Womo kommt jetzt in die Scheune und der Besitzer möchte, das wir die Gasflaschen rausnehmen. Nun war unsere Idee, sie in der Garage zu lagern. Die Garage ist nicht mit dem Haus verbunden. Sondern eine von 8 Garagen in der Reihe.

Ist das erlaubt oder nicht? Wo kann man das nachlesen?


hallo

die lagerung von flüßiggas unterliegt erst ab 330kg(10 x 33 kg ) einer vorschrift.
viele haben vor gas angst,aber es beißt nicht und es explodiert auch nicht einfach so.
die lagerung in der garage ist absolut bedenkenlos und ungefährlich.


lg

holiday
"Don't feed the trolls!"
"Don't feed the baboons"
"Das heißt, antworte ihnen nicht, denn das ist die Aufmerksamkeit, nach der sie sich sehnen."

http://www.holidaymobil.at
Benutzeravatar
holiday
Mitglied
 
Beiträge: 583
Registriert: 11.11.2002 - 13:08:30
Wohnort: Österreich

Lagerung von Gasflaschen

Beitragvon Wilfried . M » 09.11.2006 - 16:03:09

Hallo@kati3,
Du mußt schon die Maßgaben des Vermieters befolgen.
Egal, ob diese Sinn hat oder nicht.
Der Vermieter , auch wenn er es nur sagt, knüpft diese Maßgabe an der von Dir mit ihm eigegeangenen Mietvertrag.
Bei Zuwiderhandlungen oder Unterlassung der Befolgung, hat der Mieter das Recht, den Mietvertrag sofort zu lösen.
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
Benutzeravatar
Wilfried . M
Mitglied
 
Beiträge: 899
Registriert: 27.02.2006 - 00:15:15
Wohnort: Schleswig- Holstein

Beitragvon kati3 » 09.11.2006 - 16:33:02

Na dann steht dem Nichts im Wege.

Garage ist belüftet und im Mietvertrag steht nur

"Allgmeinen technischen und behördlichen Vorschriften... sind zu beachten und einzuhalten."
"nicht gestattet ist das Lagern und Aufbewahren feuergefährlicher und leicht entzündlicher Stoffe im Keller"

Vielen Dank, dann kann ich ruhig schlafen.
viele Grüße aus dem Norden
kati3
Mitglied
 
Beiträge: 147
Registriert: 07.07.2006 - 16:59:47
Wohnort: Niedersachsen


Zurück zu Installationen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder