Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Bord-Elektrik, Gas, Wasser, Klimatisierung, Solar

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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon Freetec 598 » 03.11.2009 - 08:25:18

Hallo,

im Betriebshandbuch unseres WOMO-Herstellers TEC von 2007 steht ganz klar drin:
max.25 m und ein 2,5 Querschnitt.
Damit ist der Hersteller auf der sicheren Seite.
Sollte ein WOMO-Besitzer oder gar ein Unbeteiligter zu Schaden kommen oder sein WOMO abfackeln,weil er sich nicht an die Vorschrift gehalten hat,hat der Besitzer eben nicht nur Pech gehabt,sondern muß auch dafür gerade stehen,möglicherweise auch vor Gericht.

lg
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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon Gogolo » 03.11.2009 - 09:31:36

Freetec 598 hat geschrieben:
...,weil er sich nicht an die Vorschrift gehalten hat,...



Welche "Vorschrift"??? Eine DIN oder VDE ist keine "Vorschrift" - nur eine Norm!!! Und demzufolge kann auch keine Strafe erfolgen, weil die einhaltung einer (dieser) Norm nicht strafbewehrt ist.


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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon Gimmund » 03.11.2009 - 09:46:06

Hi Gogolo,

ich stimme Dir zu bzgl Gebrauchsanweisungen von Fzg-Herstellern, das sind bestimmt keinen Vorschriften.

Aber bei den Regelwerken von VDE (Strom) und DVGW (Gas/Wasser) bin ich mir da nicht so sicher.
Vielleicht gibt es ja KollegInnen hier, die Licht in das Dunkel bringen können.

Ich bin mir jedenfalls ziemlich sicher, dass eine Versicherung sich aus der Leistungspflicht stehlen wird, wenn festgestellt wird, dass Strom- oder Gasinstallationen nicht den jeweiligen Regelwerken entsprechen und ursächlich für den Schaden waren. Und das wäre doch Strafe genug ...
Warum muss dein Womo denn alle 2 Jahre zur Gasprüfung um die HU zu bestehen ? Das steht ja auch "nur" im Regelwerk vom DVGW.....

Gruß,
Gwaihir
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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon hasch » 03.11.2009 - 12:24:34

Hallo Gwaihir,
Deine Vermutung ist schon richtig, im Ernstfall kann der Richter oder die Versicherung die Sachlage nicht Beurteilen und wird einen Sachverständigen dazu nehmen bei Elektro, wird der sich auf das " VDE-Vorschriftenwerk" beziehen. Weicht man von diesen Vorschriften ab, was möglich ist, muss man Beweisen das das eigene Handeln besser oder Gleichwertig war. (wird aber schwer möglich sein) Der Richter ( Versicherung) wird die VDE also als Basis anerkennen und danach Urteilen.

Gruss Hubert
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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon Bonner » 03.11.2009 - 13:14:54

Hallo zusammen :)
auch und gerade weil ich keine Ahnung von Elektrik habe, bin ich die Hymer Bedienungsanleitung durchgegangen.
Diese schreibt, dass als Anschlusskabel max. 25 Meter und 3-adriges Gummikabel 2,5 zu verwenden ist.
Ich werde mich daran halten, da ich genau wie Gwaihir der Meinung bin, dass im Falle eines Falle die Versicherung versuchen wird sich aus der Zahlungsverpflichtung zu befreien.
Gruß Bonner
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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon Gimmund » 03.11.2009 - 13:22:13

Bonner hat geschrieben:..... bin ich die Hymer Bedienungsanleitung durchgegangen....

Hää ??? Du hast doch gar kein Womo.... ;)

Frotzelnder Gruß,
Gwaihir
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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon Bonner » 03.11.2009 - 14:37:27

Hallo Wolfgang :)
stimmt mein Altes ist verkauft und der Neue kommt erst im Dezember. Aber ich habe noch eine Kopie meiner alten Bedienungsanleitung und außerdem auch schon die Bedienungsanleitung von dem Neuen.
Das steigert die Vorfreude und verkürzt die Wartezeit............ aber nicht wirklich. :twisted: :twisted:

Gruß Bonner
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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon Schwedenopa » 03.11.2009 - 15:01:21

Hallo!

Gwaihir hat geschrieben:Aber bei den Regelwerken von VDE (Strom) und DVGW (Gas/Wasser) bin ich mir da nicht so sicher.
Vielleicht gibt es ja KollegInnen hier, die Licht in das Dunkel bringen können.

Nein, Rechtsnormen sind das nicht. Aber die VDE- bzw. DVGW-Regelwerke geben, ähnlich wie DIN-Normen, den gegenwärtigen Stand der Technik wieder.

So lange nichts passiert, ist alles gut. Aber falls etwas passiert, dann wird recht schnell die Frage nach dem Stand der Technik gestellt. Beispiel:

Wenn ein Wohnmobil abbrennt, dann ist normalerweise die Kaskoversicherung schadenersatzpflichtig. Kann aber der Brandsachverständige nachweisen, dass der Brand von einer unter dem Womo stehenden, nicht dem Stand der Technik entsprechenden Kabeltrommel ausgegangen ist (also eben z.B. einer Kabeltrommel mit 1,5-mm²-Kabel), dann wird er dies in sein Gutachten so hineinschreiben. Die Versicherung wird daraufhin die Zahlung verweigern!

MfG
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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon Philanthrop » 03.11.2009 - 16:47:07

Hallo zusammen,

ich versuche das mal ein klein wenig zu konkretisieren. Die VDE bzw. DIN EN usw. sind in den meisten Fällen erst einmal rechtsgültige Vorschriften, welche vielfach die Grundlage für allgemeingültige Gesetze und andere Vorschriften sind. So sind z.B. einige VDE Vorschriften direkte Grundlage für das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, das Strafgesetzbuch, das Sozialgesetzbuch Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung, das Arbeitsschutzgesetz, die Unfallverhütungsvorschrift und vieles mehr. Die VDE regelt vielfach zwar die Anforderungen an die im Bereich Elektrotechnik tätigen Personen, legt aber gleichzeitig die Regeln für den Betreiber fest. Auch wenn vielfach der Betreiber einer elektrotechnischen Anlage keine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP), Elektrofachkraft (EfK) oder gar verantwortliche Elektrofachkraft (VEF) ist, so ist doch der Betreiber für seine Anlage erstverantwortlich. Er ist im Rahmen seiner Möglichkeiten immer für den ordnungsgemäßen Betrieb der von ihm eingesetzten Geräte, Kabel oder oder verantwortlich. Kann er diese Verantwortung nicht selber wahrnehmen, so muss er andere dazu beauftragen. An einem nicht elektrotechnischen Beispiel möchte ich es mal verdeutlichen.
Bei den von euch eingesetzten Öl- oder Gasheizungen muss der Betreiber ja auch die entsprechende Wartung und Durchsicht durchführen. Hier denkt fast keiner darüber nach selbst Hand anzulegen. Nur beim Strom, den man ja nicht sieht, glaubt jeder Laie, er könnte alles und vor allem jede durch Fachleute aufgestellte Regel in Frage stellen, nur weil bei ihm bisher nie etwas passiert ist. Sorry für die evt. etwas harten Worte, aber es ist keine Spielwiese, auf der man sich bewegt. Neben den hier meist nur zitierten Vorschriften der DIN, DIN VDE, VDE oder EN, IEEE usw. gelten zum Beispiel auch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Nach deutschem Recht kann ein fehlerhaftes Handeln („Tun“) bei jedermann, hingegen ein Unterlassen („Nicht-Tun“) nur unter bestimmten Voraussetzungen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zivilrechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen sind davon unabhängig.

Die Arbeitssicherheit wird vom Staat durch Gesetze, Verordnungen geregelt und z.B. durch Gewerbeaufsicht und Gerichte überwacht. Die Technischen Regelwerke und Normen auch von privaten Normengebern stehen zwischen Staat und der Selbstverwaltung/ Betreibern, die die Regeln der UVV und Berufsgenossenschaften einzuhalten haben. Die VDE ist im Großen und Ganzen z.B. auch im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Dazu heißt es z.B. ím §49 „Energieanlagen sind so zu errichten und betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Bevor es noch mehr ins Theoretische geht, die Betreiberverantwortung liegt bei jedem selbst. Nur leider können die meisten Laien diese nicht wirklich abschätzen und werden gerade beim Strom leichtsinnig, a la „ es ist ja noch nie etwas passiert und wird auch weiterhin gut gehen.“

Ich hoffe, ihr verzeit mir den "Ausflug" und habe wenigstens ein klein wenig zum Nachdenken angeregt.
Die VDE Normen für den Campingbereich (Fahrzeuge und CP) regelt unter anderem den Typ des Kabels und die maximale Länge. Wer sich nicht an diese hält und etwas passieren sollte, ist für sein "Tun" unter Umständen eben auch strafrechtlich verantwortlich.
Gruß Phil

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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon Freetec 598 » 03.11.2009 - 17:13:01

Gogolo hat geschrieben:
Freetec 598 hat geschrieben:
...,weil er sich nicht an die Vorschrift gehalten hat,...



Welche "Vorschrift"??? Eine DIN oder VDE ist keine "Vorschrift" - nur eine Norm!!! Und demzufolge kann auch keine Strafe erfolgen, weil die einhaltung einer (dieser) Norm nicht strafbewehrt ist.


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Hallo gogolo,

ich hoffe,die obigen dankenswerten Antworten der User haben Deine Frage ausreichend beantwortet.
Nichts anderes wollte ich mit meinem Beitrag aufzeigen,ohne das große Fachwissen der obigen User.

lg
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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon Gogolo » 03.11.2009 - 21:54:23

Lt Wikipedia:

DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten und sind daher im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Grundsätzlich haben DIN-Normen den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht jedem frei, d. h., man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Verbindlich werden Normen dann, wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird und dort deren Anwendung festgelegt wird. Weil Normen eindeutige Aussagen sind, lassen sich durch ihre einzelvertraglich vereinbarte Verbindlichkeit Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen entlastet den Staat und die Bürger von rechtlichen Detailregelungen.

Auch in den Fällen, in denen DIN-Normen von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen sie im Streitfall wegen Sachmängeln (Kauf- und Werkvertragsrecht) als Entscheidungshilfe. Hierbei besteht grundsätzlich die Vermutung, dass die DIN-Normen den anerkannten Stand der Technik entsprechen. Eine solche Vermutung kann dennoch erschüttert oder widerlegt werden, etwa wenn erst ein unfertiger Normentwurf besteht oder durch ein Sachverständigengutachten.


Aus diesem Grunde können DIN-Normen oder auch die VDE-Norm niemals für Privatleute gelten. Sie gelten - da gebe ich euch recht - für die Hersteller von Momos (und sonstigen Freizeitfahrzeugen), für die Erstausrüster und für die Verleiher von derartigen Fahrzeugen. Auch ein CP-Betreiber kann in seinem privaten (Beherbergungs-)Vertag vorsehen, dass die VDE (2,5qmm) zur Anwendung kommen muss. Aber ich als Privatperson bin niemals dazu verpflichtet, die mitgeführte Kabeltrommel danach zu kaufen.


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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon Schwedenopa » 03.11.2009 - 22:43:51

Gogolo hat geschrieben:Aber ich als Privatperson bin niemals dazu verpflichtet, die mitgeführte Kabeltrommel danach zu kaufen.

Völlig richtig.

Wenn allerdings die 1,5-mm²-Kabeltrommel unter Deinem Womo abraucht und das Wohnmobil gleich mit in Flammen setzt, dann ist Deine Kaskoversicherung auch nicht dazu verpflichtet, Dir den resultierenden Schaden zu ersetzen. Sind die paar Kröten Ersparnis das wirklich wert?

Ich meine Nein.

MfG
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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon Freetec 598 » 04.11.2009 - 07:55:19

Hallo,

und dann gibt es noch die Alternative: keine Kabelrolle!
Heuer haben wir in Südtirol erstaunlich viele WOMO/WOWA - Fahrer gesehen,die ihr Kabel einfach so auslegen,geht auch.
Mir wäre dieses "Gewurstel" beim Aufwickeln einfach zuwider.Aber auch das gibt es.
Zumindest gibt es da kein Problem mit der erhitzten Kabelrolle.

lg
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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon ksw » 04.11.2009 - 10:45:09

Hallo,
die Kabeltrommel (zugelassene) hat den Vorteil, dass sie einen Thermoschutzschalter enthält, der abschaltet, wenn es der Trommel zu heiß wird. So wird Kabelbrand verhindert. Kann aber dazu führen, dass im Sommer plötzlich alles aus ist, bloß weil die Trommel in der Sonne liegt :D . Passiert mir manchmal beim rasenmähen im Sommer.
Nachteil ist sicher, dass sie rund ist, und dadurch viel Platz wegnimmt. Die Alternative ist sicher ein Aufrollgestell, das kann man sich selbst herstellen (oder im Baumarkt kaufen).
Ich benutze beides, eine Kabeltrommel und ein aufgerolltes Kabel, falls mal viel Strecke zu überwinden ist.
lange Leitung, eben :P
Kabelgrüße
ksw
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Re: Ich hab da mal ne Frage zu Kabeltrommeln....

Beitragvon Freetec 598 » 04.11.2009 - 12:11:17

Hallo,

könnte man eigentlich beide Kabelstärken kombinieren ?
Angenommen ,ich habe eine 2,5er Kabeltrommel,deren Länge nicht ausreicht und stecke eine 1,5er an oder auch umgekehrt,geht das oder kann es da auch Probleme geben und wenn ja,welche?

lg
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