von Philanthrop » 03.11.2009 - 16:47:07
Hallo zusammen,
ich versuche das mal ein klein wenig zu konkretisieren. Die VDE bzw. DIN EN usw. sind in den meisten Fällen erst einmal rechtsgültige Vorschriften, welche vielfach die Grundlage für allgemeingültige Gesetze und andere Vorschriften sind. So sind z.B. einige VDE Vorschriften direkte Grundlage für das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, das Strafgesetzbuch, das Sozialgesetzbuch Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung, das Arbeitsschutzgesetz, die Unfallverhütungsvorschrift und vieles mehr. Die VDE regelt vielfach zwar die Anforderungen an die im Bereich Elektrotechnik tätigen Personen, legt aber gleichzeitig die Regeln für den Betreiber fest. Auch wenn vielfach der Betreiber einer elektrotechnischen Anlage keine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP), Elektrofachkraft (EfK) oder gar verantwortliche Elektrofachkraft (VEF) ist, so ist doch der Betreiber für seine Anlage erstverantwortlich. Er ist im Rahmen seiner Möglichkeiten immer für den ordnungsgemäßen Betrieb der von ihm eingesetzten Geräte, Kabel oder oder verantwortlich. Kann er diese Verantwortung nicht selber wahrnehmen, so muss er andere dazu beauftragen. An einem nicht elektrotechnischen Beispiel möchte ich es mal verdeutlichen.
Bei den von euch eingesetzten Öl- oder Gasheizungen muss der Betreiber ja auch die entsprechende Wartung und Durchsicht durchführen. Hier denkt fast keiner darüber nach selbst Hand anzulegen. Nur beim Strom, den man ja nicht sieht, glaubt jeder Laie, er könnte alles und vor allem jede durch Fachleute aufgestellte Regel in Frage stellen, nur weil bei ihm bisher nie etwas passiert ist. Sorry für die evt. etwas harten Worte, aber es ist keine Spielwiese, auf der man sich bewegt. Neben den hier meist nur zitierten Vorschriften der DIN, DIN VDE, VDE oder EN, IEEE usw. gelten zum Beispiel auch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Nach deutschem Recht kann ein fehlerhaftes Handeln („Tun“) bei jedermann, hingegen ein Unterlassen („Nicht-Tun“) nur unter bestimmten Voraussetzungen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zivilrechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen sind davon unabhängig.
Die Arbeitssicherheit wird vom Staat durch Gesetze, Verordnungen geregelt und z.B. durch Gewerbeaufsicht und Gerichte überwacht. Die Technischen Regelwerke und Normen auch von privaten Normengebern stehen zwischen Staat und der Selbstverwaltung/ Betreibern, die die Regeln der UVV und Berufsgenossenschaften einzuhalten haben. Die VDE ist im Großen und Ganzen z.B. auch im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Dazu heißt es z.B. ím §49 „Energieanlagen sind so zu errichten und betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Bevor es noch mehr ins Theoretische geht, die Betreiberverantwortung liegt bei jedem selbst. Nur leider können die meisten Laien diese nicht wirklich abschätzen und werden gerade beim Strom leichtsinnig, a la „ es ist ja noch nie etwas passiert und wird auch weiterhin gut gehen.“
Ich hoffe, ihr verzeit mir den "Ausflug" und habe wenigstens ein klein wenig zum Nachdenken angeregt.
Die VDE Normen für den Campingbereich (Fahrzeuge und CP) regelt unter anderem den Typ des Kabels und die maximale Länge. Wer sich nicht an diese hält und etwas passieren sollte, ist für sein "Tun" unter Umständen eben auch strafrechtlich verantwortlich.
Gruß PhilEs ist nicht genug beschäftigt zu sein, das sind auch Ameisen.Durchschnittsverbrauch 2.8 JTD (A5481):
