Hallo!
carlos100 hat geschrieben:Grundsätzlich dürfen Womos ab Baujahr 2006 auch während der Fahrt den Kühli mit Gas befeuern.
Nein! Erstens ist es nicht Baujahr, sondern Jahr der Erstzulassung. Zweitens ist es nicht 2006, sondern 2007. Und drittens dürfen alle Wohnmobile, die
vor, nicht
ab, dem 01.01.2007 erstzugelassen sind, den Kühlschrank auch während der Fahrt mit Gas betreiben. Ausgenommen in Frankreich.
Wohnmobile mit Erstzulassung ab 2007 dürfen hingegen nur noch dann die Gasflaschen während der Fahrt offenhalten, wenn eine entsprechende Crash-Sicherung (SecuMotion oder das Nachfolgemodell DuoControl CS oder MonoControl CS) verbaut ist. Dann aber EU-weit, also auch in Frankreich.
Richtig ist allerdings, dass wenn man ein Wohnmobil mit Erstzulassung vor 2007 mit Crash-Sicherung nachrüstet, man in Frankreich immer noch nicht mit geöffneten Gasflaschen fahren darf.
Bernhard 2 hat geschrieben:Der Gasverbrauch ist sehr gering, dagegen der Stromverbrauch sehr hoch.
Wenn man auf einem Campingplatz den Strom nach Verbrauch zahlen muss, dann
sollte man den Kühlschrank mit Gas betreiben. Die Verbrauchskosten für den Kühl-
schrank könnten dann höher ausfallen als die Kosten für Gasverbrauch.
Könnten, müssen aber nicht. Sowohl der Gas- als auch der Stromverbrauch auf 230V sind in der Betriebsanleitung des Kühlschrankes genannt. Wenn man schon so pfennigfuchserisch sein will, dann kann man darüber und mit den bekannten Kosten pro Gasfüllung bzw. kWh auf dem Campingplatz ausrechnen, was günstiger kommt.
Ich spare mir diese Rechnereien: Wenn ich auf längerer Tour außerhalb Deutschlands oder der Niederlande bin, ich also nicht einfach an jeder zweiten Straßenecke eine Gasflasche getauscht bekomme, dann gehe ich mit dem Gas möglichst sparsam um und nehme daher auch mal einen höheren Strompreis auf einem Camping- oder Stellplatz in Kauf. Bei einem Wochenendaufenthalt auf einem Stellplatz in Deutschland mache ich mir allerdings meist nicht die Mühe, den Strom überhaupt anzuschließen. Es sei denn er ist im Platzpreis inbegriffen.
MfG
Gerhard