Hallo!
Scout hat geschrieben:Wie Gerhard schon geschrieben hat, muss der Druck im Tank 1,5 bar betragen.
Das ist die Vorschrift, und das hat auch einen Grund. Es gibt nämlich zwei verschiedene Wege, das Flüssiggas vom Tank in den Motor zu befördern:
Entweder wird das Gas in flüssiger Form mit Hilfe einer Pumpe zum Motor befördert und dort direkt in flüssigem Zustand in den Ansaugtrakt eingespritzt. Das ist die sog. LPI-Technik. Einer der Vorteile dieser Technik ist, dass auch bei kaltem Motor bereits mit Gas gefahren werden kann, somit auch ein ausschließlicher Gasbetrieb möglich ist. Überdies wird dadurch das vom Motor angesaugte Gas-Luftgemisch gekühlt, was zu einer gewissen Leistungssteigerung führt, ähnlich wie bei einer Ladeluftkühlung.
Oder aber, und das ist die ältere Technik, das flüssige Gas wird in einem durch das Kühlwasser erwärmten Verdampfer zum Verdampfen gebracht und dann erst in gasförmigem Zustand in den Motor geführt. Bei dieser Technik wird das flüssige Gas durch seinen eigenen Dampfdruck in den Verdampfer gedrückt. Vorteil ist, dass der Umbau des Motors einfacher geht. Nachteil ist, dass man bei kaltem Motor erst mit Benzin losfahren muss und erst dann auf Gas umschalten kann, wenn der Verdampfer seine Betriebstemperatur erreicht hat.
feldhamster hat geschrieben:In meinem Falle habe ich die leider sehr teure Erfahrung gemacht, dass in einer neuen Flasche beim Erstanschluss nix mehr ging. Der gerufene Trumatechniker fand anschließend heraus, dass die Flasche wohl mit Wasser verunreinigt war, welches meine Duomatic verstopfte.
Das kann gerade bei nagelneuen bzw. zumindest frisch geprüften Flaschen durchaus mal vorkommen. Die Flaschen werden nämlich bei der Druckprüfung aus Sicherheitsgründen nicht mit Luft oder gar Gas, sondern mit Wasser abgedrückt. Ein Truma-Techniker hat mir deshalb mal empfohlen, im Zweifelsfalle lieber eine etwas abgegrabbelte Tauschflasche zu nehmen, die seit der letzten Prüfung schon mehrfach wieder befüllt worden war.
In Deinem Fall, in dem ja sogar ein materieller und nachweisbarer Schaden entstanden war, hätte ich mir allerdings den Gashändler zwecks Schadenersatz vorgeknöpft. Notfalls mit Anwalt.
MfG
Gerhard