Hallo Peter!<br><br>Im Prinzip hast Du recht. Neuinstallationen mit 30 und 50 mbar gemischt sind nicht erlaubt.<br><br>Aber,<br><br>alte Campingfahrzeuge bis 1996 wurden damals in der Regel mit einem Betriebsdruck von 50mbar ausgeliefert. <br><br>Danach gab es eine Änderung, TRF 1996`= Technische Regeln für Flüssiggas. Europa lässt grüßen!<br><br>Neue Gasgeräte haben nun einen Betriebsdruck von 30mbar und müssen, dinrgend vorgeschrieben, eine CE Kennzeichen haben.<br><br>Das bedeutet jetzt nicht, dass im Austauschfall eines Gasgerätes alle 50mbar Geräte ausgewechselt werden müssen. <br><br>Es gibt da einen sogenannten Bestandsschutz.<br><br>Bei
http://www.wynen-gas.de gibt es einen 50/30mbar Regler für etwa 25,00?, Der wird einfach in einem bestehenden 50mbar System dem neuen 30mbar Gerät vorgeschaltet. <br><br>Einfach gesagt, dieser Regler setzt den Druck für dies neue Gerät von 50 auf 30 mbar herunter<br><br>Der TÜV tolleriert dies im übrigen auch.<br><br>Jedoch,<br><br>bei Änderungen und Arbeiten am Gasgerät ist eine Vielzahl an Besonderheiten zu beachten. TRF Arbeitsblatt 607. In großen Teilen entsprechen die Anforderungen dem Sicherheitsdenken aus der Praxis im Umgang mit Flüssiggas und sollten eigentlich auch ohne Vorschriften jedem klar sein.<br><br>Nach erfolgem Einbau oder Änderung eines Gasgerätes ist auch dringend eine neue Druckprüfung erforderlich!!!<br><br>Von einem zugelassenen und zertifizierten Fachmann!!, sonst zahlt die Versicherung nicht!<br><br>Grüße aus dem Flachland Karl