feldhamster hat geschrieben:Bevor man Leute verunsichert, sollte man sich informieren:
Hast Du außer den Werbeprospekten der Firma schon mal etwas anderes darüber gelesen?
Eine sachliche Information, auch wenn sie einem nicht so gefällt, ist nie falsch. Wie sie der einzelne bewertet ist seine Angelegenheit.
Befestigung der Tankgasflaschen Sofern die Tankflasche stationär verwendet wird und die Einbauvorschriften beachtet werden, kann die Tankflasche an LPG Tankstellen betankt werden. Siehe
http://www.alugas.de.
Das hört sich gut an. Es gibt dabei aber ein gravierendes Problem. Eine Tankflasche kann in einem Gaskasten nicht entsprechend der Einbauvorschriften eingebaut werden, damit sie an einer Tankstelle betankt werden kann.
Um den Einbauvorschriften für den stationären Betrieb zu genügen, ist eine
Flaschenhalterung einzubauen, die fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und die die
Gasflache aufrecht stehend, unverrückbar, unkippbar und undrehbar sichert. Die Halterung muss so beschaffen sein, dass sie neben den normalen Fahrsituationen in Fahrtrichtung auch unverhofften Fahrsituationen standhält.
Was hier steht ist unvollständig und irreführend. Die wirklichen Anforderungen an die Befestigung der Halterung unterschlägt die Firma.
Ich zitiere aus
http://dvfg.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Infothek/Installation_von__Tankflaschen__in_Freizeitfahrzeugen__Zusammenfassung_der_zurzeit_gueltigen_Regelungen.pdfNach DIN EN 1949 gelten für den Einbau von Flüssiggastanks die Anforderungen der DIN EN 12979 bzw. ECE R 67.01, Teil II, Abschnitt 17, u. a wird dort geregelt:
Anforderungen an die Befestigung hinsichtlich der Aufnahme von Kräften, 20g in
Fahrtrichtung und 8g waagerecht rechtwinklig zur Fahrtrichtung
Das entspricht einer halben Tonne Zugkraft.
Die Gasfirmen bieten Halterungen an die diesen Bedingungen entsprechen. Es werden auch Testergebnisse präsentiert. Die Tests und damit verbundenen Aussagen betreffen aber nur die Befestigung der Flasche an der Halterung.
Das liegt in der Verantwortung der Firmen..
Sie erwähnen mit keinem Wort, dass die Halterung so am Fahrzeug befestigt werden muss, dass sie die gleiche Belastung aushält. Die Montage liegt in der Verantwortung des Fahrzeugbesitzers. Um solche Kräfte auszuhalten muss die Halterung an tragenden Fahrzeugteilen befestigt werden. Die Flasche ist dann wie ein Tank Bestandteil des Fahrzeuges und muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Erst dann darf an der Tanke Gas getankt werden.
Die Sperrholzwand des Gaskastens hält solche Belastungen nicht aus.
Außerdem muss die Sicherung der Gasflasche leicht bedienbar sein, um im Notfall die Flasche aus den Gaskasten entnehmen zu können.
[/quote]
Das gilt für normale Tauschflaschen, die dürfen nur mit zwei Bändern befestigt werden. Tankgasflaschen die als Tank gelten sollen, die man betanken kann, dürfen nicht leicht entnehmbar sein. Für deren Entnahme muss ein Werkzeug notwendig sein.
Die Firma gibt sich einige Mühe die Tatsachen zu verschleiern.
Das war jetzt das Problem der Befestigung.
Was sagen die Tankstellenvorschriften? Ein Selbstbetanken von Gasflaschen ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig. Nach § 2 Abs. 12 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRG 404 „Flüssiggastankstellen“ bzw. dem VdTÜV-Mbl. 513 „Anforderungen an den Betrieb von Flüssiggastankstellen“ dürfen an Autogastankstellen nur Treib- bzw. Brenngastanks, die mit dem Fahrzeug (z. B. Gabelstapler) oder sonstiger ortsbeweglicher Betriebsanlage dauernd fest verbunden sind, volumetrisch befüllt werden. Dies ist bei den angesprochenen Tankflaschen zweifelsohne nicht gegeben.
http://www.luwg.rlp.de/Service/Downloads/Arbeitsschutz/binarywriterservlet?imgUid=3bf40229-747c-5911-a3b2-17128749cab6&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111&isDownload=true&usg=afqjcnhbyer224wola19vdpdh1tpscebvq&bvm=bv.106923889,d.bgq&cad=rjtUnd zum Thema der Informationsqualität von Gasfachfrau oder Gasfachmann.
Ich habe die Entwicklung der Gastankflasche etwas verfolgt.
Erster Akt.
Zuerst haben die Firmen Tankflaschen verkauft die mit den vorhandenen Kunststoffbändern in dem Gaskasten befestigt wurden. Der User war der Meinung, dass er damit die Tankflasche an der Tankstelle befüllen könnte.
Hat sich als falsch erwiesen.
Die Flasche darf zum Befüllen nicht aus dem Gaskasten entnommen werden.
Die Tankflasche ist nicht richtig befestigt. Die Befestigungen dürfen nur mit Werkzeugen geöffnet werden können.
Zweiter Akt.
Damit der Tankwart die falsche Befestigung nicht mehr sieht haben viele den Befüllschlauch mit Befüllstutzen nach außen verlegt oder von Fachfirmen verlegen lassen.
Der Tankwart hat zwar nichts mehr gesehen, aber die Tankflasche war nach wie vor falsch befestigt und die Erkenntnis der falschen Befestigung hat zugenommen.
Die Tankflasche darf ja ohne Werkzeug nicht entnehmbar sein.
Die Firmen verkaufen jetzt zu der Tankflasche Befüllschläuche und außen liegende Tankstutzen.
Dritter Akt.
Es sind neue Halterungen erforderlich.
Die Firmen verkaufen jetzt zusätzlich Halterungen in denen die Flaschen fest verankert sind. Jetzt ist wohl alles OK, meint zumindest der Käufer.
Es wird nun langsam offensichtlich, dass eine Tankflasche nur dann betankt werden darf, wenn die Halterung bestimmten Kräften standhält. Stichwort, Kräfte von 20 g.
Da die Halterungen an der Wand des Gaskastens befestigt sind, halten sie diese Kräfte nicht aus.
Vierter Akt.
Die Firmen verkaufen Halterungen für Flaschen, die die Kräfte von 20 g aushalten. Der Käufer meint, dass jetzt alles OK ist. Ist es nicht, denn ihm wird nicht klar, dass die Halterung fest am Fahrzeug und nicht nur an der Gaskastenwand befestigt werden muss. Konsequenz, keine der Tankflaschen darf an einer Tankstelle befüllt werden.
Hierzu meine Frage.
Ab wann wussten die Firmen, dass eine Tankflasche unter den zurzeit gegeben Bedingungen nicht betankbar sein wird und haben trotzdem ohne entsprechende Information weiterverkauft und den Käufer im Glauben gelassen er kann an der Tankstelle Gas tanken?
Wurden die Käufer von Befestigungen darüber informiert, wie eine Befestigung ausgeführt sein muss damit eine Tankflasche betankt werden kann?
Das Betanken einer Gastankflasche im Gaskasten oder außerhalb ist illegal.
Dass es an vielen Tankstellen trotzdem möglich ist, sollte den Tankflaschenuser freuen.
Gruß
Scout