Alu-Gas-Tankflaschen

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Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Nachtfalke » 27.01.2016 - 23:00:32

Hallo,

ich bin ja derzeit auf der Suche nach einem "neuen" Womo".

Nun haben haben wir ein echtes Schnäppchen entdeckt - das hat 2 Alu-Gas-Tankflaschen,

fest eingebaut mit einer "Gassteckdose" als Außenventil zur Befüllung.

Das ist für mich doch eine "neue Technik" und leider konnte ich keine Antworten auf meine Fragen entdecken; so nun dieser neue Thread.

Meine Fragen:

1.) Ich betanke diese festeingebauten Gastankflaschen also z. B. an jeder Autogastankstelle?

2.) Sollte ich grundsätzlich darauf achten ganzjährig sog. "Wintergas" zu tanken?

3.) Ab welcher Temperatur besteht denn das Problem einer Butangasanreicherung?

4.) Kann ich verbliebene Butangas bei warmen Temperaturen uneingeschränkt nutzen / verbrauchen?

5.) Ist die Gefahr der Butangasreicherung beim Hymer Exsis überhaupt realistisch, weil die Gasflasche in der beheizten Heckgarage stehen?

6.) Ist das Betanken eigentlich "idiotensicher" ??? :roll:

Ich danke euch schon vorab für eure Hilfestellung!!!

Der Nachtfalke

PS - Kostenvergleich: Was kostet derzeit eigentlich sein Liter Propangas bzw. 1 Liter LPG :?:
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Scout » 27.01.2016 - 23:52:07

Nachtfalke hat geschrieben:1.) Ich betanke diese festeingebauten Gastankflaschen also z. B. an jeder Autogastankstelle?

Rechtlich gesehen, darf man diese fest eingebauten Gastankflaschen an keiner Tankstalle betanken, da diese Flaschen in rechtlichem Sinne nicht fest eingebaut sind.

Gruß
Scout
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Nachtfalke » 28.01.2016 - 00:04:42

OK, :shock:

aber wo darf ich die Flaschen denn betanken?

Der Noch-Besitzer erzählte mir, dass er sie sogar auf dem einen oder andren Campingplatz betankt hat...?

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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon helix1 » 28.01.2016 - 00:35:38

Hallo Nachtfalke,

Alu-Tankflaschen leisten mir seit einigen Jahren gute Dienste. Besonders wenn man im Ausland unterwegs ist, weis man den Vorteil der Tankflaschen zu schätzen.

Zu Deinen Fragen:

1.) Ich betanke diese festeingebauten Gastankflaschen also z. B. an jeder Autogastankstelle? JA LPG

2.) Sollte ich grundsätzlich darauf achten ganzjährig sog. "Wintergas" zu tanken? Die Tankstellen unterscheiden nicht zwischen Sommer- und Wintergas

3.) Ab welcher Temperatur besteht denn das Problem einer Butangasanreicherung? Um die 0°C dürfte das Problem auftreten das nur noch Propan gasförmig aus der Flasche kommt.

4.) Kann ich verbliebene Butangas bei warmen Temperaturen uneingeschränkt nutzen / verbrauchen? Sobald das Butan wieder gasförmig ist kein Problem.

5.) Ist die Gefahr der Butangasreicherung beim Hymer Exsis überhaupt realistisch, weil die Gasflasche in der beheizten Heckgarage stehen? Wenn die kritische Temperatur an der das Butangas flüssig bleibt, kein Problem. Bei einem beheizten Speicherplatz wird daher das Problem nicht auftreten.

6.) Ist das Betanken eigentlich "idiotensicher" ??? Ja. Las es Dir einmal an einer Tankstelle zeigen. Wichtig ist das Du die entsprechenden Adapter dabei hast um die Zapfpistole mit dem Tankeinfüllstutzen verbinden kannst.

Zusatzbemerkung:
1. Die Alu-Tankflaschen müssen nach 10 Jahren wieder vom TÜV abgenommen werden.
2. Das Gasgemisch der Autotanstellen haben manchmal einen öligen Zusatz. Daher sind Filter wichtig die das Gas vor den Verbrennungsorten säubern. Da gibt es verschiedene Varianten. Festeinbau mit Papierfiltern oder Filter (Keramik) der zwischen die Zapfpistole und dem Einfüllstutzen geschraubt werden. Ich habe aus Sicherheitsgründen beide Varianten im Betrieb.

Gruss
helix1
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Nachtfalke » 28.01.2016 - 00:55:27

Hallo, Helix,

recht herzlichen Dank für die vielen ermunternden Antworten.

Dann weiß ich jetzt, was ich mir anschauen muss bzw. den Verkäufern befragen muss, wie z. B. die Filter, Adapter, etc...

Nachtfalke
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Gimmund » 28.01.2016 - 01:48:34

Welcome back @Nachtfalke,

zum Thema Gastanken, solltest du dir diese Seite bei deinen Favoriten ablegen.

Es gibt im Netz auch Listen von Gastanken, die du dir als POI für dein Navi herunter laden kannst. z.Bsp hier

Gruß,
Gwaihir, der seinen Wowa auch mit Gas aus der Tankflasche befeuert.
:)
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Zur Zeit: Rheinhessen
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Chief_U » 28.01.2016 - 10:46:33

Hallo Nachtfalke,

es gibt schon einen Unterschied zwischen Sommer- und Winter LPG


Propan Butan
Sommer 40% 60%
Winter 60% 40%
Grüsse

Chief_U / Uwe

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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon feldhamster » 28.01.2016 - 12:01:22

Scout hat geschrieben:
Nachtfalke hat geschrieben:1.) Ich betanke diese festeingebauten Gastankflaschen also z. B. an jeder Autogastankstelle?

Rechtlich gesehen, darf man diese fest eingebauten Gastankflaschen an keiner Tankstalle betanken, da diese Flaschen in rechtlichem Sinne nicht fest eingebaut sind.

Gruß
Scout


Bevor man Leute verunsichert, sollte man sich informieren:
Die rechtliche Seite
Die Zulassung für einen Gasbehälter als Gastank unterliegt einigen Vorschriften. Neben den
Einhaltungen von Prüfvorgaben müssen die Behälter mit Vorrichtungen versehen sein, die
eine Befüllung nur bis zu 80% des Behältervolumens zulassen und sie müssen stationär
eingebaut sein.
Die Tankflasche mit 80%tigen Füllstopp von ALUGAS hat eine Baumusterzulassung nach
ADR/RID und ist seit 2011 mit CE 0036 gekennzeichnet.
Sofern die Tankflasche stationär verwendet wird und die Einbauvorschriften beachtet
werden, kann die Tankflasche an LPG Tankstellen betankt werden. Siehe http://www.alugas.de.
Um den Einbauvorschriften für den stationären Betrieb zu genügen, ist eine
Flaschenhalterung einzubauen, die fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und die die
Gasflache aufrecht stehend, unverrückbar, unkippbar und undrehbar sichert. Die Halterung
muss so beschaffen sein, dass sie neben den normalen Fahrsituationen in Fahrtrichtung
auch unverhofften Fahrsituationen standhält.
Außerdem muss die Sicherung der Gasflasche leicht bedienbar sein, um im Notfall die
Flasche aus den Gaskasten entnehmen zu können.
Unter http://www.tes.bam.de/ finden Interessierte einige Grundlagen.


Persönlich nutze ich die ALUgas-Tankflasche seit mehr als 5 Jahren im In- u. Ausland. Bis auf Italien hatte ich nie Probleme. Die Italiener betanken grundsätzlich nicht an der Tankstelle. Ansonsten verweise ich auf die Ausführungen von Helix.
Vennlig hilsen fra feldhamsterBild
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Scout » 28.01.2016 - 16:22:06

feldhamster hat geschrieben:Bevor man Leute verunsichert, sollte man sich informieren:

Hast Du außer den Werbeprospekten der Firma schon mal etwas anderes darüber gelesen?
Eine sachliche Information, auch wenn sie einem nicht so gefällt, ist nie falsch. Wie sie der einzelne bewertet ist seine Angelegenheit.


Befestigung der Tankgasflaschen
Sofern die Tankflasche stationär verwendet wird und die Einbauvorschriften beachtet werden, kann die Tankflasche an LPG Tankstellen betankt werden. Siehe http://www.alugas.de.

Das hört sich gut an. Es gibt dabei aber ein gravierendes Problem. Eine Tankflasche kann in einem Gaskasten nicht entsprechend der Einbauvorschriften eingebaut werden, damit sie an einer Tankstelle betankt werden kann.
Um den Einbauvorschriften für den stationären Betrieb zu genügen, ist eine
Flaschenhalterung einzubauen, die fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und die die
Gasflache aufrecht stehend, unverrückbar, unkippbar und undrehbar sichert. Die Halterung muss so beschaffen sein, dass sie neben den normalen Fahrsituationen in Fahrtrichtung auch unverhofften Fahrsituationen standhält.

Was hier steht ist unvollständig und irreführend. Die wirklichen Anforderungen an die Befestigung der Halterung unterschlägt die Firma.
Ich zitiere aus
http://dvfg.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Infothek/Installation_von__Tankflaschen__in_Freizeitfahrzeugen__Zusammenfassung_der_zurzeit_gueltigen_Regelungen.pdf
Nach DIN EN 1949 gelten für den Einbau von Flüssiggastanks die Anforderungen der DIN EN 12979 bzw. ECE R 67.01, Teil II, Abschnitt 17, u. a wird dort geregelt:
Anforderungen an die Befestigung hinsichtlich der Aufnahme von Kräften, 20g in
Fahrtrichtung und 8g waagerecht rechtwinklig zur Fahrtrichtung

Das entspricht einer halben Tonne Zugkraft.

Die Gasfirmen bieten Halterungen an die diesen Bedingungen entsprechen. Es werden auch Testergebnisse präsentiert. Die Tests und damit verbundenen Aussagen betreffen aber nur die Befestigung der Flasche an der Halterung.
Das liegt in der Verantwortung der Firmen..
Sie erwähnen mit keinem Wort, dass die Halterung so am Fahrzeug befestigt werden muss, dass sie die gleiche Belastung aushält. Die Montage liegt in der Verantwortung des Fahrzeugbesitzers. Um solche Kräfte auszuhalten muss die Halterung an tragenden Fahrzeugteilen befestigt werden. Die Flasche ist dann wie ein Tank Bestandteil des Fahrzeuges und muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Erst dann darf an der Tanke Gas getankt werden.
Die Sperrholzwand des Gaskastens hält solche Belastungen nicht aus.

Außerdem muss die Sicherung der Gasflasche leicht bedienbar sein, um im Notfall die Flasche aus den Gaskasten entnehmen zu können.
[/quote]
Das gilt für normale Tauschflaschen, die dürfen nur mit zwei Bändern befestigt werden. Tankgasflaschen die als Tank gelten sollen, die man betanken kann, dürfen nicht leicht entnehmbar sein. Für deren Entnahme muss ein Werkzeug notwendig sein.
Die Firma gibt sich einige Mühe die Tatsachen zu verschleiern.
Das war jetzt das Problem der Befestigung.

Was sagen die Tankstellenvorschriften?
Ein Selbstbetanken von Gasflaschen ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig. Nach § 2 Abs. 12 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRG 404 „Flüssiggastankstellen“ bzw. dem VdTÜV-Mbl. 513 „Anforderungen an den Betrieb von Flüssiggastankstellen“ dürfen an Autogastankstellen nur Treib- bzw. Brenngastanks, die mit dem Fahrzeug (z. B. Gabelstapler) oder sonstiger ortsbeweglicher Betriebsanlage dauernd fest verbunden sind, volumetrisch befüllt werden. Dies ist bei den angesprochenen Tankflaschen zweifelsohne nicht gegeben.

http://www.luwg.rlp.de/Service/Downloads/Arbeitsschutz/binarywriterservlet?imgUid=3bf40229-747c-5911-a3b2-17128749cab6&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111&isDownload=true&usg=afqjcnhbyer224wola19vdpdh1tpscebvq&bvm=bv.106923889,d.bgq&cad=rjt

Und zum Thema der Informationsqualität von Gasfachfrau oder Gasfachmann.
Ich habe die Entwicklung der Gastankflasche etwas verfolgt.

Erster Akt.
Zuerst haben die Firmen Tankflaschen verkauft die mit den vorhandenen Kunststoffbändern in dem Gaskasten befestigt wurden. Der User war der Meinung, dass er damit die Tankflasche an der Tankstelle befüllen könnte.
Hat sich als falsch erwiesen.
Die Flasche darf zum Befüllen nicht aus dem Gaskasten entnommen werden.
Die Tankflasche ist nicht richtig befestigt. Die Befestigungen dürfen nur mit Werkzeugen geöffnet werden können.

Zweiter Akt.
Damit der Tankwart die falsche Befestigung nicht mehr sieht haben viele den Befüllschlauch mit Befüllstutzen nach außen verlegt oder von Fachfirmen verlegen lassen.
Der Tankwart hat zwar nichts mehr gesehen, aber die Tankflasche war nach wie vor falsch befestigt und die Erkenntnis der falschen Befestigung hat zugenommen.
Die Tankflasche darf ja ohne Werkzeug nicht entnehmbar sein.
Die Firmen verkaufen jetzt zu der Tankflasche Befüllschläuche und außen liegende Tankstutzen.

Dritter Akt.
Es sind neue Halterungen erforderlich.
Die Firmen verkaufen jetzt zusätzlich Halterungen in denen die Flaschen fest verankert sind. Jetzt ist wohl alles OK, meint zumindest der Käufer.
Es wird nun langsam offensichtlich, dass eine Tankflasche nur dann betankt werden darf, wenn die Halterung bestimmten Kräften standhält. Stichwort, Kräfte von 20 g.
Da die Halterungen an der Wand des Gaskastens befestigt sind, halten sie diese Kräfte nicht aus.

Vierter Akt.
Die Firmen verkaufen Halterungen für Flaschen, die die Kräfte von 20 g aushalten. Der Käufer meint, dass jetzt alles OK ist. Ist es nicht, denn ihm wird nicht klar, dass die Halterung fest am Fahrzeug und nicht nur an der Gaskastenwand befestigt werden muss. Konsequenz, keine der Tankflaschen darf an einer Tankstelle befüllt werden.

Hierzu meine Frage.
Ab wann wussten die Firmen, dass eine Tankflasche unter den zurzeit gegeben Bedingungen nicht betankbar sein wird und haben trotzdem ohne entsprechende Information weiterverkauft und den Käufer im Glauben gelassen er kann an der Tankstelle Gas tanken?
Wurden die Käufer von Befestigungen darüber informiert, wie eine Befestigung ausgeführt sein muss damit eine Tankflasche betankt werden kann?

Das Betanken einer Gastankflasche im Gaskasten oder außerhalb ist illegal.
Dass es an vielen Tankstellen trotzdem möglich ist, sollte den Tankflaschenuser freuen.

Gruß
Scout
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon oldman » 28.01.2016 - 18:22:27

Scout hat geschrieben:Ich zitiere aus
http://dvfg.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Infothek/Installation_von__Tankflaschen__in_Freizeitfahrzeugen__Zusammenfassung_der_zurzeit_gueltigen_Regelungen.pdf
Nach DIN EN 1949 gelten für den Einbau von Flüssiggastanks die Anforderungen der DIN EN 12979 bzw. ECE R 67.01, Teil II, Abschnitt 17, u. a wird dort geregelt:
Anforderungen an die Befestigung hinsichtlich der Aufnahme von Kräften, 20g in
Fahrtrichtung und 8g waagerecht rechtwinklig zur Fahrtrichtung

Gruß
Scout


Danke für die Ausführungen. Aber warum die Halterung diese Kräfte aushalten muss wird nirgens erklärt. Zumal ich beim Betanken meiner Tankgasflasche nicht fahre, sondern an der Zapfsäule stehe.

Einzige Erklärung könnte sein, dass der Gastank bzw. die Gastankflasche, gem. ECE R 67.01 fest verrohrt sein muss. Also nicht mittels Schlauch mit der Gasanlage des Wohnmobils verbunden ist.

Meine Frage an die Tankflaschen Besitzer: Bei wem ist das so?

Gruß Nikolaus
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon claudia » 28.01.2016 - 18:49:28

Hier noch eine interessante Zusammenstellung zum Thema:

http://reisemobilist.de/dow/Wissenswert ... obilen.pdf

Was mich wundert ist, dass eine Gasflasche im Wohnmobil nicht betankt werden darf.

Hätte ich nicht gedacht.

Grüße

Ralf
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon snoopy_33 » 28.01.2016 - 22:19:41

Der rechtliche Rahmen ist klar, den die DVFG mit ihrem geballten Sachverstand :roll: formuliert hat. Man muss auch wissen, dass die Richtlinie des DVFG an sich kein Gesetz darstellt, nach meinem Verständnis ist der Verband aber vom Bund beauftragt, solche Richtlinien auszuarbeiten.

Jetzt darf man mal hinterfragen, welcher Sinn hinter dieser Sache steckt, immerhin hat auch der DVFG in mehreren Akten seine Interprätation verändert. Für mich lässt sich technisch noch eine kleine Begründung dafür finden, dass die Gasflasche nicht außerhalb des Fahrzeuges betankt werden durfte: Der Füllstopp-Mechanismus der Flasche könnte versagen, wenn die Flasche schief stehen würde. Wenn man aber weiß, dass der Füllstopp bei 80% Volumenfüllung schließt, muss man die Flasche schon ziemlich schräg hinstellen. Trotzdem, den Punkt lasse ich mir gefallen.

Im nächsten Akt: Die Tankgasflasche wird einem Flüssiggastank gleichgestellt und muss fortan fest mit dem Fahrzeug verbunden sein und eine Beschleunigung von 20g aufnehmen können. Jetzt kommt aber der springende Punkt: Welche Gefährdung rechtfertigt es bitteschön bei der Tankgasflasche, dass sie eine solche Befestigung benötigt? Und ist diese Gefährdung bei Leihgasflaschen nicht vorhanden, sodass die mit einem laxen Textilbändchen angeschnallt werden dürfen?

Schelm, wer Böses dabei denkt und meint, dass da vielleicht eine Lobby innerhalb des Verbandes Umsatzpfründe sichern will weil man die nicht an Tankstellen verlieren will?

Ich will jetzt nicht in den Tiefen der DIN- und ECEs suchen... aber welche Vorschriften sind eigentlich für die Installation von Gaskästen in Wohnmobilen zuständig? Auch die DIN EN 1949, 12979 / ECE R 67.01? Keine Ahnung, aber wenn dem so wäre ist entweder jedes Wohnmobil illegal ausgerüstet oder der Gaskasten erfüllt die DVFG Vorschrift an sich schon, egal ob mit Gas- oder Tankgasflasche ausgerüstet.
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Gimmund » 28.01.2016 - 22:50:50

Ich habe gelernt, dass man, gerade bei Tankflaschen, nicht Sinn oder Unsinn der Rechtslage diskutieren soll, sondern einfach machen.
Meine erste Tankflasche hatte ich 1995 auf dem Caravan-Salon in Essen gekauft.
Seither wurde mir 2x das Tanken verwehrt
- in der Toskana (weiß nicht mehr wo)
- an der Shell-Tankstelle in Lagos, Portugal.

Die nächste Gastanke ist 2km entfernt, 24h nur Karte, da geh ich hin, wenn keiner da ist, und tanke in aller Ruhe.

Also weniger reden, einfach machen ....

Gruß,
Gwaihir
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Scout » 28.01.2016 - 23:37:50

oldman hat geschrieben:Danke für die Ausführungen. Aber warum die Halterung diese Kräfte aushalten muss wird nirgens erklärt. Zumal ich beim Betanken meiner Tankgasflasche nicht fahre, sondern an der Zapfsäule stehe.-

Es ist rational nicht zu erklären. Die Regel ist halt mal so.
Es bringt auch nichts Gründe zu suchen warum das so ist, es ist halt mal so. Man muss auch an einer roten Ampel halten obwohl weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehem ist. Nur das haben wir akzeptiert.

Und noch etwas zu einigen Kommentaren.
Bei Gastanks ist die Regelung eindeutig und wird auch akzeptiert. Wenn eine Tankflasche wie ein Tank eingestuft werden soll, gilt halt nun mal die Regelung für Gastanks.
Fragt doch mal dieTankflaschenfirmen weshalb die durch fragwürdige Informationen unrealistische Erwartunegn erweckt haben?
Ansonsten kann ich nur auf den letzten Beitrag von Gwaihir verweisen.

Gruß
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Nachtfalke » 29.01.2016 - 00:31:01

Hallo und ein großes Dankeschön an euch alle!

Das hätte ich natürlich nicht gedacht, dass ich mit meinen Fragen so einen "Sturm" auslöse.

Jetzt weiß ich, dass beim Thema Alu-Gas-Tankflaschen ein rechtliches Problem einem realen Nutzen gegenübersteht.

Ja, über Sinn und Unsinn ließe sich vortrefflich streiten - will ich aber nicht. :wink:


Auf jeden Fall werde ich am Wochenende bei der Besichtigung des Womos mir die Einbausituation genauer ansehen.


Heute bei meiner Tankstelle habe ich einmal geschaut und dabei festgestellt,

dass 1 l Propangas in der Tauschflasche ca. 2 EUR und 1 l LPG nur ca. 0,5 EUR kostet.

Jetzt verstehe ich auch abgesehen vom Komfort auch den finanziellen Anreiz. :D

Der Nachtfalke
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