Alu-Gas-Tankflaschen

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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon MobilLoewe » 28.02.2016 - 11:09:48

Gwaihir hat geschrieben:... Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Hobby-Forum nicht der richtige Ort ist Regeln zu diskutieren. ...

Volle Zustimmung!
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Scout » 28.02.2016 - 12:22:20

snoopy_33 hat geschrieben:Mich würde interessieren, welche Vorschriften für den Einbau von Gasflaschen generell in Wohnmobilen herangezogen werden.

Ich zitiere einen kurzen Auszug aus der DIN EN 1949. Normenblätter sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht kopiert werden
5 Flaschenaufstellräume
5.1 Allgemeines
In Straßenfahrzeugen müssen Flüssiggasflaschen in Flaschenaufstellräumen aufgestellt werden, es sei denn, sie sind nach 5.3 aufgestellt oder sie werden entsprechend den Bedingungen nach 6.6 verwendet.
Mit der Ausnahme von 5.2 und 5.6 müssen Flaschenaufstellräume dicht gegen den Wohnraum sein und dürfen nur von außen zugänglich sein.

Die genannten Punkte behandeln.
5.2 Von innen zugängliche Flaschenaufstellräume.
5.3 Flüssiggasflaschen außerhalb des Fahrzeugs in Halterungen.
5.6 Von Innen zugängliche Flaschenaufstellräume für Flüssiggasflaschen mit geringem Fassungsvermögen. (Der Punkt behandelt die Belüftung)
6.6 Anschluss einer Flüssiggasversorgung von außen mittels Schnellschlusskupplung.

Ansonsten wird beschrieben,
Fläche der Lüftungsöffnung,
keine elektrischen Anlagen,
lose Befestigung mit Bändeln.
All die Dinge, die uns wohl bekannt sind.

Worin unterscheiden sich die Paragraphen für den "normalen" Gaskasten in Wohnmobilen von den oben zitierten Tankgasflaschenparagraphen DIN EN 12979 bzw. ECE R67.01, Teil II, Abschnitt 17?
In einem wird beschrieben wie ein Gaskasten gestaltet werden muss und im anderen wie ein Tank befestigt sein muss.
Da kann ich keinen Zusammenhang finden.

Zu den Gasumbauten an Fahrzeugen solltest Du einen Sachverständigen fragen.

Gruß
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Roadrunner » 28.02.2016 - 12:26:06

MobilLoewe hat geschrieben:Da ich mich für eine 14 kg Alu-Gastankflasche mit Außenbetankung interessiere, habe ich zwei Einbaubetriebe kontaktiert, die mit dem Einbau werben. Beide sagen, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere sei nicht erforderlich. Richtig oder nicht?


Ich möchte hier nicht über Regeln diskutieren sondern über meine Bisherigen Erfahrungen berichten:

Da ich eine Dieselheizung habe und deshalb nur eine Gasflasche habe ich mich zeitig für eine Tankflasche interessiert und schließlich bei der Gasfachfrau eine gekauft mit Aussenbetankung. Die Alu - Gastankflasche habe ich selber eingebaut (zu diesem Zeitpunkt war das noch erlaubt) und anschließend bei der ohnehin anstehenden Gasprüfung abnehmen lassen.

Die damaligen Regelung besagte dass die Tankflasche 2 unabhängige Befestigungen haben muss - das sind zum einen die 2 Stahlbänder welche die bisherige Schnellbefestigung der alten Flasche ersetzten und zum anderen eine Fußbefestigung an der Bodenplatte.

Ich habe keine Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
Ich habe keine Eintragung in dem gelben "Gasheft" sondern lediglich das mitgelieferte Zertifikat eingelegt.
Ich habe seit dem Einbau zwei TÜV - Termine problemlos absolviert.
Ich hatte einmal in D den Fall das der Tankwart meine Tankflasche nebst Einbau kontrolliert hat bevor er mich diese befüllen ließ.

Da ich weder "sachkundig" noch "sachverständig" bin musste ich mich auf die Informationen verlassen die mir damals über die Gasfachfrau zuteil wurden.
Ich kann damit leben und werde mir bei meinem nächsten Mobil auf jeden Fall wieder eine einbauen lassen!

Gruß
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon oldman » 28.02.2016 - 12:52:42

Hallo zusammen,

wer gerne selber liest, hier die Grundlagen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE)

Regelung Nr. 122 UN/ECE
Hier ist die Anlage 8, 1.1.2 von Bedeutung
1.1.2 Ist ein LPG-Behälter fest im Fahrzeug eingebaut, müssen alle mit flüssigem LPG in Kontakt kommenden Systemteile (alle Teile vom Betankungsanschluss bis zum Verdampfer/Druckregler) und deren jeweiliger Einbau den technischen Vorschriften der Regelung Nr. 67, Teile I und II und Anhänge 3 bis 10, 13 und 15 bis 17 entsprechen.

Regelung Nr. 67 UN/ECE
Hier Nr. 17.4

ECE R67-01
Hier auch 17.4, ist eigentlich auch die Regelung Nr. 67

Die DIN EN 1949 kostet leider 120,-- Euro :evil:

Gruß Nikolaus
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon snoopy_33 » 28.02.2016 - 16:56:53

Gwaihir hat geschrieben:
snoopy_33 hat geschrieben:... Ich stimme aber keinesfalls überein, dass Regeln nicht infrage zu stellen seien. Im Gegenteil, Regeln sind zu hinterfragen und wenn Regeln falsch sind und nicht begründbar sind muss man darüber reden können und nachfragen, ob sie korrekt interpretiert werden. Und gegebenenfalls muss man vielleicht auch mal den Rechtsweg nehmen und unsinnige Regeln dort hinterfragen lassen. Ist ganz normaler Alltag in Gerichten. ...


Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Hobby-Forum nicht der richtige Ort ist Regeln zu diskutieren.
Mir gefällt der §08-15 der StVO nicht - lass uns doch mal darüber diskutieren.
Oder über die Gasprüfung nach G 607 - ist doch auch blanker Unsinn, lass uns mal darüber diskutieren.


Hi Gwaihir,

natürlich ist ein Forum ein Ort zu diskutieren, daher stammt ja auch der Begriff. Auch die Interpretation von Regeln gehört dazu. Wahrheiten werden daraus trotzdem keine und Rechtsberatung auch nicht.

Wenn Dir der §08-15 der StVO nicht gefällt, darfst Du ihn natürlich diskutieren. Und Du darfst bei der nächsten Wahl auch die Partei wählen, die diese Diskussion aufnimmt und die diesen Paragraphen abschaffen will. Wenn wir Regeln nicht diskutieren würden und nicht infrage stellen würden hätten wir heute vielleicht noch die Todesstrafe, den Paragraph 185, das Verbot Sonntags Wäsche zu waschen. Diese Liste lässt sich jetzt endlos fortführen. Oder ist das zu philosophisch?

Jedenfalls ist die vielzitierte Regelung rechtlich bindend, daran halten kann sich wer will. Wer nicht will muss mit den rechtlichen Konsequenzen rechnen genauso wie wenn er durch die Fußgängerzone mit dem Auto fährt. Aber gleichzeitig ist die Regelung technisch und sicherheitstechnisch vollkommen unsinnig und für mich hinterfragbar. Und im Zweifelsfall kann man so etwas auch mit anwaltlicher Hilfe rechtlich klären lassen.
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Gimmund » 28.02.2016 - 17:04:48

snoopy_33 hat geschrieben:...
Jedenfalls ist die vielzitierte Regelung rechtlich bindend, daran halten kann sich wer will. Wer nicht will muss mit den rechtlichen Konsequenzen rechnen genauso wie wenn er durch die Fußgängerzone mit dem Auto fährt. Aber gleichzeitig ist die Regelung technisch und sicherheitstechnisch vollkommen unsinnig und für mich hinterfragbar. Und im Zweifelsfall kann man so etwas auch mit anwaltlicher Hilfe rechtlich klären lassen....
Das man diese Regelung hinterfragen kann, ist ja unstrittig, sehe ich genauso, aber doch nicht im Forum.
Hier kann man sich bestenfalls darüber aufregen und kommt doch auf keinen grünen Zweig.
Mach mal, nimm dir einen Anwalt und lass dir das höchstrichterlich bestätigen. Mein Rechtschutz zahlt das nicht, und anstelle die Kosten selbst zu tragen, verballere ich die Kohle lieber an anderer Stelle.
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon snoopy_33 » 28.02.2016 - 18:07:42

Gwaihir hat geschrieben:Mach mal, nimm dir einen Anwalt und lass dir das höchstrichterlich bestätigen. Mein Rechtschutz zahlt das nicht, und anstelle die Kosten selbst zu tragen.

Wäre mir zumindest wert, das bei meinem Rechtsschutz nachzufragen. Mal schauen, ob mir dazu vor unserer Abfahrt die Zeit bleibt.

Gwaihir hat geschrieben:...verballere ich die Kohle lieber an anderer Stelle.

Das ist unstrittig mal ein guter Grundsatz :D
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon MobilLoewe » 02.03.2016 - 12:57:20

Hallo zusammen,

ich habe meine Überlegungen eine 14 kg Alu-Gastankflasche mit Außenbefüllung einzubauen zurückgestellt. Grundsätzlich steht die Investition (um die 750 bis 800 Euro komplett mit Einbau) bei unserem Reiseverhalten nicht im Verhältnis zum Nutzen, bleibt natürlich die Bequemlichkeit. Aber wie weiter oben bereits beschreiben, sooo ein Problem ist der Tausch Alu-Flaschen auch nicht. Übrigens, RA Ulrich Dähn hat dazu auch eine Einschätzung abgegeben: Tankflasche oder lieber nicht?
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Gimmund » 02.03.2016 - 13:08:54

MobilLoewe hat geschrieben:... Übrigens, RA Ulrich Dähn hat dazu auch eine Einschätzung abgegeben: Tankflasche oder lieber nicht?
Das erste Mal, dass ich mit RA Dähn nicht zufrieden bin.
Viel Geschwafel über das Handling, sachlich nicht unbedingt fehlerfrei, und auf die Rechtslage bei Tankflaschen, die ja die Unsicherheit verursacht, geht er gar nicht ein. Er tut ja so, als könne man eine Tankflasche mal eben so an der Gastanke befüllen.

Gruß,
Gwaihir
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon MobilLoewe » 02.03.2016 - 14:03:09

Gwaihir hat geschrieben:... Er tut ja so, als könne man eine Tankflasche mal eben so an der Gastanke befüllen. ...

Genau das habe ich in über die Außenbetankung in der Vergangenheit gemacht.
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Roadrunner » 02.03.2016 - 15:53:53

... und genau so mache ich es auch...
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Gimmund » 02.03.2016 - 17:20:21

MobilLoewe hat geschrieben:Genau das habe ich in über die Außenbetankung in der Vergangenheit gemacht.

Ich war sogar noch frecher und nahm die Tankflasche aus dem Gaskasten. :oops:

Aber wenn man den Artikel vom RA Dähn liest, scheint es ja, als wäre das ok....

Gruß,
Gwaihir
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon ham » 03.03.2016 - 01:12:00

Hallo,

ich habe zwei 11kg Alu-Tankgasflaschen fest montiert und den Anschluss zum befüllen im Gaskasten montiert.

Früher habe ich das Zeugs vor der Gasprüfung ausgebaut, da ich nicht sicher war was passiert.
Beim letzten mal vor 2 Jahren habe ich alles drin gelassen und meine Gas-Prüfplakette bekommen.
Diese Woche ist mein Womo beim Händler zur Gasprüfung und HU. Habe wieder alles belassen.
Hoffe, dass dies auch dieses mal kein Problem ist.

DEKRA-Mitarbeiter haben im August 2015 die Anweisung bekommen, dass Tankflaschen nicht zulässig seinen.
Ich habe dann bei der gasfachfrau.de nachgefragt. Diese hat mich dann mit Material per Mail zugeworfen.
Das war sehr gut gemeint, aber der Laie kann schlecht damit umgehen.

Ich habe das dann so verstanden. Es gibt die EG-Richtlinien (auf englisch) die sprechen von Gasbehältern.
Der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) hat dann im DVGW-Arbeitsblatt G607 festgelegt/übersetzt: "darf für Flüssiggasanlagen mit unzulässigen Tankflaschen nicht ausgestellt werden; die Geltungsdauer bestehender Prüfbescheinigungen darf nicht verlängert werden"

Ob der DVGW über EU-Richtlinien weiterreichende Vorschriften machen darf und ob diese bindend sind ist wohl offen.
Da gibt es wohl auch Verbandsinteressen von Gasfirmen, die gerne Flaschen tauschen, und versuchen das Tankflaschengeschäft zu unterbinden.

Interessenten können gerne den Mailverkehr mit der gasfachfrau.de von mir haben. Für Regentage im Womo.....

Ich habe den Eindruck, dass dies alles so nicht umgesetzt wird.

Solange nichts passiert, kein Thema.

Wenn etwas passiert..... Dann kommen die Gutachtern bestimmt mit der dritten, vierten und fünften Meinung.

Naja, ich hoffe meine Gasprüfung und HU geht durch.
Beim Gastanken hatte ich noch nie Problem. Habe ich aber auch immer selbst gemacht in D, F, Dk, Swe.

Grüße aus dem Badischen sendet

Ham

P.S. "Gwaihir" der geht mit seiner Tankflasche sogar spazieren.
Und ist Schuld, dass ich mir 2010 welche gekauft habe.
Der Weg ist das Ziel!
Seit dem 15. März 2013 unterwegs mit "SUNNY" - SUNLIGHT T66 - 55.500 km - DUCATO 130PS (Schalt)Automatik
Davor -ELNAGH Camp 202 - Ford Transit 2,5D 56kW - 16 Jahre
- VW BUS WESTFALIA - 7 Jahre
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon MobilLoewe » 03.03.2016 - 18:26:37

ham hat geschrieben:... Der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) hat dann im DVGW-Arbeitsblatt G607 festgelegt/übersetzt: "darf für Flüssiggasanlagen mit unzulässigen Tankflaschen nicht ausgestellt werden; die Geltungsdauer bestehender Prüfbescheinigungen darf nicht verlängert werden" ...

Hier nochmal die Zusammenfassung des DVFG der zurzeit gültigen Regelungen für die Installation von Brenngastanks in Flaschenform in Freizeitfahrzeugen: http://dvfg.de/fileadmin/user_upload/Do ... lungen.pdf
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Re: Alu-Gas-Tankflaschen

Beitragvon Gimmund » 03.03.2016 - 18:45:40

MobilLoewe hat geschrieben:... Hier nochmal die Zusammenfassung des DVFG der zurzeit gültigen Regelungen für die Installation von Brenngastanks in Flaschenform in Freizeitfahrzeugen: http://dvfg.de/fileadmin/user_upload/Do ... lungen.pdf
Mann, Mann,
was bin ich froh, dass ich die Tankflaschen lose im Gaskasten stehen habe.
Zwei 5kg-Stahlflaschen rein, und ab zur Gasprüfung, die für die HU bei Wowa eh nicht vorgeschrieben ist. Es gibt lediglich einen Eintrag im Prüfbericht, dass eben der Prüfungsnachweis nach G607 fehlt.

Gruß,
Gwaihir
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